Wo steht denn in den Gesetzen etwas von "Privatkunden"? Auch wenn der Gesetzgeber ursprünglich damit die Gängelung von Privatkunden aufheben wollte, spricht das TKG GENERELL von "Teilnehmern".spooky hat geschrieben:Da sich das Gesetz für Privatkunden gemacht wurde, wird es die BNetzA wohl nicht interessieren.reneromann hat geschrieben:Das dürfte ja dann eindeutig ein Fall für die BNetzA sein bzw. für den Kundensupport von VF...Wagawaga hat geschrieben:Zur Info für alle, die über eine statische IP nachdenken, eine eigene Fritte haben und denen man erzählt, die Kombi gehe nur im Business-Tarif: Das ist soweit korrekt!
Aber, wer das dann so bucht, wird leider auf Telefonie verzichten müssen. Die Kombination statische IP, eigene Fritte und funktionierende Telefonie ist nicht möglich. Auch wenn man Euch was anderes erzählen will; glaubt es nicht!
Und der Hinweis auf die gestellte Fritte hilft da dann natürlich wenig (wobei dann natürlich schon die Frage bleibt, wozu eigene Fritte, wenn man die Fritte im Business-I&P-Tarif eh kostenlos bekommt...
Und ein Teilnehmer ist lt. TKG "jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten einen Vertrag über die Erbringung derartiger Dienste geschlossen hat" [vgl. § 3 TKG Punkt 20].
Im betreffenden Paragraph 45d des TKG endet das öffentliche Telekommunikationsnetz am PASSIVEN Abschlusspunkt, d.h. im Fall von Kabelnetzen an der MMD und im Fall von Telefonnetzen an der TAE-Dose.
Und im Paragraph 11 des FTEG (der die Freigabe der Zugangsdaten regelt) ist ebenfalls nur von "Teilnehmer" die Rede.
Dementsprechend gelten die Regelungen NICHT NUR für Privatkunden, sondern AUCH für Geschäftskunden!
Mal ganz davon abgesehen, dass VF die Business-Tarife auch an Privatkunden herausgibt.