Karte stillgelegt!

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Bunniehunter
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Bunniehunter »

Soo, einigung erzielt!

Alles geklärt, spätestens Morgen soll alles wieder gehen.
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guenter24
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von guenter24 »

Bunniehunter hat geschrieben:Soo, einigung erzielt!

Alles geklärt, spätestens Morgen soll alles wieder gehen.
Lass uns doch teilhaben an der Einigung. :anbet:
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Bunniehunter
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Bunniehunter »

Dadurch, das ich mich zeitnah über die abschaltung der Musiksender
beschwert habe, konnte ich auf "digital free" downgraden.

Angeblich wurde das auf nachfrage, jedem Kunden gestattet.
Vertrag läuft jetzt aus, das geld ist auch wieder aufgetaucht.

Jetzt gleiche ich die differenz aus und alles ist gut.
Internet wollte ich ja behalten, von daher war ich an einer Einigung
schon interessiert.

Trotzdem frage ich mich, was jetzt mit dem sagemcom ist?
gibt es den überhaupt mit digital free?
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Mark3Dfx
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Mark3Dfx »

Und warum kürzt Du dann erst Deine Rechnung um 20%?
Bild: LG OLED65C17LB
Ton: Sonos Arc + Sonos Sub (Gen. 3)
ISP: GigaZuhause 500 Kabel
LAN: FRITZ!Box 6490 Cable (Retail) FRITZ!OS 7.57
Streaming: Amazon Fire TV Stick 4K Max
Abos: waipu.tv Perfect Plus inkl. Netflix UHD, Amazon Prime, WOW Sport
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Bunniehunter
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Bunniehunter »

Bei meiner ersten Anfrage wurde mir das Sonderkündigungsrecht verweigert!

Die Musiksender waren der einzige Grund, das paket zu behalten.

Jetzt geh ich den Weg des geringsten Widerstandes.

Zwar nicht ganz so, wie ich es haben wollte. Aber wenigstens ohne Gerichtsvollzieher,
schufa, etc.
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Fr.

Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Fr. »

Bunniehunter hat geschrieben:Trotzdem frage ich mich, was jetzt mit dem sagemcom ist?
gibt es den überhaupt mit digital free?
Warum sollte es denn nicht?
Es sind dann auf der smart Card nur die Free Sender freigeschaltet.

Ach übrigens: Du bist nicht auf die (wie ich finde) sehr interessante Frage von Tim eingegangen.
Ich zitiere nochmal:
Tim81 hat geschrieben: Da du dich ja offensichtlich auf andere als die aktuell gültigen AGBs berufst. Welche Fassung ist denn deiner Meinung nach für dich gültig und auf welche Passage daraus beziehst du dich? Denn von "(durch die Werbung) garantierten Mindestanzahl an Pay-TV Sendern" stand meiner Meinung nach noch nie was in den AGBs.

Ich vermute aber stark, dass du durch die Änderung des Vertrages auch die neuen AGB akzeptiert hast. Denn ich vermute, dass ein entsprechender Satz in der AB von KD enthalten war. Aber du wirst schon wissen was du tust.
xerv
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von xerv »

aus meiner sicht ist es völlig egal ob eine bestimmte anzahl sender in den AGB's benannt ist. Wichtig ist das was die Werbung lauthals verspricht.
Sicher das zu klären muss am ende leider immer ein Richter.

Recht haben und Recht bekommen sind leider auch immer 2 Paar Schuhe ...
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Bunniehunter
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Bunniehunter »

FraSte hat geschrieben: Ach übrigens: Du bist nicht auf die (wie ich finde) sehr interessante Frage von Tim eingegangen.
Ich zitiere nochmal:
Tim81 hat geschrieben: Da du dich ja offensichtlich auf andere als die aktuell gültigen AGBs berufst. Welche Fassung ist denn deiner Meinung nach für dich gültig und auf welche Passage daraus beziehst du dich? Denn von "(durch die Werbung) garantierten Mindestanzahl an Pay-TV Sendern" stand meiner Meinung nach noch nie was in den AGBs.

Ich vermute aber stark, dass du durch die Änderung des Vertrages auch die neuen AGB akzeptiert hast. Denn ich vermute, dass ein entsprechender Satz in der AB von KD enthalten war. Aber du wirst schon wissen was du tust.
Moin,

Abgeschlossen habe ich im September 2010, zu den damaligen bedingungen und AGB's.

Das sich durch Zubuchen der Home HD Sender die AGB's ändern, stand nirgends, auch nicht im Kleingedruckten.
Da ich telefonisch zugebucht habe hätte der Call Center Agent mich darauf hinweisen müssen bzw. die KDG mich
schriftlich von der Änderung der AGB's informieren müssen.

Die Vertragslaufzeit wurde neugestartet, es wurde kein neuer vertrag abgeschlossen. Laut ÖRA ein grosser Unterschied.

Naja, hab noch eine Gutschrift abgegriffen und hab jetzt meine Ruhe ; )
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Tim81
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von Tim81 »

xerv hat geschrieben:aus meiner sicht ist es völlig egal ob eine bestimmte anzahl sender in den AGB's benannt ist. Wichtig ist das was die Werbung lauthals verspricht.
Bunniehunter hat geschrieben:Am Tag der Unterschreitung der (durch die Werbung) garantierten Mindestanzahl an Pay-TV Sendern.
Das war die Originalaussage. Also dass in der Werbung eine Mindestanzahl an Sendern garantiert wurde, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn KD zurzeit über 100 Sender hat und damit Werbung macht, heißt das ja nicht, dass bei Unterschreitung der 100er Grenze ein Vertragsbruch begangen wurde, es sei denn es ist explizit im Vertrag (bzw. den AGBs) festgehalten. Daran zweifle ich aber auch. So what?
Bunniehunter hat geschrieben:Das sich durch Zubuchen der Home HD Sender die AGB's ändern, stand nirgends, auch nicht im Kleingedruckten.
Da ich telefonisch zugebucht habe hätte der Call Center Agent mich darauf hinweisen müssen bzw. die KDG mich schriftlich von der Änderung der AGB's informieren müssen.
OK, dann gelten für dich die alten AGBs und was stand da nun bezüglich der Senderanzahl? Dort wurde eine Anzahl garantiert? Das ist doch die entscheidende Frage. Die Hauptfrage, die ich stellte und die du bei deiner Antwort jetzt so schön ignoriert hast ist doch diese: "... auf welche Passage daraus beziehst du dich?"
maniacintosh
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Re: Karte stillgelegt!

Beitrag von maniacintosh »

Tim81 hat geschrieben:
xerv hat geschrieben:aus meiner sicht ist es völlig egal ob eine bestimmte anzahl sender in den AGB's benannt ist. Wichtig ist das was die Werbung lauthals verspricht.
Bunniehunter hat geschrieben:Am Tag der Unterschreitung der (durch die Werbung) garantierten Mindestanzahl an Pay-TV Sendern.
Das war die Originalaussage. Also dass in der Werbung eine Mindestanzahl an Sendern garantiert wurde, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn KD zurzeit über 100 Sender hat und damit Werbung macht, heißt das ja nicht, dass bei Unterschreitung der 100er Grenze ein Vertragsbruch begangen wurde, es sei denn es ist explizit im Vertrag (bzw. den AGBs) festgehalten. Daran zweifle ich aber auch. So what?
Daran brauchst du aber nicht zweifeln. Ich zitiere aus den aktuellen Kabel Deutschland AGB für Einzelnutzerverträge:
5.2. Leistungsumfang
Kabel Deutschland erbringt im Rahmen von Abo-TV folgende Leistungen:
a) Kabel Deutschland
- stellt dem Kunden die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. B. Kinder oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache (nachfolgend Programmpaket) zur Verfügung. Das Programmpaket besteht aus einer Mindestanzahl von Fernsehsendern. Die Themen, ggf. die Sprache und die Mindestanzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung. Kabel Deutschland ist in der konkreten Auswahl der Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung bestimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.
Auf den Rest von Punkt 5.2. a) verzichte ich hier, da er nicht wesentlich ist. Das steht ganz klar, dass ein Programmpaket aus einer Mindestanzahl an Fernsehsendern besteht und sich diese Zahl aus dem mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung ergibt. Dieser Punkt ist in allen mir vorliegenden Fassungen der AGB seit Mai 2010 in dieser Form enthalten. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, dürfte diese vereinbarte Produktbeschreibung das Dokument "Preisliste und Leistungsbeschreibung" in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sein. In den Fassungen mit Stand Mai 2011 und älter ist das Paket "Kabel Digital Home HD" wie folgt beschrieben: "Mehr als 35 digitale TV-Sender für jeden Geschmack, ohne Werbeunterbrechungen mit Kabel Digital Home HD, einzelne Programme in HD-Qualität. Alle Programme des Digitalen Empfangs. Zusätzlich 30 digitale Radiosender ohne Moderation und Werbung"

Demnach ist bei Vertragsschluß im Mai 2011 (Bunniehunter sprach von Umstellung auf KD Home HD im Mai 2011) eine Mindestanzahl von mehr als 35 digitalen TV-Sendern vereinbart. Mehr als 35 bedeutet: Mindestens 36 Programme muss KDG mir mit dem Paket zur Verfügung stellen. Seit 1.12.2011 sind es aber wenn ich es noch richtig im Kopf habe nur noch 33! Hätte er seinen Vertrag erst später umgestellt, hätte er ggf. auch schlechte Karten, da in der "Preisliste und Leistungsbeschreibung" mit Stand August 2011 nur noch von "mehr als 30" Programmen die Rede ist, aber so befindet sich bunniehunter tatsächlich im Recht. Ob nun 20% Kürzung des Betrages für KD Home HD angemessen sind, ist eine andere Frage. Aber 20% von 12,90€ sind 2,58€ im Monat, die 75€ aus dem TKG dürften also seit Dezember in keinem Fall erreicht worden sein!

Zum Thema "Umstände die KDG nicht zu vertreten hat" steht im Punkt 5.2 übrigens noch folgendes:
b) Soweit Kabel Deutschland aufgrund eines nicht von Kabel Deutschland zu vertretenden
Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird die Änderung unverzüglich in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Einstellung davon befreit, das Entgelt für das Programmpaket zu entrichten. Im Voraus gezahlte Entgelte für das eingestellte Programmpaket werden unverzüglich erstattet.
In diesem Fall könnte KDG also nur das gesamte Paket Kabel Digital Home HD zu den Konditionen von vor August 2011 einstellen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Auch dürfte KDG der Nachweis schwerfallen, dass Kabel Deutschland den Umstand für die Unterschreitung der 36 Programme nicht zu vertreten hat. Selbst wenn eine Einigung mit MTV Networks an MTV Networks gescheitert sein sollte, hätte sich KDG ja um eine Einigung mit 3 alternativen Programmen bemühen müssen.
Bunniehunter hat geschrieben:Das sich durch Zubuchen der Home HD Sender die AGB's ändern, stand nirgends, auch nicht im Kleingedruckten.
Da ich telefonisch zugebucht habe hätte der Call Center Agent mich darauf hinweisen müssen bzw. die KDG mich schriftlich von der Änderung der AGB's informieren müssen.
OK, dann gelten für dich die alten AGBs und was stand da nun bezüglich der Senderanzahl? Dort wurde eine Anzahl garantiert? Das ist doch die entscheidende Frage. Die Hauptfrage, die ich stellte und die du bei deiner Antwort jetzt so schön ignoriert hast ist doch diese: "... auf welche Passage daraus beziehst du dich?"
Wie oben dargelegt wurde eine Mindestanzahl garantiert und diese garantierte Anzahl unterschritten. Aber auch bei einer späteren Umstellung auf Home HD, hätte KDG nicht auf eine AGB-Änderung hinweisen müssen, da formal eben mit der Umstellung ein neuer Vertrag geschlossen wird und damit die zu dem Zeitpunkt gültige AGB und Preisliste gilt. Beides hätte aber meines Erachtens spätestens der Auftragsbestätigung auch beiliegen müssen.
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