Nichterfüllung des Vertrags
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 6
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Eben weil ich ab dem 13. nicht mehr regelmäßig Zuhause bin zwecks Techniker reinlassen etc muss ich die Frist so setzen, weil es sich ja sonst noch länger ziehen würde.
Ein bisschen Druck ausüben ist garnicht so verkehrt, zumal ich mir vorstellen könnte das mit so einem Schirftverkehr eine "Wiedergutmachung" in näheres Licht rückt.
Ich mein ich Sitz seit Wochen ohne Fernsehen/Ausreichendes WLAN Zuhause und überleg schon seit längerem zur Telekom zu wechseln, da die Bedienoberfläche einfach schöner und schneller ist.
Damals in meiner WG war ich sehr zufrieden mit der 20.000er Leitung von Kabel Deutschland.
Meine Extreundin hat dann die Telekom mitgebracht und mein Kabelvertrag hab ich sinnlos nebenbei gezahlt.
Jetzt haben wir uns getrennt und deswegen hab ich gezwungenermaßen bei KD einen neuen Vertrag aufgesetzt mit mehr Leistung und Tv, weil ich über der Frist war zu Kündigen.
Ein bisschen Druck ausüben ist garnicht so verkehrt, zumal ich mir vorstellen könnte das mit so einem Schirftverkehr eine "Wiedergutmachung" in näheres Licht rückt.
Ich mein ich Sitz seit Wochen ohne Fernsehen/Ausreichendes WLAN Zuhause und überleg schon seit längerem zur Telekom zu wechseln, da die Bedienoberfläche einfach schöner und schneller ist.
Damals in meiner WG war ich sehr zufrieden mit der 20.000er Leitung von Kabel Deutschland.
Meine Extreundin hat dann die Telekom mitgebracht und mein Kabelvertrag hab ich sinnlos nebenbei gezahlt.
Jetzt haben wir uns getrennt und deswegen hab ich gezwungenermaßen bei KD einen neuen Vertrag aufgesetzt mit mehr Leistung und Tv, weil ich über der Frist war zu Kündigen.
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- Insider
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Die gesetzte Frist muss aber auch angemessen sein!
Ob sie dass in deinem Falle ist!?
Aber das werden wir hier nicht klären können!
Ob sie dass in deinem Falle ist!?
Aber das werden wir hier nicht klären können!
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- Newbie
- Beiträge: 6
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Unabhängig von der bereits verstrichenen Zeit meinten 2 Leute des Forums das 14 Tage angemessen sind.
insgesamt wären es dann circa 30 Tage um den Dienst bereitzustellen. Ich finde schon das es reicht und ich bin "nur" privater Endverbraucher.
insgesamt wären es dann circa 30 Tage um den Dienst bereitzustellen. Ich finde schon das es reicht und ich bin "nur" privater Endverbraucher.
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- Insider
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Die 14 Tage-Frist sollte für die meisten Probleme ausreichend sein, jedoch können insbesondere bei größeren Schäden (welche z.B. aufwändige Tiefbauarbeiten erfordern) auch längere Zeiten (bis zu 4 Wochen) angemessen sein.
Im Zweifel muss das aber eh ein Gericht klären, ob die Frist angemessen war oder nicht.
Übrigens was generell die Anschlüsse anbetrifft:
Die meisten Provider machen gar keine Aussage zur Verfügbarkeit - und falls doch, so sind zumindest bei Serveranbindungen der ISP 99 % Verfügbarkeit Standard (sind knapp über 3 1/2 Tage Ausfall pro Jahr!)...
Für jede weitere 9 hinter dem Komma bezahlst du extra - und zwar saftig.
Bei "normalen" Anschlüssen (DSL o.ä.) wird i.d.R. gar keine Aussage zur Mindestverfügbarkeit gemacht - da ist der Kunde der Dumme (auch im gewerblichen Bereich!).
Hier sollte also rechtzeitig vorgesorgt werden (bspw. 2. Leitung über alternative Technik, ständige Mobilfunkkarte als Ersatz, ...), wenn man wirklich darauf angewiesen ist, online zu sein oder telefonisch erreichbar zu sein.
Im Zweifel muss das aber eh ein Gericht klären, ob die Frist angemessen war oder nicht.
Übrigens was generell die Anschlüsse anbetrifft:
Die meisten Provider machen gar keine Aussage zur Verfügbarkeit - und falls doch, so sind zumindest bei Serveranbindungen der ISP 99 % Verfügbarkeit Standard (sind knapp über 3 1/2 Tage Ausfall pro Jahr!)...
Für jede weitere 9 hinter dem Komma bezahlst du extra - und zwar saftig.
Bei "normalen" Anschlüssen (DSL o.ä.) wird i.d.R. gar keine Aussage zur Mindestverfügbarkeit gemacht - da ist der Kunde der Dumme (auch im gewerblichen Bereich!).
Hier sollte also rechtzeitig vorgesorgt werden (bspw. 2. Leitung über alternative Technik, ständige Mobilfunkkarte als Ersatz, ...), wenn man wirklich darauf angewiesen ist, online zu sein oder telefonisch erreichbar zu sein.
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- Kabelexperte
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Die verstrichene Zeit spielt keine Rolle - ganz im Gegenteil. Wer lange zusieht wird es schwerer haben darzulegen, warum jetzt ein "wichtiger Grund" vorliegt. In diesem Zusammenhang mal § 314 Abs. 3 BGB zitieren: " Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat."
Und die angemessene Frist richtet sich auch nach der Art der Störung. Die 14 Tage sind so eine allgemeine Aussage, aber es kommt doch immer auf den Einzelfall an.
Und die angemessene Frist richtet sich auch nach der Art der Störung. Die 14 Tage sind so eine allgemeine Aussage, aber es kommt doch immer auf den Einzelfall an.
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- Ehrenmitglied
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Man kann ja auch tatsächlich eine Frist auf ein Datum 7 Tage nach Urlaubs-Ende zu setzen. Da hätte ich jetzt kein Problem mit als Kunde.
Zumal ja evtl.
Aber 14 Tage für eine Fehlerbehebung, sollen nicht ausreichen?
Was macht KD denn, wenn mal eine zentrale Muffe absäuft oder so? Erstmal 6 Wochen warten?
Zumal ja evtl.
Aber 14 Tage für eine Fehlerbehebung, sollen nicht ausreichen?
Was macht KD denn, wenn mal eine zentrale Muffe absäuft oder so? Erstmal 6 Wochen warten?
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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- Insider
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht!
Die Frist ist immer vom Umfang der erforderlichen Arbeiten abhängig.
Im Zweifelsfall wird das ein Gericht entscheiden müssen.
Nattürlich hat der Kunde für die Zeit ohne vertragsgemäße Leistung Anspruch
auf Entschädigung, etwa durch monatliche Gutschriften.
In meinem Falle habe ich mich für drei Monate auf Gutschriften eingelassen.
KDG hatte einen Termin genannt, zu der die Störung beseitigt sein sollte.
Nachdem dieser Termin nicht eingehalten wurde, habe ich eine Frist von vier Wochen
gesetzt und als sich auch dann nichts tat, fristlos gekündigt.
KDG hat mir dann drei Angebote gemacht:
1. den Vertrag zu Neukundenkonditionen mit neuem Laufzeitstart(!) fortzusetzen;
2. dem Vertrag auf 32 Mbit herabzustufen und fortzusetzen;
3. den Vertrag "aus Kulanz" außerordentlich zu beenden.
Ich habe mich dann für Möglichkeit 3 entschieden.
Der Vertrag wurde dann noch weitergeführt, bis mein neuer Anbieter die Versorgung
meines Haushaltes mit Internet und Rufnummer-Portierung sichergestellt hat.
Die Frist ist immer vom Umfang der erforderlichen Arbeiten abhängig.
Im Zweifelsfall wird das ein Gericht entscheiden müssen.
Nattürlich hat der Kunde für die Zeit ohne vertragsgemäße Leistung Anspruch
auf Entschädigung, etwa durch monatliche Gutschriften.
In meinem Falle habe ich mich für drei Monate auf Gutschriften eingelassen.
KDG hatte einen Termin genannt, zu der die Störung beseitigt sein sollte.
Nachdem dieser Termin nicht eingehalten wurde, habe ich eine Frist von vier Wochen
gesetzt und als sich auch dann nichts tat, fristlos gekündigt.
KDG hat mir dann drei Angebote gemacht:
1. den Vertrag zu Neukundenkonditionen mit neuem Laufzeitstart(!) fortzusetzen;
2. dem Vertrag auf 32 Mbit herabzustufen und fortzusetzen;
3. den Vertrag "aus Kulanz" außerordentlich zu beenden.
Ich habe mich dann für Möglichkeit 3 entschieden.
Der Vertrag wurde dann noch weitergeführt, bis mein neuer Anbieter die Versorgung
meines Haushaltes mit Internet und Rufnummer-Portierung sichergestellt hat.
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- Ehrenmitglied
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Ja,. so ist es dann ja auch OK.
Wenn wirklich was göberes passiert ist, wo KD vielleicht sogar nich Baugenehmigungen braucht, um das zu beheben, ist es halt so.
Aber dann soll es eben auch so kommuniziert werden und nicht immer dieses: "Demnächst wirds wieder gehen".
Wenn wirklich was göberes passiert ist, wo KD vielleicht sogar nich Baugenehmigungen braucht, um das zu beheben, ist es halt so.
Aber dann soll es eben auch so kommuniziert werden und nicht immer dieses: "Demnächst wirds wieder gehen".
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Baugenehmigungen werden aber nicht bei Instandsetzungsarbeiten notwendig
Denn da gilt Bestandsschutz, sprich wenn 1:1 getauscht wird, braucht man keine erneute Genehmigung.
Wichtig ist halt der 1:1-Tausch...
Denn da gilt Bestandsschutz, sprich wenn 1:1 getauscht wird, braucht man keine erneute Genehmigung.
Wichtig ist halt der 1:1-Tausch...
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- Insider
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Re: Nichterfüllung des Vertrags
Bei Reparaturen mit Tiefbauarbeiten auf öffentlichem Grund, vllt. sogar noch mit Strassensperrung, dürfte schon eine Genehmigung der
zuständigen Fachabteilung der Ortsbehörde erforderlich sein.
Ein Formular, zwei Stempel und drei Kostenbescheide...
zuständigen Fachabteilung der Ortsbehörde erforderlich sein.
Ein Formular, zwei Stempel und drei Kostenbescheide...