Was macht euch denn so sicher, dass die alten Verträge gekündigt sind? Dafür gibt es doch keinerlei Beweis. Es sei denn, bei der Kündigung der alten Verträge wurden die Formvorschriften eingehalten, die nicht nur im Gesetz, sondern auch in den AGB der KDG unter Punkt 8.3 niedergeschrieben sind und die für beide Vertragsparteien gelten.Kabelmensch hat geschrieben:OderHeiko P hat geschrieben: Was ich will fragst Du mich!?
Meine Frage war doch klar und deutlich formuliert. Oder?
Langsam, laut & deutlich; zum Mitmeißeln:
Du hast keinen Vertrag.
Welcher Deiner nichtbestehenden Verträge soll denn erfüllt werden?
Die alten, beendeten? Die sind beendet. Du hast das so gewollt. Sie bestehen nicht mehr. Ende, Allende!
Oder der neue, den Du widerrufen haast? Der besteht auch nicht. Ende, Allende!
Darf ich Dir Beratungsresistenz unterstellen?
Und damit für mich nun endgültig EOT.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären.
Bei einer telefonischen Rückholaktion, bei der zwar ein neuer Vertrag nach Fernabsatz geschlossen werden darf, kann doch aber der Mitarbeiter nach den geltenden Vorschriften keine Kündigung von bestehenden Verträgen veranlassen. Umgekehrt ist es doch auch so, dass der Kunde immer zwingend die Textform einhalten muss, wenn er denn kündigen will und lässt sich den Kündigungstermin schriftlich bestätigen. Nun behauptet der Kunde aber, die alten Verträge nie gekündigt zu haben, nur weil er einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Wer muss denn nun beweisen, dass eine Kündigung der Altverträge unter Wahrung der Formvorschriften stattgefunden hat? Natürlich derjenige, der den alten Vertrag gekündigt hat. Kann die KDG das?
Ich frage mich also, was in der Auftragsbestätigung für den Neuvertrag drinstand. Ist dort die einvernehmliche Kündigung der Altverträge festgehalten?
Im übrigen kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die KDG als Unternehmen einfach so auf einen zahlenden Kunden verzichtet, der durch die Restlaufzeit der alten Verträge sowieso noch an das Unternehmen gebunden wäre. Das wäre ja in der Tat eine tolle Nummer, wenn es so einfach wäre aus einer MVLZ herauszukommen. Also einfach regulär kündigen, Anruf abwarten oder selber anrufen, Neuvertrag abschließen und diesen widerrufen. Geht das wirklich so?