Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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automatiX hat geschrieben:Kann das jemand bestätigen?
Inwiefern muss das bestätigt werden?
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit dass eine Leistung, die bezahlt wird auch erbracht werden muss.
Normalerweise natürlich schon, aber hier ist ja der Spezialfall, dass der Vertrag an die neue Addresse übergeht und wegen Nichterfüllbarkeit gekündigt wird.
Ob dann der Nachmieter an der alten Addresse aus diesem Vertrag noch Leistungen bekommt, ist zumindest fraglich.
Wie wäre es denn, einfach mal bei KDG nachzufragen, wie lange die Versorgung an der alten Adresse aufrecht erhalten wird?
Normalerweise muss ja auch innerhalb eines bestimmten Termins die Hardware zurückgeschickt werden.
Läuft diese Frist ab Ummeldungstag oder ab Vertragsende? ( Also nach den 3 Monaten, die man nach Kündigung und Umzug noch zahlen muß)
Manches sollte man doch besser mit dem Provider klären.
noprofi hat geschrieben:Normalerweise natürlich schon, aber hier ist ja der Spezialfall, dass der Vertrag an die neue Addresse übergeht und wegen Nichterfüllbarkeit gekündigt wird.
Ob dann der Nachmieter an der alten Addresse aus diesem Vertrag noch Leistungen bekommt, ist zumindest fraglich.
Nein.
Der Vertrag geht NICHT an die neue Adresse über, weil dort kein Anschluß zur Verfügung steht.
Wenn ein Vertrag mit einer definierten Kündigungsfrist gekündigt wird, sind beide Seiten zur Leistung verpflichtet solange der Vertrag läuft.
Was an diesemm einfachen Grundsatzz soll nicht gelten?
Der Vertrag besteht zwischen dem Kunden und KD und nicht zwischen der Wohnung und KD. Somit kann KD nach neuen TKG den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten nach Umzugsdatum kündigen. Auch wenn an der neuen Adresse kein KD verfügbar ist.
Die weitere Nutzung einen Internet & Telefon Vertrages an der alten Adresse kann ja eigentlich nicht funktionieren, da der Kunde ja ausgezogen ist und das Modem mitgenommen hat. Das Modem würde rein theoretisch natürlich auch 3 weitere Monate am alten Anschluss funktionieren.
Das Modem wird erst nach dem Ende der Kündigung zurückverlangt.
noprofi hat geschrieben:Aber an der alten Addresse ist kein Vertragspartner mehr
thread nicht verfolgt?
Er IST noch an der alten Adresse.
Ummeldung und Kündigung bei KDG sollen direkt erfolgen, der eigentliche Umug erst später.
So kann Modem und Vertrag über den Zeitraum der Kündigungsfrist an der alten Adresse weiter genutzt werden.
Man sollte aber nicht vergessen, dass KD trotzdem einen Nachweis für den Umzug anfordert. Gültig wäre der Mietvertrag mit Unterschriften beider Vertragsparteien oder die An-/Ummeldebestätigung. Es kann also auch sein, dass der Kündigungstermin angepasst wird, wenn im Nachhinein ein Nachweis eingeht, aus dem ersichtlich ist, dass man erst später umgezogen ist. Somit wäre ich vorsichtig mit den Ratschlägen, den Umzug einfach 3 Monate vorher zu melden. Kann klappen, muss es aber nicht unbedingt.
informant hat geschrieben:Man sollte aber nicht vergessen, dass KD trotzdem einen Nachweis für den Umzug anfordert. ..
Bislang war es so, dass die amtliche Ummeldebescheinigung ausreicht; warum sollte sich das geändert haben?
Doc. Sis hat geschrieben:Und wenn KDG die Rufnummer/n löscht und den Internetanschluß abschaltet, kann man nicht mal reklamieren.
Mir wäre das auch zu "heiß".
Warum sollte man das nicht reklamieren können?
Wenn ich meinen Teil der Vertrages erfülle, hat der Anbieter kein Recht die Leistung zu verweigern.