Was zu erwarten war...
Dem Verkäufer um die Ohren hauen und auf Rückzahlung des Geldes bestehen.
Sofern der Verkäufer nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass es sich um ein Leihgerät handelt, wäre er m.M.n. sogar schadenersatzpflichtig und hat den Kaufvertrag nicht erfüllt, weil du nicht davon ausgehen musst, dass du eine Leihbox erwirbst, die de facto nutzlos ist.
Sollte er nicht einlenken, Anzeige wegen Hehlerei stellen (denn das Gerät ist -auch nach Strafzahlung- nicht in sein Eigentum übergegangen, ergo kann er es auch nicht verkaufen) -und- parallel dazu ihn privatrechtlich auf Erfüllung des Kaufvertrages (Lieferung einer einwandfreien Box, die an ALLEN Anschlüssen funktioniert -ODER- Rücknahme der Box unter Rückzahlung des Kaufpreises PLUS Differenz zum Kauf einer freien Box) in die Verantwortung nehmen.