Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Die kostenlose (Daten-)Karte (mit Tagesnutzungspreis) sowie die Datenflat(-option oben drauf) haben Laufzeiten von 4 Wochen zum Monatsende [zumindest mit Vertragsschluss Anno 2010]. Bei den Telefoniekarten bin ich mir hingegen nicht sicher, jedoch scheint KD hier auch Verträge mit 24-monatiger MVLZ und 12-monatiger MVLZ anzubieten, welche jeweils mit 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden können.
In der Preisliste (siehe hier), gibt's lediglich bei der Fair-Flat und der Komplett-Flat die 24 Monate MVLZ, wobei die Fair-Flat auch mit mtl. Kündigung angeboten wird. Hieße also, dass lediglich die Fair-Flat-Leute und die Komplett-Flat-Leute überhaupt von den längeren Kündigungsfristen betroffen wären, wobei die Komplett-Flat mit 29,99 schon relativ teuer ist. Für den gleichen Preis gibt's z.B. den Magenta Mobil S mit 500 MB statt 300 MB bei T-Mobile. Bei VF der Smart L (34,95 Euro - ok, 5 Euro mehr, dafür ebenfalls 500 MB statt 300 MB) und bei o2 der Blue All-in S (17,99 Euro, 200 MB statt 300 MB, jedoch +100 MB für 2 Euro mehr mgl.)...
Heißt also, dass die Kunden, die jetzt bei KD sind und die 24-Monats-MVLZ Tarife haben, eigentlich ziemlich dämlich wären, wenn sie die Tarife weiterlaufen lassen statt z.B. zu o2 direkt zu wechseln.
Das Problem mit dem Netzwechsel ist ja schon durch die AGB geregelt - der Kunde hat im Fall des Wechsels des Netzbetreibers [derzeitige AGB unter Punkt 3] das Recht, sich vom Vertrag zu lösen [heißt also per Sofort, keine Kündigungsfrist o.ä.].
In der Preisliste (siehe hier), gibt's lediglich bei der Fair-Flat und der Komplett-Flat die 24 Monate MVLZ, wobei die Fair-Flat auch mit mtl. Kündigung angeboten wird. Hieße also, dass lediglich die Fair-Flat-Leute und die Komplett-Flat-Leute überhaupt von den längeren Kündigungsfristen betroffen wären, wobei die Komplett-Flat mit 29,99 schon relativ teuer ist. Für den gleichen Preis gibt's z.B. den Magenta Mobil S mit 500 MB statt 300 MB bei T-Mobile. Bei VF der Smart L (34,95 Euro - ok, 5 Euro mehr, dafür ebenfalls 500 MB statt 300 MB) und bei o2 der Blue All-in S (17,99 Euro, 200 MB statt 300 MB, jedoch +100 MB für 2 Euro mehr mgl.)...
Heißt also, dass die Kunden, die jetzt bei KD sind und die 24-Monats-MVLZ Tarife haben, eigentlich ziemlich dämlich wären, wenn sie die Tarife weiterlaufen lassen statt z.B. zu o2 direkt zu wechseln.
Das Problem mit dem Netzwechsel ist ja schon durch die AGB geregelt - der Kunde hat im Fall des Wechsels des Netzbetreibers [derzeitige AGB unter Punkt 3] das Recht, sich vom Vertrag zu lösen [heißt also per Sofort, keine Kündigungsfrist o.ä.].
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Aha, danke fürs raussuchen...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
der Preis ist das eine, aber es gibt jedes Jahr auch einen Test der Netzbetreiber:
http://www.connect.de/vergleichstest/ne ... 44431.html
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MfG
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Als Anhaltspunkt sind solche Test ja nich schlecht, aber für mich zählt eigentlich
1. die lokale Verfügbarkeit des Anbieters,
2. der Preis.
Was nützt mir ein Vertrag beim Testsieger, wenn es in meinem lokalen Bereich kein überall versorgtes Netz gibt!?
1. die lokale Verfügbarkeit des Anbieters,
2. der Preis.
Was nützt mir ein Vertrag beim Testsieger, wenn es in meinem lokalen Bereich kein überall versorgtes Netz gibt!?
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Das mag sein . Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung .reneromann hat geschrieben:@Krummlasche:
Na ja, mittlerweile laufen die Verträge ja mindestens bis Ende September...
Da hilft auch ein Brief in der nächsten Woche nicht mehr, fristgerechte Kündigung zu Ende August ist nicht mehr drin.
Definitiv früher.Mal sehen, ob's zum 31.12. geschieht
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
@Krummlasche:
Eine außerordentliche Kündigung setzt aber voraus, das außergewöhnliche Gründe vorliegen, die es einem Vertragspartner unzumutbar machen, den Vertrag weiter fortzusetzen.
Welche Gründe sollten das denn sein?
- Das Vertragsverhältnis zwischen KD und o2? Dieses Vertragsverhältnis tangiert den Kunden keinesfalls und ist für das Verhältnis Kunde-KD(mobil) mal gar nicht.
- Versäumnisse des Kunden? Dürften wohl kaum zutreffen...
Wie gesagt - die Anforderungen an eine außergewöhnliche Kündigung sind sehr hart, dementsprechend dürfte das wohl kaum zutreffen.
Eine außerordentliche Kündigung setzt aber voraus, das außergewöhnliche Gründe vorliegen, die es einem Vertragspartner unzumutbar machen, den Vertrag weiter fortzusetzen.
Welche Gründe sollten das denn sein?
- Das Vertragsverhältnis zwischen KD und o2? Dieses Vertragsverhältnis tangiert den Kunden keinesfalls und ist für das Verhältnis Kunde-KD(mobil) mal gar nicht.
- Versäumnisse des Kunden? Dürften wohl kaum zutreffen...
Wie gesagt - die Anforderungen an eine außergewöhnliche Kündigung sind sehr hart, dementsprechend dürfte das wohl kaum zutreffen.
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Hast du ja selber schon geschrieben:reneromann hat geschrieben:Welche Gründe sollten das denn sein?
Ja.- Das Vertragsverhältnis zwischen KD und o2?
Wenn eine komplette Kooperation endet, ist das selbstverständlich eine berechtigte Art, um Kunden fristlos kündigen zu können. Was nicht mehr ist, kann man nicht mehr anbieten.
Mal angenommen, ich besitze eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr. Der Betreiber meldet alle seine Busse, aus welchen Gründen auch immer, ab, ein privates Unternehmen springt ein und regelt zukünftig den Verkehr. Den bisherigen Abonnenten wird ein Angebot unterbreitet: du kannst zu ähnlichen Konditionen mit uns fahren, oder du gehst eben zu Fuß. Fertig.
Und Hand aufs Herz: selbst wenn es 2 oder 3 Sturköpfe geben sollte, wovon auszugehen ist, die ihre Rechtsschutz einschalten, weil sie nun keine günstige Prepaid Karte mehr haben- da interessiert sich bei Vodafone keine Sau für. Wohl kaum ein Szenario, welches die Bilanzen schwächen würde, das nimmt man in Kauf.
Aber lasse uns weiter schreiben, wenn die Briefe da sind .
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Nein, ist es nicht. Die Verträge zwischen KD und o2 betreffen nämlich keinesfalls das Vertragsverhältnis zwischen KD und dem Kunden.Krummlasche hat geschrieben:Hast du ja selber schon geschrieben:reneromann hat geschrieben:Welche Gründe sollten das denn sein?
Ja.- Das Vertragsverhältnis zwischen KD und o2?
Wenn eine komplette Kooperation endet, ist das selbstverständlich eine berechtigte Art, um Kunden fristlos kündigen zu können. Was nicht mehr ist, kann man nicht mehr anbieten.
Einzige Ausnahme wäre, wenn o2 selbst dicht machen würde und damit das o2-Netz wegfallen würde - schließlich würde es dann KD nicht zuzumuten sein, die Verträge auf einen anderen Carrier zu übertragen und die so entstehenden Zusatzkosten selbst zu tragen bzw. ein eigenes Netz aufzubauen (zumal diese Übertragung ja lt. AGB zu einer sofortigen Kündigung des Vertrages durch den Kunden führen könnte).
Nettes Beispiel, nur leider nicht ganz richtig formuliert:Mal angenommen, ich besitze eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr. Der Betreiber meldet alle seine Busse, aus welchen Gründen auch immer, ab, ein privates Unternehmen springt ein und regelt zukünftig den Verkehr. Den bisherigen Abonnenten wird ein Angebot unterbreitet: du kannst zu ähnlichen Konditionen mit uns fahren, oder du gehst eben zu Fuß. Fertig.
Wenn, dann gilt folgendes: Anbieter X (=KD) hat die vertragliche Leistung zur Personenbeförderung beim Busunternehmer Y (=Netzbetreiber o2) eingekauft und bat diese Lösung den Kunden an. Ein Kunde K hat mit Anbieter X einen Vertrag über die Beförderung zum Festpreis (= Monats- bzw. 2-Jahres-Karte) geschlossen. Weil sich Anbieter X mittlerweile aber mit dem Busunternehmer Z (= VF) zusammengeschlossen hat, will Anbieter X die Verträge mit Y nicht mehr aufrecht erhalten. Da jedoch der Busunternehmer Z nicht überall seine Leistung anbietet, der Kunde K jedoch mit X über eben jene Leistung einen Vertrag geschlossen hat, kann X nicht einfach die alten Verträge mit den Kunden für nichtig erklären, sondern muss zumindest bis zum Ende der Laufzeit eben jener Verträge sicherstellen, dass die Beförderung mit Busunternehmer Y sichergestellt ist.
So wie du es geschildert hat, wäre es die Komplettauflösung des Netzbetreibers o2, mit dem der Kunde direkt einen Vertrag geschlossen hat.
Dann könnte sich der Netzbetreiber natürlich auf die Unzumutbarkeit der Weiterführung berufen und deshalb seine direkten Kunden (ggfs. schadenersatzpflichtig) sonderkündigen.
Da KD aber kein Netzbetreiber ist, sondern die Leistung lediglich als Reseller verkauft, klappt dieses Konstrukt, wie du es beschrieben hast, nicht.
Die Frage ist ja nur, wie viel eine solche Klage bringt. Denn letzten Endes kann es dabei ja nur um die Vertragserfüllung bis zum Laufzeitende -oder- den Schadenersatz für die Ersatzkarte gehen (wobei diese keinesfalls von VF oder o2 sein müsste). Wir reden da also über einen Streitwert von noch nicht mal mehr 30 Euro pro Monat bei maximal verbleibenden 23 Monaten Restlaufzeit.Und Hand aufs Herz: selbst wenn es 2 oder 3 Sturköpfe geben sollte, wovon auszugehen ist, die ihre Rechtsschutz einschalten, weil sie nun keine günstige Prepaid Karte mehr haben- da interessiert sich bei Vodafone keine Sau für. Wohl kaum ein Szenario, welches die Bilanzen schwächen würde, das nimmt man in Kauf.
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Das schlimme an der Sache ist ja nicht, dass die Verträge beendet werden. Dafür hätte ich ja sogar Verständnis. Die Art und Weise, passt nur mal wieder so typisch zu KDG! Ich denke, weder vor der VF Übernahme, noch danach, hat sich ernsthaft jemand bei denen Gedanken gemacht, welche kundenorientierten Lösungen es gibt. Stattdessen hat man die KDG Mobil Kundendaten fleißig an VF Reseller etc. weitergegeben, die nun versuchen, ihre überteuerten VF Verträge, unter Zuhilfenahme von miesen Taschenspielertricks an den Mann zu bringen. Eine kundenorientierte Lösng, wäre für mich gewesen, den Kunden auf das Ende hinzuweisen und ihm anzubieten, beispielsweise ein Jahr, zu den gleichen Konditionen im VF Netz weiter zu telefonieren oder den Vertrag sofort zu beenden. Aber eine solche Verhaltensweise, ist bei KDG und VF wohl reine Utopie...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
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Re: Änderung der KDG-Mobilfunkverträge
Tja, da gibt es die Geschichte eines Kaufmanns, der sich das Leben nahm, weil er bankrott ging.
Auf seinem Grabstein war zu lesen:
Er gab stets die höchsten Rabatte.
Auf seinem Grabstein war zu lesen:
Er gab stets die höchsten Rabatte.