Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

In diesem Forum dreht sich alles um die bei Vodafone Kabel Deutschland bzw. Vodafone West oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
DarkStar
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von DarkStar »

Sie Unterscheiden sich gar nicht.
Sieht man schon daran das man mit wenigen Schritten aus einer KDG-OEM Firmware eine AVM Firmware machen kann.
Es ist alles die selbe Code Basis, es werden lediglich Optionen ausgeblendet.
reneromann
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von reneromann »

hermann.a hat geschrieben:Hallo,
Menne hat geschrieben:was wäre wenn VF ne Firmeware rausgibt und 10000 oder mehr User wären betroffen wenn das Inet net geht ?
na hoffentlich schließen die Besitzer einer Kauf-6490 diese mit der aktuellsten Firmware nicht an, weil sonst geht ja das Internet nicht mehr. :suspekt:
Ist ja fast wie damals, wo die Telekom (Post) noch das Monopol auf Modems hatte, und es unter massivster Strafandrohung verboten war :evil: , fremde 14,4kb/s-Modems anzuschließen, weil dann auch das Internet kaputt ging... :brüll:

Mfg
Hermann
Die Aussage ist ja mal voll daneben...

Es hat einen einfachen Grund, warum VF keine ungetestete Firmware auf die Massen loslässt und der nennt sich schlichtweg Haftung. Wenn VF bei einem Leihgerät eine nicht (richtig) funktionierende Firmware einspielt und es dadurch zu Ausfällen bei den Kunden kommt, ist alleine VF für den Schaden verantwortlich. Daher sind insbesondere Business-Kunden, bei denen VF mit solchen Aktionen auch weitreichende Schadenersatzansprüche auslösen könnte, diejenigen, die eine Firmware erst als Letzte bekommen.

Demhingegen ist der Firmwarestand auf Kaufgeräten für VF vollkommen egal - wenn es der Kunde versaut, hat er halt selbst kein Internet/Telefon - aber VF ist halt bei raus. Denn in dem Fall trägt der Kunde das Risiko vollkommen allein...

Sollte das Gerät hingegen Rückwirkungen auf andere Kunden haben, wird VF das Gerät eh aufgrund von Verstößen gegen die Schnittstellenbeschreibung blocken...
hermann.a
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von hermann.a »

Hallo,

was heißt denn "ungetestete Firmware"? AVM ist doch keine Hinterhofklitsche, die unterm Tisch da irgendwas zusammenbastelt. Und glaubst du ernsthaft, dass Vodafone (oder welcher Anbieter auch immer) eine Firmware zu 100% testen kann? Das wird in meinen Augen alles viel zu hoch gespielt. Wenns nur das Argument der Internetverfügbarkeit des einzelnen betrifft, warum kann ich dann als mündiger Box-Mieter nicht für mich selbst entscheiden, upzudaten? Dann hab ich es verbockt, und Vodafone ist aus Deiner "Haftungsklausel" heraussen. Dann gibts halt eine Firmware "briefed by Vodafone", und weitere Versionen, die der geneigte User in Selbstverantwortung aufspielen kann.
Die ganze Argumentation ist rundrum nicht schlüssig. Mal bricht das Internet zusammen, drum darfs keiner. Dann dürfen die Box-Besitzer, weils nur den Anschluß des einzelnen betrifft. Immer so, wie es grade passt.

Mfg
Hermann
spooky
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von spooky »

@Hermann

Es hat dich keiner gezwungen die Mietfritzbox zu nehmen.
reneromann
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von reneromann »

hermann.a hat geschrieben:Hallo,

was heißt denn "ungetestete Firmware"? AVM ist doch keine Hinterhofklitsche, die unterm Tisch da irgendwas zusammenbastelt. Und glaubst du ernsthaft, dass Vodafone (oder welcher Anbieter auch immer) eine Firmware zu 100% testen kann? Das wird in meinen Augen alles viel zu hoch gespielt. Wenns nur das Argument der Internetverfügbarkeit des einzelnen betrifft, warum kann ich dann als mündiger Box-Mieter nicht für mich selbst entscheiden, upzudaten? Dann hab ich es verbockt, und Vodafone ist aus Deiner "Haftungsklausel" heraussen. Dann gibts halt eine Firmware "briefed by Vodafone", und weitere Versionen, die der geneigte User in Selbstverantwortung aufspielen kann.
Die ganze Argumentation ist rundrum nicht schlüssig. Mal bricht das Internet zusammen, drum darfs keiner. Dann dürfen die Box-Besitzer, weils nur den Anschluß des einzelnen betrifft. Immer so, wie es grade passt.

Mfg
Hermann
Das Problem an deiner Argumentation:
Wenn DU es verbockst und die Fritz "zerschießt" und sie nicht mehr funktioniert, stehst natürlich du selbst in der Pflicht. Jedoch werden die meisten Kunden nicht verstehen, warum sie auf einmal, wenn sie ein Update einspielen und es schief läuft, nicht verstehen, warum VF dann Geld für die Behebung des Problems -bei einer Mietbox- verlangt. Schließlich bezahlt man doch Miete...

Weiterhin: Die Box ist NICHT dein Eigentum, sondern im Eigentum von VF. Wenn du selbst entscheiden willst, upzudaten, dann musst du dir eine eigene Box anschaffen. Mit einer Mietbox bleibt die Entscheidung ALLEINE beim Vermieter [sofern er sich das Recht herausnimmt]. Gleiches gilt auch für den Funktionsumfang!
hermann.a
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von hermann.a »

Hallo,

jetzt hört aber auf. Wer eine neue Firmware aufspielt (@reneroman: Die meisten werden die Option gar nicht kennen), der kann sich nicht auf jemand anderen rausreden; der macht das bewußt. Jeder andere Scheiß wird auch durch AGB's und sonstiges ausgeschlossen, warum sollte das hier nicht möglich sein? Und wieviele Fritzboxen sind denn durch Updates von AVM zerschossen worden?? Wenn was nicht klappt, spiel ich halt die vorige Version wieder auf. Was ist denn z.B. mit den 1&1-Routern (schwarze Fritzboxen), da kannst auch eigenständig updaten. Natürlich kann Vodafone als Vermieter hier machen, was sie wollen. Aber die Argumente, warum sie das tun, sind an den Haaren herbeigezogen. Und nur deswegen diskutieren wir hier diese Option.

@Spooky: Doch, weil zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bei mehr als einem gleichzeitigem Telefonat die Home-Box-Option das einzig mögliche war.

Wir sollten das Thema jetzt gut sein lassen. Man kann alles und vieles schönreden.

Mfg
Hermann
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Menne
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von Menne »

100000 + xxxxxx sind betroffen, bei DSL hat jeder 2 Adern, bei Koax hängt die ganze Strasse dran, un die sind dann mal dunkel!
Der Glubb is a Depp!
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von reneromann »

hermann.a hat geschrieben:Hallo,

jetzt hört aber auf. Wer eine neue Firmware aufspielt (@reneroman: Die meisten werden die Option gar nicht kennen), der kann sich nicht auf jemand anderen rausreden; der macht das bewußt. Jeder andere Scheiß wird auch durch AGB's und sonstiges ausgeschlossen, warum sollte das hier nicht möglich sein?
Es kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden, weil hier zwei Dinge reinspielen:
a) Es handelt sich um Hardware, die vom Anbieter kommt
-und-
b) Es handelt sich um Software, die der Kunde aufspielt
Wenn es zu einer Inkompatibilität zwischen Hard- und Software oder anderweitigen Problemen kommt, wird der Kunde immer behaupten, dass es nicht an dem Update liegt, sondern an der Hardware (hier wäre ja VF in der Pflicht), während ein Software"bug" dann immer Sache des Kunden wäre...
Auch wäre es dann nicht möglich, einfach mal so auf einen vorherigen Stand zurückzugehen, da ja VF zwischendurch ggfs. sogar ein neues Update als den Stand X eingeführt hat. Und es könnte durchaus sein, dass eine Migration der Daten von FW X -> Z möglich ist, während der Weg von FW X -> Y -> Z eben nicht möglich ist, weil in FW Y Informationen anders abgelegt wurden, als sie für FW Z benötigt werden. Und dann dürfte das Geschrei ebenfalls groß sein, wenn VF von FW X auf Z geht und die Kunden mit Version Y durch eben jene Migration auf Z ihre Einstellungen verlieren...
Und wieviele Fritzboxen sind denn durch Updates von AVM zerschossen worden?? Wenn was nicht klappt, spiel ich halt die vorige Version wieder auf.
Und genau DA liegt das Problem. Einfach mal auf eine X-beliebige Vorgängerversion ist nicht. Höchstens zurück auf die letzte, vom Anbieter freigegebene Version...
Mal davon abgesehen, dass ein Fehler in deiner (Miet-)Box -anders als beim DSL- auch alle anderen Nutzer im Segment stören kann [bspw. wenn durch das Update die Firmware vom Modem so "zerschossen" wird, dass das Modem sich nicht mehr ordnungsgemäß verhält].
Was ist denn z.B. mit den 1&1-Routern (schwarze Fritzboxen), da kannst auch eigenständig updaten.
Aber auch nur, weil das Kaufboxen sind! Du kaufst die Fritz ähnlich wie beim Mobilfunkanbieter dein Handy - und zwar mit einer Einmalzahlung (ggfs. auch Null) und einer mtl. Rate. Sprich: Machst du die Box kaputt, ist es dein eigenes Problem - jedoch nicht das von 1&1.
Du kannst die Box aber auch direkt verkaufen - die Subvention musst du trotzdem weiterhin zahlen [und solltest natürlich ein Endgerät zur Nutzung haben]...
Natürlich kann Vodafone als Vermieter hier machen, was sie wollen. Aber die Argumente, warum sie das tun, sind an den Haaren herbeigezogen. Und nur deswegen diskutieren wir hier diese Option.
Nochmal: Du gibst dir die Antwort doch gerade selbst: "Natürlich kann Vodafone als Vermieter hier machen, was sie wollen." - Und genau das machen sie. Sie wollen nicht, dass du in der Firmware rumpfuschst, ergo sperren sie die Funktion. Gleiches gilt für Fremd-SIP-Accounts -oder- DVB-Streaming: Will Vodafone nicht, also ist es gesperrt. Wer die Funktionen will, hat die Option sich eine eigene Box zu kaufen - fertig.
Das ist ähnlich wie das Gezeter über die Montage von Sat-Schüsseln: Wenn der Vermieter es nicht will, hast du als Mieter schlichtweg Pech gehabt - kauf dir eine eigene Wohnung/Haus -oder- such dir einen anderen Vermieter...
@Spooky: Doch, weil zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bei mehr als einem gleichzeitigem Telefonat die Home-Box-Option das einzig mögliche war.
Was nichts damit zu tun hat, dass du die gelieferte Homebox auch nutzen musst.
Schließ eine eigene Box an, schon bist du selbst Herr im Haus. Die Option brauchst du hingegen trotzdem weiterhin, weil die Option erst die 2. Leitung umfasst.
hermann.a
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von hermann.a »

Hallo,
Menne hat geschrieben:100000 + xxxxxx sind betroffen, bei DSL hat jeder 2 Adern, bei Koax hängt die ganze Strasse dran, un die sind dann mal dunkel!
'mööp' dann dürfte auch die Kaufbox nicht geupdatet werden. Disqualifiziert.

Mfg
Hermann
hermann.a
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Re: Leihfritte 6490: Update durch Trennung vom Strom??

Beitrag von hermann.a »

Hallo,
reneromann hat geschrieben: Auch wäre es dann nicht möglich, einfach mal so auf einen vorherigen Stand zurückzugehen, da ja VF zwischendurch ggfs. sogar ein neues Update als den Stand X eingeführt hat. Und es könnte durchaus sein, dass eine Migration der Daten von FW X -> Z möglich ist, während der Weg von FW X -> Y -> Z eben nicht möglich ist, weil in FW Y Informationen anders abgelegt wurden, als sie für FW Z benötigt werden. Und dann dürfte das Geschrei ebenfalls groß sein, wenn VF von FW X auf Z geht und die Kunden mit Version Y durch eben jene Migration auf Z ihre Einstellungen verlieren...
Du merkst auch, ist schon arg theoretisch; bei der Update-Geschwindigkeit von Vodafone ist dieser Fall nicht mal theoretisch möglich.
Mal davon abgesehen, dass ein Fehler in deiner (Miet-)Box -anders als beim DSL- auch alle anderen Nutzer im Segment stören kann [bspw. wenn durch das Update die Firmware vom Modem so "zerschossen" wird, dass das Modem sich nicht mehr ordnungsgemäß verhält].
dann dürften die Nutzer der Kaufbox auch nicht updaten.
Nochmal: Du gibst dir die Antwort doch gerade selbst: "Natürlich kann Vodafone als Vermieter hier machen, was sie wollen." - Und genau das machen sie.
ja, passt ja. Nur die Argumtente, warum der geneigte Miet-Box-User nicht darf, sind nicht wirklich greifbar, siehe oben.
@Spooky: Doch, weil zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bei mehr als einem gleichzeitigem Telefonat die Home-Box-Option das einzig mögliche war.
Was nichts damit zu tun hat, dass du die gelieferte Homebox auch nutzen musst.
Schließ eine eigene Box an, schon bist du selbst Herr im Haus. Die Option brauchst du hingegen trotzdem weiterhin, weil die Option erst die 2. Leitung umfasst.
jetzt schon. Bis vor der Routerfreiheit nicht.

Mfg
Hermann

P.S. Wir kommen nicht zusammen. Lassen wir es dabei.