Doch, ist es...DVB-T-H hat geschrieben:Es ist nicht in der Sendelizenz festgelegt, ob ein Sender Free-TV oder Pay-TV ist.reneromann hat geschrieben:außer ein Gericht haut den Sendern auf die Finger (was spätestens dann kommen wird, wenn die SD-Ausstrahlung eingestellt wird und die Sendelizenzen [unverschlüsseltes Free-TV] nicht mehr zum Sendemodell [reines PayTV] passen). Vielleicht kommen die Sender aber dann auch mit UHD(+) um die Ecke und geben HD wirklich frei...
Sky sendet z.B. unter Pay-TV-Lizenz und hat deshalb auch die hohen Auflagen in Bezug auf Jugendschutz & Co. (also JuSchu-PIN und keine Umgehung, sofern offizielle Hardware verwendet wird). Ü16/Ü18-Sendungen müssen vorgesperrt sein und eine Freischaltung darf nicht von einer auf die nächste Sendung übertragen werden...
Die Privaten hingegen senden unter Free-TV-Lizenz und müssen deshalb Ü16/Ü18-Sendungen NICHT technisch schützen [weil im Free-TV-Bereich schlichtweg unmöglich; jedoch könnten die Privaten das bei HD+ ohne Probleme] - hier reicht eine einfache Einblendung zu Beginn der Sendung plus die 22/24-Uhr-Regelung aus.
Dieses Urteil hat aber nichts mit der Sendelizenz zu tun, sondern resultierten alleinig aus ungerechtfertigten Absprachen zwischen den verschiedenen Sendergruppen (z.B. unerlaubte Absprachen zur Grundverschlüsselung im Kabelnetz, unerlaubte Absprachen zur Verschlüsselung des HD-Signals). Da die Privaten (zumindest damals und derzeit über Satellit noch und bis letztes Jahr auch über DVB-T) in SD unverschlüsselt ihr Programm übertragen, gibt es derzeit noch kein Problem mit der Sendelizenz.Das Kartellamt hat wegen einer Absprache acht Privatsender dazu verurteilt, bis 2023 eine freie Ausstrahlung anzubieten. Sie könnten sofort SD einstellen, sobald HD frei ist. Das Urteil gilt für Satellit, Kabel und IPTV.
Sollte man aber den Free-TV-Part komplett kicken, verstoßen die Sender gegen ihre Sendelizenz (die die freie Ausstrahlung vorsieht) - und was dann passiert, steht (noch) in den Sternen. Das kann bis hin zum Entzug der Sendelizenz und Verbot des Weiterbetriebs des Senders unter Strafandrohung gehen...