Widerrufsrecht ist verfallen??

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VBE-Berlin
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von VBE-Berlin »

skdubg hat geschrieben:Mit Leuten über Verträge reden und verhandeln die am Ende eine Provision dafür bekommen, liegt mir fern.
Dann darfst Du auch nicht telefonisch bestellen, schon gar nicht über Cashbacksysteme, auch nicht online.

Wie willst Du dann bestellen?

MB-berlin
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Powers
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Powers »

Und sich am Ende noch über das Kleingedruckte und die Call Center beschweren, weil es keinen Ansprechpartner gibt ;)
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skdubg
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von skdubg »

MB-Berlin hat geschrieben: Dann darfst Du auch nicht telefonisch bestellen, schon gar nicht über Cashbacksysteme, auch nicht online.

Wie willst Du dann bestellen?
Wo habe ich bei einer Online Bestellung Kontakt zu einer Person? nirgends!
Powers hat geschrieben:Und sich am Ende noch über das Kleingedruckte und die Call Center beschweren, weil es keinen Ansprechpartner gibt
Danke ich kann lesen und verstehen!

Und was hat das ganze mit dem Call Center zu tun?
Wozu brauche ich Ansprechpartner die nichts erreichen oder nur in die eigene Tasche wirtschaften? Kann ich drauf verzichten.
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Thyrael
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Thyrael »

Ich glaube das Für und Wider des Widerrufs und/oder einer Rücksendung bzw. der moralische Aspekt der ganzen Geschichte mit all ihren Facetten sollte nun hinreichend erläutert worden sein.

In kurz: Kommt bitte zum Thema zurück.
Chaot
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Chaot »

Du hast ja Recht Thyrael.

Was mir erst jetzt beim Lesen aufgefallen ist ist dieser Satz:
tablefork hat geschrieben:... soll heißen, in einem Shop.(Mitbewohner)
Es wurde angeschlossen und kurze Tage über genutzt....
Soll das bedeuten ihr habt im Shop Internet "To Go" mitbekommen und gleich angeschlossen?
Normalerweise wird euch doch die Hardware separat zugesendet? Wenn ja dann ist ja bestimmt auch eine gewisse Zeit zwischen Auftrag, Zusendung und Nutzungsende vergangen. Ab wann wolltet ihr eigentlich den Widerruf geltend machen?

Andererseits habt ihr nun gelernt das in Shops kein Widerrufsrecht gilt und ich wünsche euch viel Glück das ihr aus dem anderen Vertrag rauskommt.
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Anudeath
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Anudeath »

selbst wenn man es als Kulanzkündigung bearbeitet wird mindestens 3 Monate doppelt bezahlt werden müssen.

Man könnte es als Zusammenzug zweier Vertragspartner bearbeiten und einen der Verträge vorzeitig beenden. Allesdings ist das nur auf Kulanzbasis möglich und wird auch im Falle der Bewilligung mit +3 Monaten bearbeitet. Ihr müsst nachweisen, dass ihr an der selben Adresse oder noch besser in der selben Wohnung wohnt(wenn es nicht gerade ein Einfamilienhaus ist). Also ich würde vorschlagen eine Kopie des Mietvertrages oder bei einem EFH die Meldebestätigung beider Vertragspartner zu schicken.

Wenn Ihr also Glück habt, kommt Ihr mit nem (wenn auch etwas ausgeprägterem) blauen auge davon und müsst nicht für 24 Monate doppelt bezahlen.

Natürlich hat KDG hier alle Rechte um euch 2x zahlen zu lassen, aber KDG will ja auch zufriedene Kunden...auch wenn das manche hier nicht so recht glauben wollen :wink2:
Tux
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Tux »

Warum habt ihr eigentlich noch einen zweiten Vertrag gemacht?

Wart ihr mit Kabel Deutschland nicht zufrieden?

Oder wart ihr Euch nicht einig, welchen Provider ihr nehmen sollt?
Vo.IP
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Vo.IP »

Also das der TE in Rechtsunkenntnis den Fehler mit doppelten Verträgen gemacht ist ja soweit klar.
Ich möchte aber auch mal noch eine Lanze für den jungen Verkäufer brechen:
tablefork hat geschrieben:und der Typ war ein ganz jünger, der uns, also mich und meinen Kumpel offen ins Gesicht gelogen hat, dass die App(FritzBox) auch außerhalb funktioniert... und noch mehr....
Der war zwei Wochen später von Kabeldeutschland gekündigt worden, weil so ein Kollege, er den Kunden alles möglich erzählt habe..
Die App kann man m.W. sehr wohl von außerhalb nutzen, wenn man mit der Fritzbox eine VPN-Verbindung aufbaut.
Auch das hier ist eure (technische) Unkenntnis, bitte an die eigene Nase fassen und nicht andere beschuldigen!
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Thyrael
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Thyrael »

Junge Verkäufer bedeuten ja nicht gleich automatisch auch eine schlechte Beratung. Wir wissen nun nicht was dort genau abgelaufen ist, weil uns die Sicht der "anderen Seite" fehlt.
Samchen
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??

Beitrag von Samchen »

Vo.IP hat geschrieben:Also das der TE in Rechtsunkenntnis den Fehler mit doppelten Verträgen gemacht ist ja soweit klar.
Ich möchte aber auch mal noch eine Lanze für den jungen Verkäufer brechen:
tablefork hat geschrieben:und der Typ war ein ganz jünger, der uns, also mich und meinen Kumpel offen ins Gesicht gelogen hat, dass die App(FritzBox) auch außerhalb funktioniert... und noch mehr....
Der war zwei Wochen später von Kabeldeutschland gekündigt worden, weil so ein Kollege, er den Kunden alles möglich erzählt habe..
Die App kann man m.W. sehr wohl von außerhalb nutzen, wenn man mit der Fritzbox eine VPN-Verbindung aufbaut.
Auch das hier ist eure (technische) Unkenntnis, bitte an die eigene Nase fassen und nicht andere beschuldigen!
dass kann ich bestätigen! Telefoniere auch ggf. von außerhalb mit der fritzapp über VPN mit meinen KD nummern!