Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

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Fabian
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Fabian »

Unterschrieben wurde auch ein Auftrag für Interntet/Phone, dem normalerweise eine Verfügbarkeitsprüfung seitens des Angebotserstellers vorausgehen müsste.

Warum sollte nur KDG das Recht haben, einen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen, die sich erst später zeigen, nicht einzugehen ?

Den Saturn Mitarbeiter kann man als Zeugen benennen. KDG kann da ja mal nachfragen.
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Anudeath
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Anudeath »

Fabian hat geschrieben:Unterschrieben wurde auch ein Auftrag für Interntet/Phone, dem normalerweise eine Verfügbarkeitsprüfung seitens des Angebotserstellers vorausgehen müsste.
Verfügbarkeitsprüfung erfolgt immer nur bis zum ÜP...und wenn es noch nicht mal da geht, kann der Auftrag nicht mal eingebucht werden...
Hausverkabelung ist immer noch eine andere Sache, die vorab nicht geprüft werden kann. Dafür gibt es ja den Technikereinsatz bei einer unbekannten (also nicht durch KDG erschlossenen) NE4.
Fabian hat geschrieben: Den Saturn Mitarbeiter kann man als Zeugen benennen. KDG kann da ja mal nachfragen.
und was sollen die da erfragen?
Fabian
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Fabian »

Anudeath hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Unterschrieben wurde auch ein Auftrag für Interntet/Phone, dem normalerweise eine Verfügbarkeitsprüfung seitens des Angebotserstellers vorausgehen müsste.
Verfügbarkeitsprüfung erfolgt immer nur bis zum ÜP...und wenn es noch nicht mal da geht, kann der Auftrag nicht mal eingebucht werden...
Wenn das nicht geht, darf auch kein Angebot für diese Leistungen gemacht werden.
Anudeath hat geschrieben:Hausverkabelung ist immer noch eine andere Sache, die vorab nicht geprüft werden kann. Dafür gibt es ja den Technikereinsatz bei einer unbekannten (also nicht durch KDG erschlossenen) NE4.
Das sollte KDG besser mit dem Hausbesitzer klären.
Anudeath hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben: Den Saturn Mitarbeiter kann man als Zeugen benennen. KDG kann da ja mal nachfragen.
und was sollen die da erfragen?
Die Tatsache, dass Kabel-Internet/Phone und Kabel-TV als Paket angeboten wurde und sonst der gesamte Auftrag storniert würde.
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Anudeath
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Anudeath »

wie bereits geschrieben, sind IP und TV 2 verschiedene Aufträge. für jedes unterschreibt der Kd. einen einzelnen Auftrag. Der einzige Unterschied bei der gleichzeitigen Bestellung ist der, dass TV dadurch 5€ günstiger wird....mehr nicht.

Außerdem unterschreibt der Kd. dafür, dass er das Vorteiltangebot für TV nur solange erhält, wie er auch IP von KDG nutzt....daher ist die Umstellung des Vertrages auch legitim, wenn IP nicht geht. Der Kd. hat damit kein Anrecht mehr auf die Vergünstigung und muss mit dem höheren Preis leben...
carsten65
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:....daher ist die Umstellung des Vertrages auch legitim, wenn IP nicht geht. ...
Solange man es als legitim ansieht, dass ganz ausdrücklich gegen Kundenwunsch gehandelt wird... :roll:

Rechtlich mag es vielleicht so swin, dass man als Kunde im Regen dasteht, weil der Kabellfuzzi einem zwei getrennte Verträge 'unterjubelt', obwohl ganz ausdrücklich gesagt wird: Nur beide Veträge oder keiner.
Ich halte es für unverschämt, wenn so ein Kabelfuzzi eindeutig gegen Kundenwunsch handelt,
ich halte es für äußerst ärgerlich, wenn KDG trotzdem auf Erfüllung des einen Vertrages besteht,
ich halte es für *piep* wenn man das Verhalten auch noch als 'legitim' bezeichnet.
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VBE-Berlin
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von VBE-Berlin »

carsten65 hat geschrieben:Ich halte es für unverschämt, wenn so ein Kabelfuzzi eindeutig gegen Kundenwunsch handelt,
Da gebe ich Dir recht.
Der Verkäufer hätte schon darauf aufmerksam machen müssen, dass es keine Komplettpakete im rechtlichen Sinne gibt, sondern dass es zwei Verträge sind, die auch rechtlich einzeln wirksam werden können.
carsten65 hat geschrieben:der Kabellfuzzi
da steht keiner von Kabel Deutschland!

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Anudeath
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Anudeath »

carsten65 hat geschrieben:
Anudeath hat geschrieben:....daher ist die Umstellung des Vertrages auch legitim, wenn IP nicht geht. ...
Solange man es als legitim ansieht, dass ganz ausdrücklich gegen Kundenwunsch gehandelt wird... :roll:

Rechtlich mag es vielleicht so swin, dass man als Kunde im Regen dasteht, weil der Kabellfuzzi einem zwei getrennte Verträge 'unterjubelt', obwohl ganz ausdrücklich gesagt wird: Nur beide Veträge oder keiner.
Ich halte es für unverschämt, wenn so ein Kabelfuzzi eindeutig gegen Kundenwunsch handelt,
ich halte es für äußerst ärgerlich, wenn KDG trotzdem auf Erfüllung des einen Vertrages besteht,
ich halte es für *piep* wenn man das Verhalten auch noch als 'legitim' bezeichnet.
Deine Haltung gegenüber Mitarbeitern von KDG und derer, die im Auftrag von KDG unterwegs sind kennen wir ja zu genüge... :roll:

btw: man sollte sich durchlesen was man unterschreibt, gerade wenn es um einen Vertrag aus dem Handel geht.

Außerdem ist der Fall mittlerweile erledigt und der TE erhält seine Bestätigung, dass der Widerruf akzeptiert wurde. :D
carsten65
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von carsten65 »

Anudeath hat geschrieben:Deine Haltung gegenüber Mitarbeitern von KDG und derer, die im Auftrag von KDG unterwegs sind kennen wir ja zu genüge... :roll:
Meine Meinung gegenüber Mitarbeitern, die Kunden Verträge unterjubeln, die sie (so) nicht haben wollen mag bekannt sein. Wenn das überdurchschnittlich oft bei Mitarbeitern, bzw Beauftragten oder sonstwie für KDG Handelnden zutrifft...
Btw. deine mehr als unkritische Meinung gegenüber Kollegen ist nicht weniger bekannt :brüll:
btw: man sollte sich durchlesen was man unterschreibt, gerade wenn es um einen Vertrag aus dem Handel geht.
Stimmt.
Wenn man sich aber beraten lässt und eine ganz konkrete Bedingung stellt, ist es schon ziemlich dreist wenn ein Berater das ignoriert und etwas anderes zum unterschreiben vorlegt.
Außerdem ist der Fall mittlerweile erledigt und der TE erhält seine Bestätigung, dass der Widerruf akzeptiert wurde. :D
Schön für den TE, hab ich hier im thread noch nicht gelesen.
Bislang hieß es von dir dazu
Anudeath hat geschrieben:@ Rebec: auf den Widerruf von dir gibt es auf jeden Fall erstmal die Absage wegen Handelsvertrag.
Anudeath hat geschrieben:Ein Widerruf des Kd. selbst ist ja durch den Handelsvertrag ja nicht möglich. Daher werden allgemein formulierte Widerrufe auch immer abgelehnt.
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berlin69er
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von berlin69er »

Wobei ich das für Kunden schon schwierig finde zu unterscheiden, ob jemand, der hinter einem KDG Werbeschild & Receiver in einem Markt steht & ein Hemd mit KDG Logo trägt nicht von KDG ist. Ich weiß das, aber der "normale" Kunde auch? Das nur am Rande...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung

Beitrag von Rebec »

Hallo,
ja in zwischen hab ich es zumindest telefonisch von der Kundenhotline bstätigt bekommen, dass der Vertrag komplett storniert wird (wegen technischer Nicht-Machbarkeit).
Ich warte jetzt noch auf die schriftliche Bestätigung.

Insofern hab ich Glück, denn wenn der TV Anschluss technisch machbar gewesen wär hätt ich ihn nehmen müssen.. :?

Ich gehe eigentlich lieber zu den Beratern im Geschäft, da ich dort meine spezifischen Fragen stellen kann. Natürlich möchte man sich gerne auf das verlassen können, was der Berater sagt, da man dort eben nicht die 14 Tage Widerrufsfrist hat.

Im Endeffekt ist es aber bei allen Anbietern Glückssache, ob alles wie vertraglich vereinbart auf Anhieb klappt und auch abgerechnet wird, damit muss man wohl heutzutage leben..