Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

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NURadio
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von NURadio »

Kabelmensch hat geschrieben:
Heiko P hat geschrieben: Was ich will fragst Du mich!?

Meine Frage war doch klar und deutlich formuliert. Oder?
Oder ;-)

Langsam, laut & deutlich; zum Mitmeißeln:
Du hast keinen Vertrag.
Welcher Deiner nichtbestehenden Verträge soll denn erfüllt werden?
Die alten, beendeten? Die sind beendet. Du hast das so gewollt. Sie bestehen nicht mehr. Ende, Allende!
Oder der neue, den Du widerrufen haast? Der besteht auch nicht. Ende, Allende!
Darf ich Dir Beratungsresistenz unterstellen?
Und damit für mich nun endgültig EOT.
Was macht euch denn so sicher, dass die alten Verträge gekündigt sind? Dafür gibt es doch keinerlei Beweis. Es sei denn, bei der Kündigung der alten Verträge wurden die Formvorschriften eingehalten, die nicht nur im Gesetz, sondern auch in den AGB der KDG unter Punkt 8.3 niedergeschrieben sind und die für beide Vertragsparteien gelten.

Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären.

Bei einer telefonischen Rückholaktion, bei der zwar ein neuer Vertrag nach Fernabsatz geschlossen werden darf, kann doch aber der Mitarbeiter nach den geltenden Vorschriften keine Kündigung von bestehenden Verträgen veranlassen. Umgekehrt ist es doch auch so, dass der Kunde immer zwingend die Textform einhalten muss, wenn er denn kündigen will und lässt sich den Kündigungstermin schriftlich bestätigen. Nun behauptet der Kunde aber, die alten Verträge nie gekündigt zu haben, nur weil er einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Wer muss denn nun beweisen, dass eine Kündigung der Altverträge unter Wahrung der Formvorschriften stattgefunden hat? Natürlich derjenige, der den alten Vertrag gekündigt hat. Kann die KDG das?

Ich frage mich also, was in der Auftragsbestätigung für den Neuvertrag drinstand. Ist dort die einvernehmliche Kündigung der Altverträge festgehalten?

Im übrigen kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die KDG als Unternehmen einfach so auf einen zahlenden Kunden verzichtet, der durch die Restlaufzeit der alten Verträge sowieso noch an das Unternehmen gebunden wäre. Das wäre ja in der Tat eine tolle Nummer, wenn es so einfach wäre aus einer MVLZ herauszukommen. Also einfach regulär kündigen, Anruf abwarten oder selber anrufen, Neuvertrag abschließen und diesen widerrufen. Geht das wirklich so?
MfG NURadio
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Bubblegum
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Bubblegum »

Ich lese das so, dass die bereits ausgesprochene und bestätigte Kündigung durch den MA im Einvernehmen im Zuge des neuen Angebotes nicht erst gem. Beschreibung und Laufzeiten zum Laufzeitende sondern zu sofort anegommen wurde. Durchaus auch erforderlich, um eine doppelte Vertragsführung wegen des Neuangebotes auszuschliessen.

Mögen die Juristen Ihre jeweiligen Anschauungen ausdiskutieren, ob der Widerruf des Neuvertrages zugleich auch den Widerruf der Zustimmung der vorzeitigen Vertragsbeendigung bedeutet.

Eventuell auch, ob der Grund des Widerrufes (der normalerweise nicht vorgeschrieben ist, aber hier als Auslöser des Verfahrens doch gern angeführt wird-Bereitstellung eines nicht gewünschten Gerätes-und Pflicht zur Wunschbereitstellung, schriftliche Produktbeschreibung) als ausreichend im Verhältnis anzusehen wäre...

Genauso gut könnte KD auch den Widerruf nutzen, um aus der zunächst aus Kulanz vorgezogenen Vertragsbeendigung ohne Berechnung eine solche mit Berechnung der Restlaufzeit anführen zu wollen.

Ob das haltbar wäre, darüber dürfen sich die Juristen dann auch noch hermachen.

Meine Bewertung des Threads:
TE hat seine Lage geschildert, wollte Erfahrungswerte, besser noch bestätigende Beiträge erhalten, die er nicht wie erwartet erhalten hat. Da sein Vorhaben ohnehin feststeht, keine dem TE genügenden Informationen hinzukommen werden (Vermutung meinerseits), sollte man den Thread parken, bis ein Ergebnis der Auseinandersetzung vorliegt.
Dies kann er ja dann hier berichten - oder auch nicht.
Silrah
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Silrah »

Ich habe zwar keine Erfahrung mit Schadenersatzforderungen gegenüber KD, aber warum willst Du klagen?

Warum abonnierst Du jetzt nicht einfach noch einmal neu?
Dann ist der Sagemcom doch dabei.
Du hast in kürzester Zeit wieder Kabelempfang und kannst auch wieder Sky schauen.
Oder hat man eine Sperre, nachdem ein Vertrag "gelöscht" wurde?

Gruß
Heike
Heiko P
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Re: Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

Beitrag von Heiko P »

Bubblegum hat geschrieben: Meine Bewertung des Threads:
TE hat seine Lage geschildert, wollte Erfahrungswerte, besser noch bestätigende Beiträge erhalten, die er nicht wie erwartet erhalten hat. Da sein Vorhaben ohnehin feststeht, keine dem TE genügenden Informationen hinzukommen werden (Vermutung meinerseits), sollte man den Thread parken, bis ein Ergebnis der Auseinandersetzung vorliegt.
Dies kann er ja dann hier berichten - oder auch nicht.

Ein sehr sachlicher und guter Vorschlag! ich werde berichten.