Lutze hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Warum sollte die Vorgehensweise nicht korrekt sein...
Für VF ist das "alte" Gerät (anscheinend) schon immer ein Leihgerät gewesen, daher auch der "problemlose" kostenlose Austausch auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist bei einem Kaufgerät.
Und worauf sollte VF denn hinweisen, wenn sie -ihrer Meinung nach- ein Leihgerät gegen ein Leihgerät austauschen? Sollten sie dich wieder darauf hinweisen, dass das neue Gerät ein Leihgerät ist?
Worauf man hinweisen soll? Wieso gehen die denn von einem Leihgerät aus wenn der Kunde doch noch nie eines bessesen hat? Wenn wir dem User glauben hat er darauf auch mehrfach hingewiesen.
Wir kennen den genauen Gesprächsinhalt des Telefonats, bei dem der Receivertausch eingeleitet wurde, nicht.
Ob in dem Gespräch vom TE klar auf den Sachverhalt des Kaufes hingewiesen wurde -oder- ob der TE das einfach als "bekannt" vorausgesetzt hat.
Je nachdem kann der Mitarbeiter am anderen Ende der Strippe nämlich von zwei völlig unterschiedlichen Sachverhalten ausgehen: Entweder kann er einfach das nehmen, was ihm seine Datenbank sagt - höchstwahrscheinlich "Mietgerät" - und hat keine Verifizierung darüber, ob es auch wirklich eins ist (weil der TE nichts explizit gesagt hat) -oder- er wird vom TE auf die Eigentumsverhältnisse hingewiesen (dann hätte es dem MA auffallen müssen, dass es da eine Diskrepanz zwischen Datenbank und Angabe vom TE gibt).
Wenn man jetzt die Rückgabe verlangt müsste man ja die vertragliche Seite nachvollziehen und belegen können.
Wenn meine Oma in Timbuktu mir mal irgendwann ihren alten Sagemcom hat zukommen lassen wird man den mir doch wohl kaum kostenlos austauschen wenn ich den jetzt einschicke.
Wer weiß, vielleicht hat ja auch der freundliche Mitarbeiter bei Vodafone zusammen mit der kostenlosen Leihgabe eine Vertragsverlängerung gebucht. Ob dazu jetzt korrekt informiert wurde ist die andere Frage.
Erst widersprichst du mir, dann stimmst du mir indirekt wieder zu...
VF wird für ein so altes Kaufgerät keinerlei kostenlosen Austausch vornehmen - bei Leihgeräten hingegen sind sie dazu vertraglich verpflichtet...
Da hier wie gesagt nicht klar ist und sich der TE auch nicht mehr an den genauen Wortlaut des Telefonats erinnern wird, wäre es eben -wie du gerade schriebst- auch durchaus möglich, dass hier gar kein Geräteaustausch stattgefunden hat, sondern das der freundliche MA von VF dem TE für die restliche Vertragslaufzeit einen "neuen" kostenlosen Leihreceiver zugesendet hat, der jetzt mit Vertragsende natürlich auch zurück muss. Der TE hätte dann seinen "Kauf"-Receiver gar nicht einschicken müssen...
Wie gesagt: Das Problem ist, dass hier ein paar harte Fakten fehlen - und daran wird es letzten Endes auch bei einem Rechtsstreit scheitern.
VF wird, sofern es sich bei dem ersten Gerät wirklich um ein Mietgerät handelt(e), immer den ursprünglichen Vertrag aus dem Hut zaubern und diesen dem Gericht vorlegen - mitsamt Angabe der Seriennummer. Und der TE hat leider keinerlei gegenteilige Beweise in Form von Rechnungen und Austauschbelegen, die belegen würden, dass das Gerät, welches er jetzt vorliegen hat, auch wirklich sein Eigentum ist.
Nur so am Rande:
Bei jedem "vernünftigen" Gerätetausch durch den Hersteller bekommt man neben dem neuen Gerät auch eine entsprechende Tauschbescheinigung mit Angabe der alten und der neuen Seriennummer mitgeteilt (oder alternativ einen Einlieferungsbeleg mit Vorgangsnummer und alter Seriennummer plus einen Lieferschein mit Vermerk "Austauschgerät", der neuen Seriennummer und der Vorgangsnummer). Damit kann man -zusammen mit dem ursprünglichen Kaufbeleg, auf dem die 1. Seriennummer vermerkt sein sollte- einen Nachweis antreten, dass das Gerät auch wirklich "sauber" erworben wurde.
Das gilt nicht nur für Receiver, sondern z.B. auch für Computer/Notebooks und Handys (IMEI)...
Und an eben jenen Dokumenten, die seinen Eigentumsanspruch untermauern, fehlt es dem TE ja offensichtlich...