In diesem Forum geht es um den Ausbau des Kabelnetzes in vielerlei Hinsicht (allgemeiner Ausbau für Internet/Telefonie, EuroDOCSIS 3.0/DOCSIS 3.1, 862 MHz, Video on Demand, Segmentierungen...).
findest du auch im Helpdesk. Für Informationen zum Ausbaustatus der verschiedenen von Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West versorgten Orte siehe folgende Threads:
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Zumal es bestimmt auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der Vermieter gezwungen wird, den Anschluss eines bestimmten Anbieters legen zu müssen...
Auch TV dürfte unerheblich sein, seit DVB-T und IPTV. Damit kommen die ÖR ihrer Pflicht nach.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
@Silverio:
Der Vermieter ist nicht gezwungen, die APL/ÜP aller Anbieter zu legen, er darf jedoch nicht aktiv verweigern.
Die Kosten muss dann ggfs. der Mieter übernehmen...
@berliner69:
Für die TV-Grundversorgung reicht IPTV i.d.R. nicht aus, da hierfür ein separater Internetanschluss zwingende Voraussetzung ist.
DVB-T reicht m.W. auch nicht aus, da bei DVB-T (bis auf in Regionen mit "erweitertem Angebot") i.d.R. die Grundversorgung nicht gewährleistet ist [Zugang zu den wichtigsten ÖR und den Privaten - Letztere sind aber nur in wenigen Regionen mit drin].
Daher muss entweder Kabelanschluss, Gemeinschafts-(Sat)-Antenne oder Sat-Einzelanschluss gewährleistet sein (denn nur so ist eine Grundversorgung mit ÖR und Privat gewährleistet).
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Ich glaube Berliner hat die Grundversorgung daraus abgeleitet, dass wenn man keinen Kabelanschluß bezahlen möchte, man im Grunde doch über Analog bis zu 8 Programme sehen kann, bevor der Sperrfilter zupackt... oder irre ich mich da?
Ne, ich dachte immer Grundversorgung gilt nur für die ÖR, die per DVB-T ihrem Auftrag ja gerecht werden...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.
Das deckt sich, mit meiner Auffassung...
Sonst wären die Privaten ja auch verpflichtet, über DVB-T zu senden, denn es gibt genug Gegenden, in denen nur das geht.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Abraxxas hat geschrieben:Grundversorgung bedeutet Telefon und ör-TV. Dazu reicht irgendein Telefon Provider und DVB-T.
Kabel TV oder SAT muss ein Vermieter nur in Ausnahmefällen zur Verfügung stellen bzw. erlauben.
Also fällt Sat nicht unter die Grundversorgung mit den ÖR?
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)