Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

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Knidel
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Knidel »

Oh man. In den vielen Gerichtsverfahren konnte man keinerlei Erfolg erzielen. Also muss nun die Politik ein Gesetz schaffen, das eine Subventionierung der Kabelnetzbetreiber über die Rundfunkgebühren vorsieht. Ganz toll.

Hier mal zwei Links zu der Sache:
http://www.digitalfernsehen.de/Kabelstr ... 984.0.html
https://www.contra-magazin.com/2016/01/ ... er-zahlen/

Meiner Meinung gehören folgende Gesetze her:
1. Must-carry Sender müssen kostenlos und unverschlüsselt verbreitet werden.
2. Qualitätsverschlechterungen und das Entfernen von Inhalten wie HbbTV sind nicht erlaubt.
3. Keine Zwangsverkabelung mehr. Kabelfernsehen hat nichts in den Miet- bzw. Nebenkosten zu suchen und behindert sonst den Wettbewerb.
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twen-fm
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von twen-fm »

Keine der drei vorgeschlagenen Punkte würde die ex-KDG (sowie die anderen Kabelnetzer) erfüllen wollen, auch nicht wenn es dazu seitens der Politik zu einer gesetzlichen Anordnung kommen sollte.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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DerSarde
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von DerSarde »

@twen-fm: Doch, Punkt 1 könnte den KNB gefallen. Must-Carry bzw. Pflicht sind digital nämlich nur die SD-Versionen (von mir aus auch in voller Bildqualität) mit allen Zusatzdiensten, allerdings nur mit einer Regionalversion.
Bedeutet, für mehr als eine Regionalversion und für HD müssten die ÖR zahlen...

Ansonsten stimme ich Knidel zu, ich würde aber auch die ÖR zu etwas verpflichten:
Es ist ja so (was viele übersehen), dass nur die SD-Sender (mit Das Erste HD und ZDF HD) in kabeloptimierten Muxen bereitgestellt werden. Die anderen HD-Sender werden im KCC 1:1 wie über Sat generiert, womit diese Muxe nur eine Nettodatenrate von etwa 42 Mbit/s haben und deswegen keineswegs kabeloptimiert sind.
Bei jedem dieser TP, die in 256QAM eingespeist werden müssen, sind dann ja etwa 8-9 Mbit/s leer, die der KNB entweder brach liegen lassen müsste oder auf denen er ein weiteres HD-Programm setzt (natürlich mit Obergrenze, um die ÖR nicht zu tangieren). Außerdem wären Das Erste HD und ZDF HD zweimal vorhanden, einmal auf dem KCC-Mux und einmal auf dem 1:1 von Sat umgesetzten Transponder. Auch da müsste der KNB einen von beiden durch einen anderen Sender ersetzen.
Sprich, auch mit KCC-Zuführung aller SD- und HD-Sender würden die KNB in der Regel trotzdem bei 8 von 10 TP eingreifen, um eine optimierte Auslastung zu erreichen. Ein Beispiel dafür ist ja NetCologne. :wink:

Das kann es auch nicht sein, dass die KNB die Sender zwar "kostenlos" zur Weiterverbreitung bekommen, sich aber entweder unnötig "breit" machen im Kabel oder die KNB aus Gründen der doch meistens recht knappen Kapazität quasi dazu gezwungen werden, doch wieder Optimierungen vorzunehmen, was den KNB ja wieder Kosten verursacht. Also würde ich in diesem Fall die ÖR an den Kosten, die dem KNB dadurch entstehen, beteiligen. Entfallen würde diese Beteiligung dann, wenn die ÖR alle ihre KCC-Muxe (also auch bei den HD-Sendern) mit vollen 51 Mbit/s auslasten, da die ja wirklich 1:1 weitergeleitet werden können.
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spooky
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von spooky »

@DerSarde
hört sich alles gut an, mit den Multiplexen bis 51 MBit/s.
Könnte man auch erreichen, wenn man miteinander Reden würde und nicht aneinander vorbei...
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Uli22
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Uli22 »

Und wieso müssen die ÖR überhaut Muxe bereitstellen.

Kann KD selber machen.
MfG
Knidel
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Knidel »

Uli22 hat geschrieben:Und wieso müssen die ÖR überhaut Muxe bereitstellen.

Kann KD selber machen.
Weil wir jetzt sehen, was dabei rauskommt. Absichtliche Qualitätsverschlechterungen und das Filtern von Zusatzdiensten wie HbbTV. Zudem die zahlreichen Bildstörungen in letzter Zeit.
Sepultura
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Sepultura »

Keine Zwangsverkabelung würde ich auch empfehlen.

2. Keine KickBack und Provisionszahlungen an Vermieter, wenn der Mieter mit dem Kabelbetreiber ein Vertrag schließt sollte auch rein.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von Peter65 »

Knidel hat geschrieben: Meiner Meinung gehören folgende Gesetze her:
1. Must-carry Sender müssen kostenlos und unverschlüsselt verbreitet werden.
2. Qualitätsverschlechterungen und das Entfernen von Inhalten wie HbbTV sind nicht erlaubt.
3. Keine Zwangsverkabelung mehr. Kabelfernsehen hat nichts in den Miet- bzw. Nebenkosten zu suchen und behindert sonst den Wettbewerb.
Hm, ob das alles so einfach ist?
Zu 1. Must-carry, soweit ich weiß betrifft das nur die analoge Einspeisung, wenn aber analog irgendwann mal abgeschaltet wird? Hat da nicht jedes Bundesland seine eigenen "Vorschriften"?
Würde meinen hier muß ne komplett andere Regelung her. Weil eben diese "Vorschrift" nur für den Kabelempfang gilt. Es sollte für alle Empfangsarte die gleichen "Vorschriften" gelten, alle ÖR Sender (da Gebührenfinanziert) sollten überall gleich zu empfangen sein. Egal welcher Empfangsweg.
Private Sender, ne ganz andere Sache da nicht Gebührenfinanziert.

Zu 2. Volle Zustimmung.

Zu 3. Zwangsverkabelung, hört sich irgendwie böse an. Nur wie will man in einem Mietshaus mehre KNB unterbringen? So einfach dürfte das nicht zu lösen sein.

Die Geschichte dürfte wohl noch sehr lange Beine haben, glaube nicht wirklich das sich da in absehbarer Zeit was ergibt.

mfg peter
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von reneromann »

Zwangsverkabelung ist ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits geht's um das Interesse des Mieters auf ein vielfältiges Rundfunkangebot und andererseits geht's um das Interesse des Vermieters, ein möglichst unverschandeltes und unbeschädigtes Gebäude zu haben.

Beim Kabelempfang mit NE4-Betrieb durch den KNB hat der Vermieter keinerlei Kosten - das Netz gehört dem KNB und der kümmert sich um die Erhaltung und den Betrieb und bekommt dafür vom Mieter sein Geld. Ergo ist der Vermieter fein bei raus.
Beim Sat-Empfang mit Gemeinschaftsanlage hingegen muss der Vermieter entweder entsprechende Verträge mit örtlichen Betreibern schließen (die dann i.d.R. ähnlich teuer sind wie beim KNB um die Ecke) -oder- er muss die Anlage alleine errichten und unterhalten. Dabei darf nicht vernachlässigt werden, dass gerade die Errichtung einer solchen Anlage einiges an Geld kostet [da ist's ja nicht mit 'ner Anlage für 200 Euro aus dem Elektro"fach"handel getan, sondern vielmehr müssen dort Kabel vernünftig verlegt und die entsprechenden Geräte (Multschalter o.ä.) angebaut werden].
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berlin69er
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH

Beitrag von berlin69er »

Es ist doch ganz einfach: ein KNB ist, im Gegensatz zu den ÖR, weder von öffentlichen Interesse, noch förderungswürdig, mit öffentlichen Geldern bzw. Gebühren.
Es handelt sich nicht um eine Partei oder politische Organisation, sondern um eine private Firma!
Die sollen also endlich das machen, was ihre Aufgabe ist: Dienstleister für Sender und ihre Kunden!
Einmischung in die Politik oder Steuerung eigener, politischer Interessen, durch Ein- oder Nicht-Einspeisung bestimmter Sender, gehört, meiner Meinung nicht zu den Aufgaben der KNB!
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