Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ok, dann kann es passieren, daß zum "Umeldetag" die Rufnummer abgeschaltet wird!
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Muss er halt wissen, was er will. Vielleicht portiert er die Nummer vorher.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Was macht es denn aus, ob 23.05 + 3Monate oder 01.06. +3Monate oder 06.06. + 3Monate. Da geht es doch wirklich nur noch um Centbeträge, sind wir denn mittlerweile schon so Geiz-ist-geil verdummt.
Und ein Ratschlag wie "Dann meldet er sich um" ist zwar gut gemeint, aber halt auch nicht korrekt. Nach den Meldegesetzen der Bundesländer (zumindest die, die ich kenne) ist die Ummeldung erst dann möglich, wenn die neue Wohnung auch tatsächlich bezogen ist.
Natürlich kontrolliert das in der Regel niemand und die Gefahr, dass ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird, ist minimal.
Aber es halt typisch, wenn es darum geht, für sich einen Vorteil (und sei er noch so klein) herauszuschlagen, findet man sehr schnell eine Begründung, um sein regelwidriges Verhalten rechtzufertigen.
Mach einen Umzugsauftrag bei KDG zum 06.06., dann werden die feststellen, dass sie diesen nicht ausführen können und den Vertrag taggenau beenden.
Und ein Ratschlag wie "Dann meldet er sich um" ist zwar gut gemeint, aber halt auch nicht korrekt. Nach den Meldegesetzen der Bundesländer (zumindest die, die ich kenne) ist die Ummeldung erst dann möglich, wenn die neue Wohnung auch tatsächlich bezogen ist.
Natürlich kontrolliert das in der Regel niemand und die Gefahr, dass ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt wird, ist minimal.
Aber es halt typisch, wenn es darum geht, für sich einen Vorteil (und sei er noch so klein) herauszuschlagen, findet man sehr schnell eine Begründung, um sein regelwidriges Verhalten rechtzufertigen.
Mach einen Umzugsauftrag bei KDG zum 06.06., dann werden die feststellen, dass sie diesen nicht ausführen können und den Vertrag taggenau beenden.
-
- Newbie
- Beiträge: 76
- Registriert: 04.11.2010, 10:42
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
kabel_fan hat geschrieben:Aber es halt typisch, wenn es darum geht, für sich einen Vorteil (und sei er noch so klein) herauszuschlagen, findet man sehr schnell eine Begründung, um sein regelwidriges Verhalten rechtzufertigen.
GENAU!
Achso, du sprichst nicht von KD, die den Wortlaut der neuen TKG-Regelungen "kreativ" zu eigenen Zwecken nutzen? Dann nehme ich meine Zustimmung zurück.
Hoffentlich erfolgt bald endlich die angekündigte "Anhörung" der BNetzA und ein Ergebnis in dieser Sache.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 134
- Registriert: 02.05.2013, 08:30
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wieso ist es "kreativ" wenn im Gesetz 3 Monate steht und KD dann 3 Monate als Grundlage nimmt?
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich glaube, flatty spricht von etwas anderem als dem § 46 VIII TKG. Falls nicht würde mich auch interessieren wo da Raum für Kreativität ist.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 134
- Registriert: 02.05.2013, 08:30
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Darum bin ich eben verwirrt, da es in diesem Thread ja eigentlich darum geht? Aber gut, er wird sich schon äußern, wie und was er meint.
-
- Newbie
- Beiträge: 76
- Registriert: 04.11.2010, 10:42
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Der Beginn der Frist ist nicht eindeutig. Nach Sinn und Zweck passt die KD'sche Auslegung nicht, der Wortlaut mag es aber hergeben
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Wie legt es denn KDG aus? Meiner Meinung nach ist maßgeblich der tatsächliche Einzug in die neue Wohnung. Dies müßte dann auch das Datum auf der Meldebestätigung sein, wenn alles korrekt läuft. Im vorliegendem Fall sollte es dann als Vertragsende der 30.09. sein. Deshalb mein Tipp mit dem Umzugsauftrag, denn ich meine gelesen zu haben, dass in diesen Fällen KDG taggenau den Vertrag beendet, also zum 06.09., wobei das halt auch nur Cent-Beträge sind.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 833
- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Die 3-monatige Frist beginnt regulär mit dem nachgewiesenen Umzugstermin. Beginnt also der neue Mietvertrag beispielsweise am 01.06.2013, endet der Vertrag zum 01.09.2013.
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
1.: Die Kündigung erfolgt erst nach dem Umzug. Dann beginnt die Frist mit dem Eingangsdatum der Mitteilung. Also wie oben: Kd. zieht zum 01.06.2013 um und meldet das aber erst am 15.06.2013 per Post (Eingangsdatum des Schreibens). Die Kündigung erfolgt demnach erst zum 15.09.2013.
2.: das Ende der Mindestvertragslaufzeit liegt vor dem Umzugstermin. Dann wird der Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt. Es ist zu beachten, dass der Kd. den Wunsch äußern kann bis zum Umzug weiterversorgt zu werden. Das muss er aber explizit angeben.
so ich hoffe alle Unklarheiten sind beseitigt?
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
1.: Die Kündigung erfolgt erst nach dem Umzug. Dann beginnt die Frist mit dem Eingangsdatum der Mitteilung. Also wie oben: Kd. zieht zum 01.06.2013 um und meldet das aber erst am 15.06.2013 per Post (Eingangsdatum des Schreibens). Die Kündigung erfolgt demnach erst zum 15.09.2013.
2.: das Ende der Mindestvertragslaufzeit liegt vor dem Umzugstermin. Dann wird der Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt. Es ist zu beachten, dass der Kd. den Wunsch äußern kann bis zum Umzug weiterversorgt zu werden. Das muss er aber explizit angeben.
so ich hoffe alle Unklarheiten sind beseitigt?