Routerzwang soll nun doch fallen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Donnerstag 12.11.2015 10:00 Uhr Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates.
855. Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Die danach nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist dann am Freitag 27.11.2015 09:30 Uhr
855. Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Die danach nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist dann am Freitag 27.11.2015 09:30 Uhr
Zuletzt geändert von Fabian am 06.11.2015, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich denke aber, das geht beim Bundesrat durch.
Der Bundestag würde es bei einer Ablehnung ohnehin mit sehr deutlicher Mehrheit überstimmen.
Der Bundestag würde es bei einer Ablehnung ohnehin mit sehr deutlicher Mehrheit überstimmen.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Und dann muss noch die Unterschrift des Bundespräsidenten drunter und es veröffentlicht werden - ergo wird das vor'm 01.01.16 ziemlich sicher nichts mehr.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Kann schon klappen.
Bundesrat 27.11.
Bundespräsident Mitte Dezember
Bundesgesetzblatt ist ja meist sehr schnell, 3 bis 5 Tage nach Unterzeichnung.
Aber ansonsten tritt es zum 01.08. in Kraft
Bundesrat 27.11.
Bundespräsident Mitte Dezember
Bundesgesetzblatt ist ja meist sehr schnell, 3 bis 5 Tage nach Unterzeichnung.
Aber ansonsten tritt es zum 01.08. in Kraft
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Gesetzteskraft ist eine Sache, aber es wird vermutlich Übergangsfristen geben. Möglicherweise muss der Netzabschlusspunkt erst noch genau definiert und beschrieben werden.
Bis tatsächlich die Fritzbox im Handel käuflich sein wird und Vodafone die Benutzerdaten raus rückt, wird das mindestens Sommer 2016 werden, so fürchte ich.
Wie ich schon schrieb, bin ich mal gespannt was mit den bislang vermieteten FB wird und ob die Miete möglich bleibt. Das Mietmodell könnte für Vodafone unattraktiv werden, denn die Masse der User wird sicherlich eine eigene Box bevorzugen und angesichts der Tatsache, dass V. einer der wenigen (der einzige?) Provider mit einer Mietmöglichkeit ist, dürfte das eine sterbendes Vertragsmodell sein.
Ziemlich sicher dürfte auch sein, dass die allermeisten User auch die alte 6360 gegen eine 6490 oder andere austauschen werden, so schätze ich. Auch deswegen dürfte die Mietmöglichkeit tot sein und die 6360 ein Wegwerfmodell werden.
Schaden wird es V. ohnehin nicht. Die Boxen sollten längst durch die Miete bezahlt und abgeschrieben sein.
Im Februar bin ich seit 4 Jahren Kunde mit gemieteter 6360. Das macht rund 45 x 5 € = 225 €. Somit habe ich meine FB deutlich bezahlt.
Bis tatsächlich die Fritzbox im Handel käuflich sein wird und Vodafone die Benutzerdaten raus rückt, wird das mindestens Sommer 2016 werden, so fürchte ich.
Wie ich schon schrieb, bin ich mal gespannt was mit den bislang vermieteten FB wird und ob die Miete möglich bleibt. Das Mietmodell könnte für Vodafone unattraktiv werden, denn die Masse der User wird sicherlich eine eigene Box bevorzugen und angesichts der Tatsache, dass V. einer der wenigen (der einzige?) Provider mit einer Mietmöglichkeit ist, dürfte das eine sterbendes Vertragsmodell sein.
Ziemlich sicher dürfte auch sein, dass die allermeisten User auch die alte 6360 gegen eine 6490 oder andere austauschen werden, so schätze ich. Auch deswegen dürfte die Mietmöglichkeit tot sein und die 6360 ein Wegwerfmodell werden.
Schaden wird es V. ohnehin nicht. Die Boxen sollten längst durch die Miete bezahlt und abgeschrieben sein.
Im Februar bin ich seit 4 Jahren Kunde mit gemieteter 6360. Das macht rund 45 x 5 € = 225 €. Somit habe ich meine FB deutlich bezahlt.
Kabel 1000/50 MBit, Dual Stack, Homebox 4 (6591), ehem. Kabel Deutschland
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich denke da irrst du, denn das Mietmodell gibt es auch bei diversen DSL Anbietern ("Router inklusive").
Der "normale" Kunde wird sicher weiterhin die Providerbox wählen.
Nichtsdestotrotz ein richtiger Schritt. Wobei ich noch ne Menge Klärungsbedarf sehr. Insbesondre, wenn eine Störung auftritt, die ein anderer Kunde, durch unsachgemäße Installation oder ähnlich verursacht.
Der "normale" Kunde wird sicher weiterhin die Providerbox wählen.
Nichtsdestotrotz ein richtiger Schritt. Wobei ich noch ne Menge Klärungsbedarf sehr. Insbesondre, wenn eine Störung auftritt, die ein anderer Kunde, durch unsachgemäße Installation oder ähnlich verursacht.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Die Umsetzungsfristen sind im Gesetz geregelt.Floppyk hat geschrieben:Gesetzteskraft ist eine Sache, aber es wird vermutlich Übergangsfristen geben. Möglicherweise muss der Netzabschlusspunkt erst noch genau definiert und beschrieben werden.
Der Netzabschlusspunkt ist m.E. klar genug beschrieben. Es ist der Punkt, an dem das Modem angeschlossen wird, bei Kabelnetzen die Multimediadose.Zu Artikel 3
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert bei den betreffenden Unternehmen administrative
und ggf. technische Vorkehrungen. Mit Blick auf diese Umstellungsmaßnahmen tritt das Gesetz sechs Monate
nach Verkündung in Kraft.
Übrigens wird die Bundesnetzagentur noch die Transparenzverordnung herausgeben, sobald das Gesetz unterschrieben ist.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich denke auch, dass das von der Netzagentur oder wem auch immer, präzisiert werden sollte. Das kommt noch.
Ob die Multimediadose der Netzanschluss wird oder der HüP, muss man sehen.
Einerseits soll es passiv sein, zwischen HüP und Dose hängt aber allermeist noch ein aktiver Verstärker.
Andererseits könnte man durchaus den Verstärker zum Providernetz zählen, da man sich heutzutage weder an HüP noch an den Verstärker direkt mit dem Modem verbindet. Mal Einzelfälle ausgenommen.
Ob die Multimediadose der Netzanschluss wird oder der HüP, muss man sehen.
Einerseits soll es passiv sein, zwischen HüP und Dose hängt aber allermeist noch ein aktiver Verstärker.
Andererseits könnte man durchaus den Verstärker zum Providernetz zählen, da man sich heutzutage weder an HüP noch an den Verstärker direkt mit dem Modem verbindet. Mal Einzelfälle ausgenommen.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Der HÜP kommt m.E. nicht in Frage, da damit nicht unbedingt ein bestimmter Teilnehmer zuordenbar ist.
Es wird analog zur TAE-Dose bei den Fernmeldegesellschaten die Multimediadose sein.
Die Zuordenbarkeit zu einem bestimmten Teilnehmer war die Kritik der Kabelnetzbetreiber.
Deshalb wurde darauf natürlich im Gesetz besonders geachtet.
Auszug:
Es wird analog zur TAE-Dose bei den Fernmeldegesellschaten die Multimediadose sein.
Die Zuordenbarkeit zu einem bestimmten Teilnehmer war die Kritik der Kabelnetzbetreiber.
Deshalb wurde darauf natürlich im Gesetz besonders geachtet.
Auszug:
Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. Eine weitere Wegeauswahl wird vom Netzbetreiber nicht mehr durchgeführt und somit ist der passive Netzabschlusspunkt auch einem bestimmten Teilnehmer zuordenbar. Unerheblich dabei ist, ob das Gerät, welches mit der Nummer oder Netzadresse angesprochen wird, in der Hoheit des Netzbetreibers oder des Endkunden liegt oder nicht erreichbar – weil beispielsweise ausgeschaltet – ist. Ebenfalls ohne Belang ist es, ob das Netz eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei Punkt-zu-MehrpunktVerbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ich habe mich schon immer gefragt, was das BMWi mit diesem Absatz aussagen will. "Leitwegebestimmung" ist die deutsche Übersetzung von "Routing" - In technischer Sprache heißt das also: "Der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem letzten Router des Netzbetreibers" oder vielleich auch "Der Netzabschlusspunkt liegt hinter dem letzten Demultiplexer des Netzbetreibers" - im Fall von DOCSIS ist das aber das Kabelmodem...Fabian hat geschrieben: Auszug:Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist. ...