Lars.Berlin hat geschrieben: 31.03.2019, 17:50
spooky hat geschrieben: 31.03.2019, 17:27
AndreasNRW hat geschrieben: 31.03.2019, 17:13
Sonderkündigungsrecht wahrnehmen
Erstmal muß er VFKD 14 Tage Zeit für die Fehlerbehebung geben, schriftlich.
Sollte dann nach 14 Tagen nichts passiert sein, dann kann er das machen.
VF wird ihm was schei**en !
Genau so wie sie mir es geschi**en haben !
Er wird's aussitzen müssen !?
Und dann zum Ende der MVL kann er ja gehen !?
Wenn du so vulgär zu denen warst, kann man das verstehen..
Ich kann nur berichten, wie es bei mir mal war, als der Download ( damals gab es keine Transparenzverordnung ) nicht mehr erreicht wurde.
Das war Speedtests sammeln, dann zum Beschwerdemanagment nach Erfurt damit, mit der Bitte innerhalb 14 Tagen es zu richten.
Nach 14 Tagen ist nicht passiert, wieder zum Beschwerdemanagment geschrieben und dann durfte ich gehen.