Wichtig zu erwähnen wäre aber, dass der größere der beiden Anschlüsse bestehen bleibt, der kleinere wird (selbst wenn technisch realisierbar) dann mit der 3-Monats-Frist gekündigt.Wurzelzwerg hat geschrieben: ↑06.08.2019, 22:16 Vodafone oder zumindest VFKD bietet aus Kulanz beim Zusammenzug eine außerordentliche Kündigung an, wenn beide Vodafone-Verträge haben - egal ob 2x Kabel oder gemischt.
Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
Nein, da gibt es keinerlei Vorgabe. Du kannst behalten, welchen du möchtest. Nur wenn DSL und Kabel zusammen ziehen, wird natürlich versucht den Kabel-Vertrag fortzusetzen. VF möchte ja möglichst alles ins Kabelnetz bekommen.reneromann hat geschrieben: ↑07.08.2019, 00:52Wichtig zu erwähnen wäre aber, dass der größere der beiden Anschlüsse bestehen bleibt, der kleinere wird (selbst wenn technisch realisierbar) dann mit der 3-Monats-Frist gekündigt.Wurzelzwerg hat geschrieben: ↑06.08.2019, 22:16 Vodafone oder zumindest VFKD bietet aus Kulanz beim Zusammenzug eine außerordentliche Kündigung an, wenn beide Vodafone-Verträge haben - egal ob 2x Kabel oder gemischt.
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
Rückmeldung:
Scheint geklappt zu haben. Bin im November aus dem Vertrag raus. Danke für euer Feedback!
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
Dieser Meinung war ich bisher auch. Nun ist aber im offiziellem Forum die Rede nicht mehr so. Da heißt es jetzt, wenn ein DSL zum Kabel zieht, dass eine "Abschlagszahlung" fällig wird. Über die Höhe wird nichts gesagt, nur dass sie geringer ist, als die Gebühr bis Laufzeitende. Ich denke mal, dass es die monatlichen Gebühren abzügl. der Kosten für Leitungsmiete die VF an Telekom zahlt, sind. Da war man schonmal kundenfreundlicher.reneromann hat geschrieben: ↑07.08.2019, 00:52Wichtig zu erwähnen wäre aber, dass der größere der beiden Anschlüsse bestehen bleibt, der kleinere wird (selbst wenn technisch realisierbar) dann mit der 3-Monats-Frist gekündigt.Wurzelzwerg hat geschrieben: ↑06.08.2019, 22:16 Vodafone oder zumindest VFKD bietet aus Kulanz beim Zusammenzug eine außerordentliche Kündigung an, wenn beide Vodafone-Verträge haben - egal ob 2x Kabel oder gemischt.
So steht es da: "Szenario 3 - WG oder Zusammenzug zweier Haushalte
3.1 An Deiner neuen Adresse sind Deine bisher gebuchten Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag?
Bei einer Nicht-Verfügbarkeit kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge. Besteht schon ein Vertrag und Deiner soll gekündigt werden, behalten wir uns eine Ausgleichzahlung vor.
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-T ... -p/1232564
Allerdings gibt es im Kabelbereich noch den Hinweis auf die Drei-Monats-Regel
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-T ... d-p/968504
"Dein Partner/Deine neue WG hat bereits einen Vertrag mit uns?
Dann kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. Dies gilt auch für TV-Verträge."
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
Hallo naddel81, dein Beitrag ist schon recht alt, aber vielleicht ließt Du ja hier trotzdem noch mit. Ich stehe vor dem selben Problem und wollte Dich fragen ob Du mir schreiben kannst wie genau Du vorgegangen bist.
Vielen Dank im Voraus,
Grüße, Martin.
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Re: Neuer Vermieter erlaubt kein Kabel
Hallo virusmatrix, am einfachsten wäre es wohl, du machst einen neuen thread auf und beschreibst kurz deine Situation. Was auf den ersten Blick nach dem selben Problem aussieht, ist es auf den zweiten plötzlich nicht mehr.
So wie ich die Sache bei naddel81 sehe, wurde da von den usern zwar viel geschrieben, aber nirgendwo ist ersichtbar, dass VF Probleme machte. Hat man einen Kabelvertrag und an der neuen Anschrift gibt es keinen Anschluß und der Vermieter gibt auch keine "Multimediagestattung", ist die Sache eindeutig: Gesetzliches Sonderkündigungsrecht, Kündigungsfrist drei Monate ab Umzugsdatum, sofern vorher bereits gekündigt.
So wie ich die Sache bei naddel81 sehe, wurde da von den usern zwar viel geschrieben, aber nirgendwo ist ersichtbar, dass VF Probleme machte. Hat man einen Kabelvertrag und an der neuen Anschrift gibt es keinen Anschluß und der Vermieter gibt auch keine "Multimediagestattung", ist die Sache eindeutig: Gesetzliches Sonderkündigungsrecht, Kündigungsfrist drei Monate ab Umzugsdatum, sofern vorher bereits gekündigt.