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Mir wurde bei Vertragsabschluss im KD Shop auch zugesichert dass ich ne selbstgekaufte 6360 freigeschaltet bekomme! Habe der guten Frau dann eines besseren belehrt, da ich es zu diesem Zeitpunkt schon wusste dass es nicht geht!
Mir wurde bei Vertragsabschluss im KD Shop auch zugesichert dass ich ne selbstgekaufte 6360 freigeschaltet bekomme! Habe der guten Frau dann eines besseren belehrt, da ich es zu diesem Zeitpunkt schon wusste dass es nicht geht!
filomena154 hat geschrieben:
Jetzt nochmal ganz sachlich. Von euch ärgert dieses Geschäftsmodell niemanden ?
Im Ernst: Nein.
Ich gehe davon aus, dass es in maximal 2 Jahren ein Nachfolgemodell auch bei KDG gibt. Wenn ich nun Kunde der ersten Stunde war, habe ich 180€ bis dahin bezahlt und kann dann gegen keine bis wenig Einmalgebühr auf das neue Fritzbox-Modell wechseln. Wenn die Fritte bis dahin kaputt geht, bekomm ich unbürokratisch eine Neue.
Die AVM-Hardware mit ähnlichem Leistungsumfang liegt in einem ähnlichen Preisspektrum. Wenn ich dort nun alle 3 Jahre neue Hardware kaufe (m.E. realistisch, wenn man mit der Zeit gehen will), bin ich ähnlich teuer.
Durch dem Verkauf einer FB6360 an den Kunden würden auch Ansprüche auf vollständigen Zugang auf die
Firmware durch den Kunden entstehen. Es ist ja dann sein Gerät.
Der Fehler ist nicht bei KDG zu suchen, sondern bei Ebay, wenn du die Fritte dort gekauft hast. Verlange vom Verkäufer eine Rücknahme (ob er als Privat aufgetreten ist, spielt da keine Rolle). Da er die Box unrechtmäßig verkauft hat, kann man strenggenommen sogar von Hehlerei ausgehen, da die Fritte ihm garnicht gehörte. Im Zweifel kannst du auch über Paypal reklamieren, wenn du damit bezahlt hast.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
berlin69er hat geschrieben:Da er die Box unrechtmäßig verkauft hat, kann man strenggenommen sogar von Hehlerei ausgehen, da die Fritte ihm garnicht gehörte.
Wenn laut Preisliste die Pauschale gemäß AGB für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig: HomeBox Fritz!Box 6360 in Höhe von 160 € vom Kunden an KD bezahlt worden ist, gehört dann die Fritzbox immer noch KD?
Wird dann die Homebox gegen Erstattung der Pauschale von KD später wieder zurückgenommen?
Ich hab´s schon öfter gesagt:
Man sollte sich nie und bei keiner Hotline auf mündliche Aussagen verlassen.
Und gerade bei KDG stehen die Aussagen der Hotline immer wieder im Widerspruch zur Realität.
Und mit der erweiterten Forensuche finde ich mit der kombination "selbst 6360" 36 Treffer, wenn ich die Suche auf den jeweils ersten Beitrag einschränke.
Das 3. Ergebnis hätte dir schon alles zu dem Thema gesagt.
Auch bei google findet man Millionen Ergenisse bei einer Suche.
Die Nutzbarkeit hängtb halt davon ab, wie man die Suche formuliert.
Da muss du nicht der Forensuche die Unübersichtlichkeit vorwerfen.
berlin69er hat geschrieben:Da er die Box unrechtmäßig verkauft hat, kann man strenggenommen sogar von Hehlerei ausgehen, da die Fritte ihm garnicht gehörte.
Wenn laut Preisliste die Pauschale gemäß AGB für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig: HomeBox Fritz!Box 6360 in Höhe von 160 € vom Kunden an KD bezahlt worden ist, gehört dann die Fritzbox immer noch KD?
Wird dann die Homebox gegen Erstattung der Pauschale von KD später wieder zurückgenommen?
Genau das ist die heilige Frage. Ist die Box in das Eigentum vom Käufer übergegangen ? Andernfalls wäre mein Rechtsgeschäft nichtig. Ich kann ja kein Eigentum an einer Sache erwerben die dem Verkäufer gar nicht gehört.
Wo soll ich da ansetzen ? Anrufen werde ich wohl nicht mehr brauchen...
Ab sofort alles schriftlich ?
Habe natürlich weder Zeit und Lust sowas über den Rechtsweg zu klären...
Die Box stammt von E*** Kleinanzeigen...
Jaja, Gier frisst Hirn...
Jemand ´nen kompeteneten KD Techniker an der Hand ?
berlin69er hat geschrieben:Da er die Box unrechtmäßig verkauft hat, kann man strenggenommen sogar von Hehlerei ausgehen, da die Fritte ihm garnicht gehörte.
Wenn laut Preisliste die Pauschale gemäß AGB für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig: HomeBox Fritz!Box 6360 in Höhe von 160 € vom Kunden an KD bezahlt worden ist, gehört dann die Fritzbox immer noch KD? [/quote]
Ich würde sagen ja, weil dann im rechtlichen Sinne immer noch keine Eigentumsübertragung erfolgt ist.
Vielmehr wurde ledigliche finanzieller Ersatz für eine in Verlust geratene Mietsache geleistet.
Die Eigentumsrechte an dieser Mietsache bleiben nach wie vor bei KD.
Soweit meine Meinung.
Kunterbunter hat geschrieben:Wird dann die Homebox gegen Erstattung der Pauschale von KD später wieder zurückgenommen?
Das ist eine spannende Frage und wird wohl erst durch einen Präzedenzfall geklärt werden.