Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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Bubblegum
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubblegum »

So wie ich das aus bisherigen Beiträgen entnehme, liegt an der "alten" Adresse ein Digitaler Mehrnutzervertrag an, den der TE um ein Abo-Produkt selbstständig erweitert hat. Aus den Verpflichtungen der Leistungen aus dem Mehrnutzervertrag wird er durch Auszug aus der vereinbarten Nutzung (über seinen Mietvertrag) entlassen. Nicht aber aus seinem zusätzlich abgeschlossenen Vertrag.

Ich bin gespannt auf den Ausgang...
kabel_fan
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

In diese Richtung geht auch meine Vermutung. Im zitierten Ausschnit geht um einen Vertrag über die Überlassung einer Smartcard und ich denke, dies hat mit der Beendigung des Gesamtvertrags nichts zu tun.
Nachdem der Fragesteller aber nicht gewillt ist, auf Fragen einfach und klar zu antworten, soll sich ein Anwalt darum kümmern, sofern es eine Kostenübernaheerklärung durch die RSV gibt.
Skater
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Skater »

kabel_fan hat geschrieben:In diese Richtung geht auch meine Vermutung. Im zitierten Ausschnit geht um einen Vertrag über die Überlassung einer Smartcard und ich denke, dies hat mit der Beendigung des Gesamtvertrags nichts zu tun.
Nachdem der Fragesteller aber nicht gewillt ist, auf Fragen einfach und klar zu antworten, soll sich ein Anwalt darum kümmern, sofern es eine Kostenübernaheerklärung durch die RSV gibt.
Also mit Verlaub, welche Fragen sind von mir denn "unklar" beantwortet worden?
Als ich mich hier anmeldetet, hoffte ich auf einen lockeren smaltalk mit, ebenfalls von dieser Problematik, Betroffenen.
Mich hier anferzen zu lassen - [...] Nachdem der Fragesteller aber nicht gewillt ist, auf Fragen einfach und klar zu antworten [...] das möchte ich mir tunlichts verbitten! Ich hoffe mich in diesem Punkt klar und deutlich ausgedrückt zu haben @kabel_fan
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Skater hat geschrieben:Die Frage daher: Welche Gebühren sollen drei Monate weiterbezahlt werden
Skater hat geschrieben:Von wann und wem stammt den diese Auskunft und liegt sie schriftlich vor
Dass die Auskunft von KDG stammt, war auch ohne Antwort erkennbar. Aber war es die hotline, die Bestellaufnahme, das Beschwerdemanagement etc..

Aber zum Zeitpunkt meiner Nachfrage wußte ich ja nicht, dass du ja keine Antworten suchst, sondern lediglich lockeren smalltalk :party:

Also geh zum Anwalt und vergiß nicht, die pkysikalischen Bestandteile deiner Unterlagen mitzunehmen :brüll:
Ich hoffe mich in diesem Punkt klar und deutlich ausgedrückt zu haben @kabel_fan
Yes, Sir :ballett:
Trainer-Ro
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Trainer-Ro »

Ich ziehe jetzt ebenfalls sehr kurzfristig zum 06.06.2013 um. Vor 5 Wochen habe ich meinen KDG Vertrag Internet/Telefon 32 und TV Basispaket für 3,90 € erst für 12 Monate verlängert (Rückholangebot da gekündigt). Jetzt ziehe ich in einen Wohnpark (Neubau) die sich keinen Anschluss von Kabel Deutschland legen lassen haben. Dort läuft alles über Satellit. Meint Ihr ich komme mit Kündigung wegen Umzug in ein nichtversorgtes Gebiet aus meinem jetzigen Vertrag zumindest zum 30.06.2013 raus? Danke für Antworten.
Arthur_Dent
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Arthur_Dent »

Gesetzlich sind 3 Monate machbar, mehr wäre reine Kulanz. Von daher kann das hier niemand "meinen", sondern Du müsstest einmal anfragen.
Und da man hier wieder das Thema Recht streift: nur meine persönliche Meinung, eine wirkliche Beratung zu diesem Thema kann/darf Dir nur ein Anwalt geben.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von kabel_fan »

Viel Anwalt wird es da nicht brauchen, denn die Rechtslage ist ja so eindeutig wie selten in deutschen Gesetzen. Seit der Neuregelung ist auch nichts mehr zu lesen gewesen über "Kulanzregelung" und bei einem Kunden, der sich über eine "Rückholaktion" (Geiz ist geil) wieder als Kunde "gewinnen" hat lassen, wohl auch nicht Mittel erster Wahl. Also wird es wohl kaum etwas werden mit dem 30.06.
Drei Monate nach Umzug und das war´s dann.
Trainer-Ro
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Trainer-Ro »

kabel_fan hat geschrieben:Viel Anwalt wird es da nicht brauchen, denn die Rechtslage ist ja so eindeutig wie selten in deutschen Gesetzen. Seit der Neuregelung ist auch nichts mehr zu lesen gewesen über "Kulanzregelung" und bei einem Kunden, der sich über eine "Rückholaktion" (Geiz ist geil) wieder als Kunde "gewinnen" hat lassen, wohl auch nicht Mittel erster Wahl. Also wird es wohl kaum etwas werden mit dem 30.06.
Drei Monate nach Umzug und das war´s dann.
Na dann kündige ich heute noch zum 31.05.(statt 30.06.) und habe wenigstens einen Monat von den drei Monaten gespart. Neuer Mietvertrag beginnt ja zum 01.06.2013. Mal sehen was KDG darauf antwortet.
Doc. Sis

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Doc. Sis »

Trainer-Ro hat geschrieben:
kabel_fan hat geschrieben:Viel Anwalt wird es da nicht brauchen, denn die Rechtslage ist ja so eindeutig wie selten in deutschen Gesetzen. Seit der Neuregelung ist auch nichts mehr zu lesen gewesen über "Kulanzregelung" und bei einem Kunden, der sich über eine "Rückholaktion" (Geiz ist geil) wieder als Kunde "gewinnen" hat lassen, wohl auch nicht Mittel erster Wahl. Also wird es wohl kaum etwas werden mit dem 30.06.
Drei Monate nach Umzug und das war´s dann.
Na dann kündige ich heute noch zum 31.05.(statt 30.06.) und habe wenigstens einen Monat von den drei Monaten gespart. Neuer Mietvertrag beginnt ja zum 01.06.2013. Mal sehen was KDG darauf antwortet.
Die Antwort wird sein:
Bitte legen Sie uns eine Kopie der amtlichen Ummeldebestätigung vor. :flöt:
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Doc. Sis hat geschrieben: Die Antwort wird sein:
Bitte legen Sie uns eine Kopie der amtlichen Ummeldebestätigung vor. :flöt:
Dann meldet er sich um.