MB-Berlin hat geschrieben:Daher ist die Auftragsbestätigung ein SEHR wichtiges Schreiben, welches man auf jeden Fall lesen sollte!
Die Auftragsbgetätigung dient eigentlich nur dazu, Missverständnissen vorzubeugen. Nur gegen Falschberatung schützt sie nicht. Da gibt es eben ein Einfallstor für Betrüger, dass der Gesetzgeber kürzlich zu entschärfen versuchte, als er die Regelungen zur kalten Telefonakquise verschärfte. Aber in diesem Fall ist ja der Verbraucher auf das Unternehmen zugegangen. Und das war ja auch das Thema. Der Kunde kann nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, da er erstens rechtsgültig vereinbart wurde und die entspr. spez. Wiederrufsfrist bei diesen Verträgen abgelaufen war. Er hat nur die Möglichkeit, auf dem Wege der Anfechtung, den Vertrag für nichtig zu erklären. Dabei obliegt dem Verbraucher die Beweisführung. Er muss beweisen, dass bei Vertragsschluss, juristisch also der Zeitpunkt, an dem über die Inhalte geredet wurde, ein Fehlverhalten des Anbietenden vorgelegen hat.
Igge hat geschrieben:Ganz so einfach ist es ja nun auch nicht. Wenn ich z.B. einen Mobilfunkantrag auslöse ist es erstmal ein Antrag. Zum Auftrag/Vertrag kmmt es erst, wenn alle Sachen einschl. Schufa durch sind. In dem Sinne sind durch Medienberater
erfaßte Aufträge erstmal nur Anträge. Zum Auftrag/Vertrag kommt es imho erst nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist und auch der Kundenservice nichts zu meckern hatte. Sehe ich da was verkehrt?
Wenn diese Prüfungen aber alle durch sind, gilt der Vertrag wie vereinbart. Das ist juristisch entscheidend. Wenn aufgrund der Auftragsbearbeitung etwas geändert werden muss, muss der Verbraucher dem zustimmen, quasi eine Vertragsänderung. Das Recht des Unternehmers, den Auftrag und damit den ganzen Vertrag auch abzulehnen, bleibt davon unberührt.
MB-Berlin hat geschrieben:Zu diesem Thema ist ein guter Satz in einem Beitrag im DF! Bzw. in 2 Beiträgen.

Welche denn. Die beiden, die Mischobo attestieren, dass der Zug mit den Einspeisegebühren abgefahren ist?
MB-Berlin hat geschrieben:Tenor: Alle sind gleich zu behandeln! Bzw. Eispeisegebühr kann nur mit Stichtagsregelung komplett abegeschafft werden, einzelen Sender zu bevorzugen ist nicht möglich.
Ich lese aus der Stellungnahme des BkartA vor allem Gelassenheit, was das Thema anbelangt. Man kann natürlich wieder dramatisieren und so tun, als seien die KNBs von harten Strafen nur so bedroht.
