Hier wird über alle möglichen Medienthemen diskutiert, hauptsächlich Fernsehthemen, die nicht allein (oder gar nicht) Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West betreffen.
teltarif hat geschrieben:Es gibt aber eine Ausnahme: Sollten neue Glasfaserleitungen verlegt werden, müsste sich der Mieter an den Kosten der Infrastruktur beteiligen - und zwar mit maximal 60 Euro pro Jahr für eine Dauer von maximal fünf beziehungsweise in bestimmten Fällen neun Jahren. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen angekurbelt werden. Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" muss dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung. Die bisher üblichen Sammelverträge über den Vermieter, die vor allem auf TV-Kabelanbieter entfielen, sind dann Geschichte.
Frage mich, wie man das ins Gesetz schreiben will...
Sonst baue ich einfach in Wohnung und Keller RFoG und schon kann ich 5 oder 9 Jahre 5 Euro im Monat kassieren.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
Was mich wundert: Zusätzlich zum Bereitstellungsentgelt muss ein Vertrag für die TV Versorgung abgeschlossen werden, aber nicht über die Nebenkosten. Wird der Mieter dann gezwungen so einen Vertrag abzuschließen wenn der Vermieter das will bzw. sich dazu entscheidet diesen Weg zu gehen? Oder kann der Vermieter 5€ kassieren wenn der Mieter einen solchen Vertrag abschließt?
Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" muss dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung.
Sind diese 60€ pro Jahr das Bereitstellungsentgelt? Dann würde man die auch bezahlen wenn man die Glasfaser nicht nutzt, nur warum sollte der ISP die dann bekommen? Der macht ja nun gar nichts....
Kleiner Nachtrag: Scheint tatsächlich so zu sein als ob der Vermieter kassieren darf ohne das weitergeben zu müssen, zumindest war es so mal geplant:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/novelle-des-telekommunikationsgesetzes_84342_523396.html hat geschrieben:
Gleichzeitig soll die Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur ermöglicht werden. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" berechnen. Der Umlagebetrag soll auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) begrenzt werden und zeitlich befristet gelten – regelmäßig bis fünf Jahre, höchstens neun Jahre, wie Christoph Wicher, Finanzexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf Nachfrage erklärte.
Zum Nachtrag:So lese ich den Artikel aber nicht. In dem Artikel steht "Umlagebetrag", d.h. man kann nur Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind. ABer da werden sich die Provider was einfallen lassen, wie sie da ran kommen können
So wie du es jetzt gesagt hast fällt mir noch eine andere Möglichkeit ein: Es könnte auch um einmalige Kosten gehen die dann "abbezahlt" werden. Also der Vermieter investiert z.B. für ein 10 Parteien Haus 1000€ und dann darf er von jeder Partei 5€ pro Monat, also 50€ pro Monat (600€ pro Jahr) verlangen, bis diese 1000€ abgestottert sind (in diesem Fall also 1 Jahr und 8 Monate)