Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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NURadio
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:Den Unterschied zwischen Auftrag und Vertrag sollte man schon kennen.
Aber das wird hier komplett OT. Dafür gibt es Rechtsberatungsforen!

MB-Berlin
Ja wie immer bei dir gell? :roll:

Bei einem Vertrag ist die bekundete Willenserklärung entscheidend. In welcher Form die nun abgegeben wird, ist grundsätzlich frei. Du willst ja wieder ablenken und versuchen, die Schuld beim doofen Kunden zu suchen, der nur die Auftragsbestätigung zu studieren beraucht, um zu erkennen, dass von HD nix versprochen wurde. Nach deiner Darstellung wäre die MB-Liese ja wieder fein raus.

In diesem Fall wurde die Willenserklärung zu einem Vertrag aber aufgrund eines fernmündlichen Gesprächs abgegeben. Oder muss der Kunde die Auftragsbestätigung unterschreiben und zurücksenden? Ich denke nicht. Was du wahrscheinlich wieder verwechselst ist die Wiederruffrist, die erst dann beginnt zu laufen, wenn die Belehrung dem Kunden zugestellt wurde. Der Vertragsschluss bleibt davon aber unberührt.
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VBE-Berlin
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

NURadio hat geschrieben:Nach deiner Darstellung wäre die MB-Liese ja wieder fein raus.
Das habe ich schon mehrfach hier im Thread anders geschrieben!
NURadio hat geschrieben:Bei einem Vertrag ist die bekundete Willenserklärung entscheidend. I
Genau! Nämlich aus 2 Willenserklärungen. Der Willenserklärung des Kunden und der KDG!
Dem Auftrag und der Auftragsbestätigung!
NURadio hat geschrieben:Ja wie immer bei dir gell? :roll:
Ist das hier ein Rechtsberatungsforum?
Wie ein Vertrag zu Stande kommt, ist hier im Thread nicht gefragt.
Das ist unbestritten. Deswegen ist es mir unklar, warum Du als Teammitglied des KDG-Forums hier auf einer OT-Diskussion bestehst.
NURadio hat geschrieben:In diesem Fall wurde die Willenserklärung zu einem Vertrag aber aufgrund eines fernmündlichen Gesprächs abgegeben.
Eine der beiden Willenserklärungen! die zweite fehlte noch!
NURadio hat geschrieben:Was du wahrscheinlich wieder verwechselst ist die Wiederruffrist,
Du scheinst das zu verwechseln! Und wieso wieder?
NURadio hat geschrieben:Der Vertragsschluss bleibt davon aber unberührt.
Du verwechselst hier irgendwie Auftrag und Vertrag.

MB-Berlin
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Igge
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von Igge »

NURadio hat geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben:Den Unterschied zwischen Auftrag und Vertrag sollte man schon kennen.
Aber das wird hier komplett OT. Dafür gibt es Rechtsberatungsforen!

MB-Berlin
Ja wie immer bei dir gell? :roll:

Bei einem Vertrag ist die bekundete Willenserklärung entscheidend. In welcher Form die nun abgegeben wird, ist grundsätzlich frei. Du willst ja wieder ablenken und versuchen, die Schuld beim doofen Kunden zu suchen, der nur die Auftragsbestätigung zu studieren beraucht, um zu erkennen, dass von HD nix versprochen wurde. Nach deiner Darstellung wäre die MB-Liese ja wieder fein raus.

In diesem Fall wurde die Willenserklärung zu einem Vertrag aber aufgrund eines fernmündlichen Gesprächs abgegeben. Oder muss der Kunde die Auftragsbestätigung unterschreiben und zurücksenden? Ich denke nicht. Was du wahrscheinlich wieder verwechselst ist die Wiederruffrist, die erst dann beginnt zu laufen, wenn die Belehrung dem Kunden zugestellt wurde. Der Vertragsschluss bleibt davon aber unberührt.
Ganz so einfach ist es ja nun auch nicht. Wenn ich z.B. einen Mobilfunkantrag auslöse ist es erstmal ein Antrag. Zum Auftrag/Vertrag kmmt es erst, wenn alle Sachen einschl. Schufa durch sind. In dem Sinne sind durch Medienberater
erfaßte Aufträge erstmal nur Anträge. Zum Auftrag/Vertrag kommt es imho erst nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist und auch der Kundenservice nichts zu meckern hatte. Sehe ich da was verkehrt?

Unabhängig davon, wenn der Kunde explizit nach der HDTV-Verfügbarkeit gefragt hat und ein entsprechendes Gerät erwartet, dieses auch zugesagt wurde, entspricht es entweder der teilweise dürftigen Informationspolitik seitens KDG, der Naivität/Unwissenheit der Medienberaterin oder einer eventuell unklaren Formulierung seitens des Kunden. Eine andere Erklärung hätte ich momentan nicht. Betrug nehme ich mal nicht an.
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NURadio
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:Das habe ich schon mehrfach hier im Thread anders geschrieben!
Geschenkt, ist wahrscheinlich gar keine MB. :D
MB-Berlin hat geschrieben:Genau! Nämlich aus 2 Willenserklärungen. Der Willenserklärung des Kunden und der KDG!
Dem Auftrag und der Auftragsbestätigung!
Welche Rolle spielt denn das? Der Vertrag gilt so, wie er telefonisch besprochen wurde. Die Auftragsbestätigung bestätigt nur. Würde sie etwas anderes tun, zum Beispiel vom geschlossenen Vertragsinhalt abweichen, müsste der Verbraucher zwingend neu zustimmen. Alles klar.
MB-Berlin hat geschrieben:Ist das hier ein Rechtsberatungsforum?
Nö, aber Klarstellen sollte man schon einige flapisge Formulierungen, die falsch interpretiert werden können.
MB-Berlin hat geschrieben:Wie ein Vertrag zu Stande kommt, ist hier im Thread nicht gefragt.
Ach nein? Der User hat doch eine Frage zum Vertrag gestellt, den seine Bekannten gern wieder loswerden möchten.
MB-Berlin hat geschrieben:Deswegen ist es mir unklar, warum Du als Teammitglied des KDG-Forums hier auf einer OT-Diskussion bestehst.

Weil bei dir offenbar die Fähigkeit zum Differenzieren fehlt. War ja bei den Einspeisegebühren auch so...
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

NURadio hat geschrieben:Welche Rolle spielt denn das? Der Vertrag gilt so, wie er telefonisch besprochen wurde. Die Auftragsbestätigung bestätigt nur. Würde sie etwas anderes tun, zum Beispiel vom geschlossenen Vertragsinhalt abweichen, müsste der Verbraucher zwingend neu zustimmen. Alles klar.
Stimmt! Das Problem in diesem Fall ist nur, dass der Kunde nicht beweisen kann, dass die Auftragsbestätigung in diesem Fall eigentlich ein Angebot an den Kunden war. Durch die telefonische Beauftragung hat der Kunde leider das Beweisproblem! Da der Kunde es nicht beweisen kann, ist also ein Vertrag zu Stande gekommen!
Daher ist die Auftragsbestätigung ein SEHR wichtiges Schreiben, welches man auf jeden Fall lesen sollte!
NURadio hat geschrieben:Weil bei dir offenbar die Fähigkeit zum Differenzieren fehlt. War ja bei den Einspeisegebühren auch so...
Zu diesem Thema ist ein guter Satz in einem Beitrag im DF! Bzw. in 2 Beiträgen.
Tenor: Alle sind gleich zu behandeln! Bzw. Eispeisegebühr kann nur mit Stichtagsregelung komplett abegeschafft werden, einzelen Sender zu bevorzugen ist nicht möglich.
Das sind aber schon die einzigen sinnvollen Sachen in den Artikeln ;-)

Gut das der Bundesnetzagentur auch die Fähigkeit zum Differenzieren fehlt ;-)

In Verhandlungen kann man schon Konstrukte finden, um Kosten zu senken. Z.B. Rabatte für Sender, die 3fach eingespeist werden (bisher nur die ÖR). die genauen Konditionen kennt keiner von uns beiden. Ein einfacher Verzicht auf die Einspeisegebühren kann es wegen der Gesetzeslage aber nicht sein!

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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:Daher ist die Auftragsbestätigung ein SEHR wichtiges Schreiben, welches man auf jeden Fall lesen sollte!
Die Auftragsbgetätigung dient eigentlich nur dazu, Missverständnissen vorzubeugen. Nur gegen Falschberatung schützt sie nicht. Da gibt es eben ein Einfallstor für Betrüger, dass der Gesetzgeber kürzlich zu entschärfen versuchte, als er die Regelungen zur kalten Telefonakquise verschärfte. Aber in diesem Fall ist ja der Verbraucher auf das Unternehmen zugegangen. Und das war ja auch das Thema. Der Kunde kann nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da er erstens rechtsgültig vereinbart wurde und die entspr. spez. Wiederrufsfrist bei diesen Verträgen abgelaufen war. Er hat nur die Möglichkeit, auf dem Wege der Anfechtung, den Vertrag für nichtig zu erklären. Dabei obliegt dem Verbraucher die Beweisführung. Er muss beweisen, dass bei Vertragsschluss, juristisch also der Zeitpunkt, an dem über die Inhalte geredet wurde, ein Fehlverhalten des Anbietenden vorgelegen hat.
Igge hat geschrieben:Ganz so einfach ist es ja nun auch nicht. Wenn ich z.B. einen Mobilfunkantrag auslöse ist es erstmal ein Antrag. Zum Auftrag/Vertrag kmmt es erst, wenn alle Sachen einschl. Schufa durch sind. In dem Sinne sind durch Medienberater
erfaßte Aufträge erstmal nur Anträge. Zum Auftrag/Vertrag kommt es imho erst nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist und auch der Kundenservice nichts zu meckern hatte. Sehe ich da was verkehrt?
Wenn diese Prüfungen aber alle durch sind, gilt der Vertrag wie vereinbart. Das ist juristisch entscheidend. Wenn aufgrund der Auftragsbearbeitung etwas geändert werden muss, muss der Verbraucher dem zustimmen, quasi eine Vertragsänderung. Das Recht des Unternehmers, den Auftrag und damit den ganzen Vertrag auch abzulehnen, bleibt davon unberührt.
MB-Berlin hat geschrieben:Zu diesem Thema ist ein guter Satz in einem Beitrag im DF! Bzw. in 2 Beiträgen.
:D Welche denn. Die beiden, die Mischobo attestieren, dass der Zug mit den Einspeisegebühren abgefahren ist?
MB-Berlin hat geschrieben:Tenor: Alle sind gleich zu behandeln! Bzw. Eispeisegebühr kann nur mit Stichtagsregelung komplett abegeschafft werden, einzelen Sender zu bevorzugen ist nicht möglich.
Ich lese aus der Stellungnahme des BkartA vor allem Gelassenheit, was das Thema anbelangt. Man kann natürlich wieder dramatisieren und so tun, als seien die KNBs von harten Strafen nur so bedroht. :wink:
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

NURadio hat geschrieben::D Welche denn. Die beiden, die Mischobo attestieren, dass der Zug mit den Einspeisegebühren abgefahren ist?
Rudolf Boll: Wenn Sie Einspeiseentgelte erheben, dann darf dabei allerdings keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung einzelner Unternehmen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TKG erfolgen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_881723.html
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_881703.html

DF macht ja daraus mal wieder zig Meldungen, ohne jedoch recherchierten Inhalt bieten zu können.

Ich habe übrigens nie geschrieben, dass es unbedingt Einspeisentglete in Deutschland geben muss. Es geht nur um die Einhaltung des TKG! Und da ist Herr Boll auf meiner Seite ;-)

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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von Eismagier »

MB-Berlin hat geschrieben:Wenn der TE keine Telefonummer von der Dame hat, Frage ich mich, ob es überhaupt eine Medienberaterin war.
Natürlich liegt die Telefonnummer der Dame vor. Da es sich aber, wie schon geschrieben, nicht um meinen eigenen Vertrag handelt, sondern um den von Bekannten, möchte ich hier keine näheren Details posten. Die Beratung hat meinen Informationen nach vollständig telefonisch stattgefunden.
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von Conn »

Wurde denn die Dame (MB?) schon zurückgerufen? Wäre interessant zu wissen, was sie zu diesem "Missverständnis" sagt.
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von Eismagier »

Unsere Bekannten hatten vor der schriftlichen Kündigung direkt bei Kabel Deutschland bereits versucht, die Sache über die Medienberaterin zu klären. Die meinte aber wohl nur, dass es "zu spät" wäre.