Und wenn es gar keinen Anschlussvertrag zum Gebäude gibt, sondern nur den Einzelvertrag eines Mieters? Der Mieter dürfte kaum autorisiert sein, den Hausstrom anzapfen zu lassen...reneromann hat geschrieben:Nein, VFKD erschleicht dabei keine Leistung, weil VFKD im Anschlussvertrag zum Gebäude als auch in den Einzelverträgen sich diese Stellung von Hausstrom hat zusichern lassen.
Heißt: Wer einen Kabelanschlussvertrag hat, hat dafür unterschrieben, die Geräte von VFKD auf eigene Kosten mit Strom zu versorgen.
TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Dann muß trotzdem der Vermieter vorher unterschreiben, dass VFKD da ran darf.robert_s hat geschrieben:Und wenn es gar keinen Anschlussvertrag zum Gebäude gibt, sondern nur den Einzelvertrag eines Mieters? Der Mieter dürfte kaum autorisiert sein, den Hausstrom anzapfen zu lassen...reneromann hat geschrieben:Nein, VFKD erschleicht dabei keine Leistung, weil VFKD im Anschlussvertrag zum Gebäude als auch in den Einzelverträgen sich diese Stellung von Hausstrom hat zusichern lassen.
Heißt: Wer einen Kabelanschlussvertrag hat, hat dafür unterschrieben, die Geräte von VFKD auf eigene Kosten mit Strom zu versorgen.
Multimediagestattung oder wie das heißt.
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Re: TV Basisanschluss ohne Vertrag / Abdeckung auf Dose
Ein Mieter dürfte kaum berechtigt sein, einen Hausanschluss ohne Einverständnis des Eigentümers installieren zu lassen.robert_s hat geschrieben:Und wenn es gar keinen Anschlussvertrag zum Gebäude gibt, sondern nur den Einzelvertrag eines Mieters? Der Mieter dürfte kaum autorisiert sein, den Hausstrom anzapfen zu lassen...reneromann hat geschrieben:Nein, VFKD erschleicht dabei keine Leistung, weil VFKD im Anschlussvertrag zum Gebäude als auch in den Einzelverträgen sich diese Stellung von Hausstrom hat zusichern lassen.
Heißt: Wer einen Kabelanschlussvertrag hat, hat dafür unterschrieben, die Geräte von VFKD auf eigene Kosten mit Strom zu versorgen.
Und eben jene Einverständnis setzt auch VFKD voraus (z.B. in Form einer Multimediagestattung)...
Zumal sich ein HÜP auch nicht so kostenlos von selbst installiert, sondern dieser auch vom Eigentümer zu bezahlen ist...
Heißt: Der Eigentümer muss MINDESTENS der Installation vom HÜP/Hausnetzes irgendwann mal zugestimmt haben - und bei diesem Einverständnis zur Installation des HÜP/Hausnetzes beinhaltet auch die Bereitstellung eines (vom Eigentümer zu bezahlenden) Stromanschlusses...