Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Im übrigen:
Das der Eigentümer nicht zahlt ist ja auch hypothetisch.
Das Schreiben läßt viel Interpretation zu
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Wie soll aber der Mieter, der der Geschädigte der Straftat ist, von dem Umstand erfahren, wenn VF ihn nicht darüber informieren darf?Flole hat geschrieben: ↑30.12.2018, 23:00 Moment langsam langsam, das feststellen ob ein Straftatbestand vorliegt ist den Gerichten vorbehalten, da kann/darf Vodafone nicht einfach eigenmächtig sagen "wir glauben das ist hier so". Und Unrecht darf auch nicht mit Unrecht erwidert werden, siehe Rechtsstaatsprinzip. Ansonsten wäre ein "du hast meine Schwester getötet, jetzt schneide ich dir einen Finger ab" ja auch in Ordnung, das eine ist Mord und das andere "nur" Körperverletzung.
Soll VF hier erst den Saft abdrehen und den Mieter dann noch im Dunkeln lassen, dass seine VF die Gelder veruntreut hat?
Die Hausverwaltung ist in dem Konstrukt zwar Vertragsinhaber, jedoch NUR auf Grundlage eines zweiten Vertrages mit dem Mieter.Die Hausverwaltung ist Vertragsinhaber und ob die nun zahlen oder nicht darf so nicht an jeden weitergegeben werden (oder was hälst du von einer öffentlichen Schwarzen Liste der VF Nichtzahler auf der VF Webseite? Ob die Daten nun an eine oder mehrere Personen weitergegeben werden ist ja auch egal). Die Mieter könnten die Strafverfolgung der möglichen Veruntreuung erst einleiten, wenn der Anschluss gesperrt und nach wie vor gezahlt werden soll.
De facto schließt die HV einen Vertrag mit VF über die Versorgung ab, den der Mieter dann auf Grundlage des Mietvertrages (Bereitstellung Kabelanschluß) bezahlen muss.
Welches schützenswerte Interesse nach DSGVO liegt denn vor, wenn hie HV Zahlungen des Mieters für die Bereitstellung des Kabelanschlusses widerrechtlich nicht an den KNB weitergegeben werden und dem Mieter, der die Leistung ordentlich bezahlt hat, jetzt darüber informiert wird, dassdie Leistung abgedreht wird, weil eben jene Zahlung doch nicht geleistet wurde (resp. der Mieter damit de facto nicht für die Leistung bezahlt hat)?
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
In dem Schreiben steht nichts von ausgebliebenen Zahlungen. Nur, das sich die Hausverwaltung nicht vertragskonform verhält. Kann auch sein, das die Hausverwaltung den Zugang zum Hausverteiler (Eigentum von Vodafone) verwehrt. Und zum Datenschutz: Der TE hat sicher einen eigenen Vertrag mit Vodafone. Damit liegen seine Daten bei Vodafone vor.
Schon immer ein Technikfan. Maxime: Sag mir nicht, wie es nicht geht, sondern wie es geht!
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Der User wollte eigentlich nur was Fragen und was wird da raus?
IHR LABERT ÜBER DIE DSVGO UND DAS INTERESSIERT DEN USER GENAU NULL, NULL.
UND JA ICH SCHREIE UND WISST IHR AUCH WARUM?
WEIL IN JEDEM THREAD INZWISCHEN NUR NOCH PARAGRAPHEN GEWÄLZT WERDEN.
WAS DEM USER AUCH NICHT WEITER HILFT, SONDERN NUR EUREM ( zensiert ) EGO.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Ja durch die Abschaltung muss/kann der Mieter davon erfahren, anders ist es nicht wirklich möglich.
Die Hausverwaltung muss ja auch für leerstehende Wohnungen zahlen, vielleicht wurde das hier nicht gemacht (dann liegt gar keine Straftat vor). Das schützenswerte Interesse ist schon das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Frage ist eher, was ist Rechtsgrundlage der Weitergabe? Vergiss nicht die Beweislastumkehr in diesem Fall. Ich habe auch lediglich gesagt das es ein Verstoß sein könnte, anzeigen kann man das erstmal wenn der Verdacht besteht und dann muss ermittelt werden obs wirklich so ist oder nicht. Allein das die Vermutung der Veruntreuung aufkommt ist, sofern sie nicht berechtigt ist, ja schon ein Schaden der entstanden ist und den VF dann ersetzen darf.
Die einzige Möglichkeit die man hat ist, beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachzufragen was es damit auf sich hat. Es kann ja auch ein Umbau auf eine SAT Anlage bevorstehen
Die Hausverwaltung muss ja auch für leerstehende Wohnungen zahlen, vielleicht wurde das hier nicht gemacht (dann liegt gar keine Straftat vor). Das schützenswerte Interesse ist schon das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Frage ist eher, was ist Rechtsgrundlage der Weitergabe? Vergiss nicht die Beweislastumkehr in diesem Fall. Ich habe auch lediglich gesagt das es ein Verstoß sein könnte, anzeigen kann man das erstmal wenn der Verdacht besteht und dann muss ermittelt werden obs wirklich so ist oder nicht. Allein das die Vermutung der Veruntreuung aufkommt ist, sofern sie nicht berechtigt ist, ja schon ein Schaden der entstanden ist und den VF dann ersetzen darf.
Die einzige Möglichkeit die man hat ist, beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachzufragen was es damit auf sich hat. Es kann ja auch ein Umbau auf eine SAT Anlage bevorstehen
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Sich darüber aufzuregen bringt doch sowieso nichts, es sind immer wieder die selben Selbstdarsteller..spooky hat geschrieben: ↑30.12.2018, 23:14 Der User wollte eigentlich nur was Fragen und was wird da raus?
IHR LABERT ÜBER DIE DSVGO UND DAS INTERESSIERT DEN USER GENAU NULL, NULL.
UND JA ICH SCHREIE UND WISST IHR AUCH WARUM?
WEIL IN JEDEM THREAD INZWISCHEN NUR NOCH PARAGRAPHEN GEWÄLZT WERDEN.
WAS DEM USER AUCH NICHT WEITER HILFT, SONDERN NUR EUREM ( zensiert ) EGO.
Gibt der eine Endlich wieder ruhe, dann kommen von irgendwo zwei neue aus irgendeiner Dunklen Ecke.
Es macht einfach keinen Spass mehr...
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Warum sollte VF beim Nicht-Zugang zur Hausverteilung das Signal abschalten?zillekind3938 hat geschrieben: ↑30.12.2018, 23:12 In dem Schreiben steht nichts von ausgebliebenen Zahlungen. Nur, das sich die Hausverwaltung nicht vertragskonform verhält. Kann auch sein, das die Hausverwaltung den Zugang zum Hausverteiler (Eigentum von Vodafone) verwehrt.
Einen Grund zur Abschaltung gibt's eigentlich nur bei Nichtzahlung...
Flole ging es darum, dass hier ggfs. die Daten über die Zahlungsmoral ohne die Zustimmung der HV von VF an den Mieter herangetragen werden (wobei da halt m.M.n. kein schutzwürdiges Interesse dieses "Vertragsdetails" vorliegt).Und zum Datenschutz: Der TE hat sicher einen eigenen Vertrag mit Vodafone. Damit liegen seine Daten bei Vodafone vor.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Und damit kommen wir wieder zum eigentlichen Thema zurück, nämlich was für den TE (!!!) bei diesem Schreiben wichtig ist (und zwar möglichst OHNE Paragrafen). Was die Hausverwaltung davon hält, tut hier überhaupt nichts zur Sache und dürfte den TE auch null komma null interessieren.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Wobei sich damit VF ggfs. schadenersatzpflichtig gegenüber dem Mieter macht, wenn sie trotz vorherigem Wisssen den Mieter nicht im Vornherein über die Unterbrechung insbesondere des Internet&Telefonanschlusses (und ggfs. möglicher Alternativlösungen) informiert haben.
Hier spielen zwei Interessen gegeneinander - das (meiner Meinung nach nicht schutzbedürftige -oder- hinter dem Interesse des Mieters zurücktretende) Interesse der HV, dass Zahlungsdetails verehinmlicht werden -und- das Interesse des Mieters auf den funktionierenden TV-/Internet&Telefonanschluß (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).
Was aber dann trotzdem ein Verstoß gegen den zwischen HV und VF geschlossenen Vertrag ist und VF sehr wohl zur Abschaltung berechtigt.Die Hausverwaltung muss ja auch für leerstehende Wohnungen zahlen, vielleicht wurde das hier nicht gemacht (dann liegt gar keine Straftat vor).
Die Frage ist, ob das Interesse der HV nicht durch das Interesse der Mieter "überstimmt" wird. Da muss ggfs. das Recht der HV hinter dem der Mieter zurückstehen, weil die Auswirkungen bei Nichtinformation der Mieter deutlich schlimmer sind als die Auswirkungen einer Veröffentlichung der Daten des Vermieters.Das schützenswerte Interesse ist schon das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Frage ist eher, was ist Rechtsgrundlage der Weitergabe?
Was aber dann eine privatrechtliche Sache zwischen HV und VF wäre - der Mieter darf darunter erst einmal nicht leiden...Vergiss nicht die Beweislastumkehr in diesem Fall. Ich habe auch lediglich gesagt das es ein Verstoß sein könnte, anzeigen kann man das erstmal wenn der Verdacht besteht und dann muss ermittelt werden obs wirklich so ist oder nicht. Allein das die Vermutung der Veruntreuung aufkommt ist, sofern sie nicht berechtigt ist, ja schon ein Schaden der entstanden ist und den VF dann ersetzen darf.
Dann gibt's aber die normale Info, dass die Zusatzverträge zum Tag X gekündigt werden - und keine solche Info über eine Abschaltung aufgrund dem Nicht-Nachkommen von vertraglichen Pflichten.Die einzige Möglichkeit die man hat ist, beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachzufragen was es damit auf sich hat. Es kann ja auch ein Umbau auf eine SAT Anlage bevorstehen
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?
Ja stimmt, aber es wäre keine Straftat mehr (Veruntreuung).reneromann hat geschrieben: ↑31.12.2018, 00:45 Was aber dann trotzdem ein Verstoß gegen den zwischen HV und VF geschlossenen Vertrag ist und VF sehr wohl zur Abschaltung berechtigt.
Nicht zwangsläufig, eine Entziehung der Nutzungsgenehmigung wäre auch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten (musst mal in die Mehrnutzerverträge reinschauen was da so drin steht).reneromann hat geschrieben: ↑31.12.2018, 00:45Dann gibt's aber die normale Info, dass die Zusatzverträge zum Tag X gekündigt werden - und keine solche Info über eine Abschaltung aufgrund dem Nicht-Nachkommen von vertraglichen Pflichten.Die einzige Möglichkeit die man hat ist, beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachzufragen was es damit auf sich hat. Es kann ja auch ein Umbau auf eine SAT Anlage bevorstehen