Escorpio hat geschrieben: ↑01.04.2023, 18:37
Webmark hat geschrieben: ↑01.04.2023, 17:04
Giantjack hat geschrieben: ↑01.04.2023, 16:20
...(wer liest schon alle mails?)
Zumindest sollte man sämtliche E-Mails zur Kenntnis nehmen und dass man die vom Internet-Anbieter stammenden E-Mails liest, versteht sich eigentlich von selbst.
Nö... Eine E-Mail ist kein Formgerechtes Kommunikationsmittel in Deutschland. Zumal es unzählige Gründe gibt, wieso eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht.
Gesetzlich ist nur bei wenigen Rechtsgeschäften die Schriftform vorgeschrieben. Bei allen anderen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit und ein paar Leitplanken des Verbraucherschutzes fast alles bezüglich Kommunikation vereinbart werden. Dazu können beispielsweise die Onlinerechnung und auch Vertragsmitteilungen per Email und Postfach im Kundenkonto gehören.
Auch für Kündigungen von Verbraucherverträgen gilt inzwischen nur noch die Textform als "strengste" Form die für Kündigungen vereinbart werden kann, das heißt eine kurze Email reicht. Ein Unternehmen "darf" natürlich auch eine Kündigung per Anruf oder meinetwegen Handzeichen akzeptieren, der Gesetzgeber regelt nur, dass die Form nicht strenger als Textform sein darf.
Bezüglich Empfangshindernissen gibt's auch bei der Briefpost genug Stoff für Fantasie und viele langweilige Gerichtsurteile dazu, wie auch zu digitalen Mitteilungen.
Wer sich in eine Verweigerungshaltung begibt, nach dem Motto mir hat niemand einen Brief geschickt, kann davon ja überzeugt sein wie er will, es wird demjenigen nur nicht helfen.