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Kordi hat geschrieben:Stimmt ja auch. Sonst würde jeder dort anrufen, über eine Kündigung nachdenken und sofort Rabatte erhalten. Das mag bei gewissen Pay-TV Veranstaltern funktionieren, bei KDG aber nicht.
Naja bei Sky bekommst du ein Rückholangebot mit Rabatt in der Regel auch nur, wenn man fristgerecht gekündigt hat.
Wenn du dort (und anderswo) nicht fristgerecht gekündigt hast, hast du gar nicht gekündigt und kriegst dann natürlich auch kein Rückholangebot.
"Sonderkündigungsrecht" gibt es bei dieser kleinen Erhöhung definitiv nicht.
Ja das ist klar, ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass bei diesem gewissen Pay-TV-Anbieter eben ohne aktive Kündigung auch nichts geht. Da gilt dann ab automatischer Verlängerung der Vollpreis und Sky lässt da auch nicht mit sich verhandeln.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
exkarlibua hat geschrieben:
"Sonderkündigungsrecht" gibt es bei dieser kleinen Erhöhung definitiv nicht.
Ist aber nicht gerade seriöses Geschäftsgebaren laufende Verträge eigenständig zu ändern. Was KDG wohl sagen würde, wenn der Kunde einfach mal monatlich 5% weniger überweisen würde?
Dann kündige den Vertrag ordentlich und dein Problem ist erledigt. Wie die Chancen stehen das du vielleicht doch früher aus dem Vertrag kommst, kannst du ja vorher prüfen lassen.
exkarlibua hat geschrieben:"Sonderkündigungsrecht" gibt es bei dieser kleinen Erhöhung definitiv nicht.
Ist aber nicht gerade seriöses Geschäftsgebaren laufende Verträge eigenständig zu ändern. Was KDG wohl sagen würde, wenn der Kunde einfach mal monatlich 5% weniger überweisen würde?
Ich schrieb bereits, daß KD ein Sonderkündigungsrecht gewährt. Bis Mitte März kann man aufgrund der aktuellen Preiserhöhung kündigen.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
Steht das irgendwo oder ist das eine interne Anweisung von KDG. Und bis wann muß die Sonderkündigung bei KDG eingegangen sein? Derzeit dürfte ja wohl auch eine reguläre Kündigung möglich sein, wenn ich berlin69er richtig verstehe:
berlin69er hat geschrieben:
mr.magic hat geschrieben:Es besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wird aber seitens KDG extra nicht erwähnt!!
Ich vermute, weil es das auch garnicht gibt! Da die Erhöhung ja erst zum regulären Laufzeitende stattfindet, steht es dem Kunden ja frei, regulär zu kündigen. Zugegeben, trotzdem ein kleiner Taschenspielertrick. Aber kennen wir KDG anders?
Zuletzt geändert von kabel_fan am 01.03.2015, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Es werden Brief verschickt, wo das auch so drauf steht. Dann werden Brief verschickt, wo es nicht erwähnt wird. Natürlich wird das nicht großartig beworben, kündigen Sie, wenn nicht einverstanden, aber das Sonderkündigungsrecht gibt es ganz offiziell auf Anweisung von KD.
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kabel_fan hat geschrieben:Na ja, wenn es der Kunde nicht erfährt ist das ein höchst unseriöses Vorgehen. Und wer entscheidet das bei KDG, wer welchen Brief bekommt?
Naja- wenn du nachfragst, verheimlicht das keiner. Es wird nur nicht damit hausiert. Da kann man jetzt geteilter Meinung sein, wie ich finde. Letzlich sind es ja wirklich nur einige Groschen mehr. 2. Frage in deinem Satz wäre dann zu intern.
Und bis wann muß die Sonderkündigung bei KDG eingegangen sein? Derzeit dürfte ja wohl auch eine reguläre Kündigung möglich sein, wenn ich berlin69er richtig verstehe:
Die muss bis Mitte März eingegangen sein. Eine reguläre Kündigung ist ja immer möglich; hier geht es um eine Sonderkündigung, die KD freiwillig gewährt.
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Na ja, wenn es stimmt, dass die Erhöhungen zum Ende der Vertragslaufzeit kommen brauche ich keine Sonderkündigung, sondern kann auch regulär kündigen. Und wenn ich ordentlich zum 1.5. kündigen möchte, kann ich das auch bis Mitte März machen. Also ist es schon so ein Taschenspielertrick wie im Beitrag von berlin69er geschrieben.