Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Rudolfo hat geschrieben:Und es bleibt dabei: Wenn sich die Umstände ändern, kann sich auch das Datum ändern.
Nö. Dann hat VFKD einfach Pech gehabt.
Und auch die, mehrfach, von @reneroman zitierte 3 Monatsregel zieht in diesem Fall nicht.
Ähm... Wie kommst du darauf?
Du weißt schon, dass ein Umzug KEINE Kündigung aus wichtigem Grund begründet, sondern die Regularien alleinig im § 46 Abs. 8 TKG geregelt sind... Und da stehen die 3 Monate drin!
Sprich: Zieht der Vertragsinhaber an einen nicht versorgbaren Ort (egal ob im In- oder Ausland), dann gelten die 3 Monate nach § 46 Abs. 8 TKG...
ich aoll weiterhin bezahlen: Kabel digital = 17,40 Euro
Internet und telefon = 32,89 Euro
Kontaktformular vor 4 tagen ausgefüllt ( mit neuer Handynummer )
bis jetzt, keine antwort, keinen anruf aus deutschland.
ich werde dort nicht anrufen, weil es schlichtweg zu teuer wird, für mich.
ich hatte in deutschland ( fernmündlich ) mein " neues land " mitgeteilt, und darum gebeten, mir ein kabel dort hin zu verlegen. ( von knotenpunkt bis zum ort ca 200 km luftlinie )
das wurde abgelehnt. daraufhin kam das besagte schreiben, dass die drei verträge zum 30.04. beendet werden.
dort stand auch das übliche drinn, wie modem und karte nicht rechtzeitig zurück schicken kostet soundsoviel geld.
geld wurde noch nicht abgebucht, woher auch, habe kein konto mehr in deutschland.
es ist lediglich die mitteilung, dass ich kd für den monat mai ( also jetzt ) geld schulde.
reneromann hat geschrieben:
Ähm... Wie kommst du darauf?
Du weißt schon, dass ein Umzug KEINE Kündigung aus wichtigem Grund begründet, sondern die Regularien alleinig im § 46 Abs. 8 TKG geregelt sind... Und da stehen die 3 Monate drin!
Sprich: Zieht der Vertragsinhaber an einen nicht versorgbaren Ort (egal ob im In- oder Ausland), dann gelten die 3 Monate nach § 46 Abs. 8 TKG...
Du kennst offenbar die aktuellen Rechtsprechungen noch nicht. Danach ist der Tag des Umzugs der Kündigungstermin. Liegt dieser innerhalb der 3 Monate, verkürzt die Frist sich entsprechend. Das Urteil bezog sich sogar auf einen Fall mit Umzug ins Ausland...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
berlin69er hat geschrieben:Du kennst offenbar die aktuellen Rechtsprechungen noch nicht. Danach ist der Tag des Umzugs der Kündigungstermin. Liegt dieser innerhalb der 3 Monate, verkürzt die Frist sich entsprechend. Das Urteil bezog sich sogar auf einen Fall mit Umzug ins Ausland...
Tja leider war das halt nur ein Fall für das AG Köln, und auch das zweite Urteil des LG München (Kläger waran die Verbraucherschützer) ist nicht rechtskräftig geworden, da VF Rechtsmittel eingelegt hat. Also entweder klagen noch mehr Kunden und die Urteile gehen alle in die selbe Richtung, oder swir warten auf eine BGH-Entscheidung, bis hier mal Klarheit über die Auslegung der Frist herrscht.
Allerdings verstehe ich nicht, was du mit Verkürzung der Frist meinst. Die bleibt immer drei Monate.
berlin69er hat geschrieben:Du kennst offenbar die aktuellen Rechtsprechungen noch nicht. Danach ist der Tag des Umzugs der Kündigungstermin. Liegt dieser innerhalb der 3 Monate, verkürzt die Frist sich entsprechend. Das Urteil bezog sich sogar auf einen Fall mit Umzug ins Ausland...
Tja leider war das halt nur ein Fall für das AG Köln, und auch das zweite Urteil des LG München (Kläger waran die Verbraucherschützer) ist nicht rechtskräftig geworden, da VF Rechtsmittel eingelegt hat. Also entweder klagen noch mehr Kunden und die Urteile gehen alle in die selbe Richtung, oder swir warten auf eine BGH-Entscheidung, bis hier mal Klarheit über die Auslegung der Frist herrscht.
Allerdings verstehe ich nicht, was du mit Verkürzung der Frist meinst. Die bleibt immer drei Monate.
Und genau darauf wollte ich hinaus...
Mitte Februar + 3 Monate zum Monatsende ist halt Ende Mai...
D.h. selbst wenn die Frist sofort mit Eingang der Kündigung begonnen hätte, ist die Frist erst Ende Mai zu Ende!
Nein, so wie ich das Urteil interpretiere beginnt die Frist mit der Kündung und endet mit dem tatsächlichen Unzug oder eben mit den 3 Monaten, wenn der Umzug erst dann erfolgt.
Edit: okay, noch mal gelesen und verstanden... Frist beginnt mit Kündigung und Umzug muss dann innerhalb dieser Frist erfolgen.
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