Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Fabian
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Fabian »

Das Endgerät wird am passiven Netzabschlusspunkt (pNTP) angeschlossen. Deshalb sind "signal level" , zu deutsch Pegel, in der Spezifikation beschrieben. Die Schnittstellenspezifikation stammt von Vodafone.

https://www.vodafone.de/hersteller-info.html

Und was die Bundesnetzagentur beschreibt, ist als Gesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Danach war es noch 3 Monate zur Notifizierung bei der EU. Da konnte jedes EU Mitglied Einsprüche geltend machen, was aber nicht geschah.
Zum Schluss ist das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Flole
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Flole »

Das Endgerät wird nicht zwangsläufig am passiven Netzanschlusspunkt angeschlossen. Da können durchaus noch Kabel, Verstärker etc. zwischen sein wenn man diese selbst anschließt. Dann hat es zwar eine Verbindung dazu, ist aber nicht daran angeschlossen.

Und was hat das alles jetzt damit zutun das im Datenblatt einer VF Station steht das sie Pegel von -15dBmV bis +15dBmV verträgt? Darum geht es in diesem Thread.... Erklär doch mal den Bezug deiner ganzen Beiträge dazu, das leuchtet mir noch nicht ein.

Du schreibst schon wieder Offtopic, hier geht es immer noch um die Pegel am Endgerät und nicht darum wie in Deutschland ein Gesetz entsteht. Bleib doch einfach mal beim Thema....
Fabian
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 19:33 Das Endgerät wird nicht zwangsläufig am passiven Netzanschlusspunkt angeschlossen. Da können durchaus noch Kabel, Verstärker etc. zwischen sein wenn man diese selbst anschließt. Dann hat es zwar eine Verbindung dazu, ist aber nicht daran angeschlossen.
Es geht um den Pegel an der Schnittstelle zum passiven Netzanschlusspunkt. Hinter der Schnittstelle, d.h. hinter der Kabeldose, sollte sich ein Modem befinden. Es können auch mehrere Geräte sein.
Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 19:33Und was hat das alles jetzt damit zutun das im Datenblatt einer VF Station steht das sie Pegel von -15dBmV bis +15dBmV verträgt? Darum geht es in diesem Thread.... Erklär doch mal den Bezug deiner ganzen Beiträge dazu, das leuchtet mir noch nicht ein.
Es geht darum, dass der Provider die notwendigen Pegelwerte an der Schnittstelle festlegt und nicht der Hersteller des Gerätes.
Ob das Gerät bei derart niedrigen Pegelwerten noch die von Vodafone angebotene Leistung liefert, ist wahrscheinlich nur Vodafone bekannt. Die könnten dann ja die Schnittstellenspezifikation ändern, haben sie aber nicht gemacht.
Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 19:33 Du schreibst schon wieder Offtopic, hier geht es immer noch um die Pegel am Endgerät und nicht darum wie in Deutschland ein Gesetz entsteht. Bleib doch einfach mal beim Thema....
Warum zweifelst du dann die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur an, die bei der Vorbereitung der Gesetzgebung die Hauptarbeit gemacht hat ?
Die sorgt auch dafür, dass diese Schnittstellenspezifikationen erstellt werden und damit die erforderliche Pegel fesgelegt werden.
Für das Netz ist Vodafone verantwortlich und nicht ein Gerätehersteller.
Flole
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 12.11.2020, 21:00 Hinter der Schnittstelle, d.h. hinter der Kabeldose, sollte sich ein Modem befinden. Es können auch mehrere Geräte sein.
Nein, die Schnittstelle ist nicht die Kabeldose sondern der HÜP. Siehe auch der andere Thread und auch https://www.mietrecht.de/forum/thread/1 ... post113303
Fabian hat geschrieben: 12.11.2020, 21:00
Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 19:33Und was hat das alles jetzt damit zutun das im Datenblatt einer VF Station steht das sie Pegel von -15dBmV bis +15dBmV verträgt? Darum geht es in diesem Thread.... Erklär doch mal den Bezug deiner ganzen Beiträge dazu, das leuchtet mir noch nicht ein.
Es geht darum, dass der Provider die notwendigen Pegelwerte an der Schnittstelle festlegt und nicht der Hersteller des Gerätes.
Nein, die notwendigen Pegelwerte am Modem legt der Hersteller fest. Um die Schnittstelle ging es gar nicht sondern um das Modem (kannst du gerne nochmal nachlesen, empfehle ich dir sogar dringend bevor du dich weiter blamierst). Wenn du über die Schnittstelle reden möchtest dann ist das hier leider der falsche Thread. Du darfst ein Gerät nicht außerhalb der Herstellerspezifikation betreiben. Der Hersteller sagt welchen Pegel sein Gerät braucht um korrekt zu funktionieren. Dieser liegt, wie ich schon geschrieben habe, bei -15dBmV und +15dBmV, also in diesem Bereich funktioniert das Gerät ordentlich. Siehst du hier nochmal: viewtopic.php?p=679630#p679630
Und deine Behauptung das würde nicht stimmen hier: viewtopic.php?p=679639#p679639
Und dann schau mal ins Datenblatt, was steht da, hm? Bevor du diese Frage nicht beantwortet hast brauchen wir auch gar nicht weiter zu reden, denn genau darum geht es hier und nicht um den ganzen anderen Unsinn mit dem du hier rumtrollst.
Fabian hat geschrieben: 12.11.2020, 21:00 Die könnten dann ja die Schnittstellenspezifikation ändern, haben sie aber nicht gemacht.
Weil die schon -15dBmV bis +15dBmV (gemittelt, es sind 13 und 17 bei 64QAM und 256QAM) ist. Was soll man da ändern? Gilt aber nur am HÜP (Netzabschlussspunkt). Unrecht hast du damit in jedem Fall, denn du hast gesagt es wäre nicht -15dBmV und +15dBmV. Da braucht man also gar nicht drüber zu diskutieren wo nun der HÜP ist oder was nun gilt, die Pegel sind in beiden Fällen zutreffend und du hast in beiden Fällen Unrecht. Sie könnten die natürlich so ändern das du zumindest in einem Fall Recht hast, aber das haben sie nicht :P
Fabian hat geschrieben: 12.11.2020, 21:00
Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 19:33 Du schreibst schon wieder Offtopic, hier geht es immer noch um die Pegel am Endgerät und nicht darum wie in Deutschland ein Gesetz entsteht. Bleib doch einfach mal beim Thema....
Warum zweifelst du dann die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur an, die bei der Vorbereitung der Gesetzgebung die Hauptarbeit gemacht hat ?
Die sorgt auch dafür, dass diese Schnittstellenspezifikationen erstellt werden und damit die erforderliche Pegel fesgelegt werden.
Zuständigkeit für was? Für das Festlegen des Netzabschlusspunktes? Weil sie dafür nicht zuständig sind, das obliegt dem Anbieter. Dabei darf er natürlich nicht einfach fremdes Eigentum als sein Netz deklarieren (siehe oben). Man kann ja auch nicht deine EInfahrt oder deinen Parpklatz einfach als öffentlichen Parkplatz oder Straße deklarieren auf der jeder fahren und parken darf, obwohl sie an öffentliche Infrastruktur grenzen. Dort gibt es auch eine Einfahrt als "Übergabepunkt".
NoNewbie
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von NoNewbie »

Flole, du liegst falsch.

Die Schnittstellenbeschreibung für den passiven Netzabschluss ist definitiv der Anschlusspunkt des Modems.

Und nochmals: Die Pegelwerte am Hüp müssen nicht der Schnittstellenbeschreibung entsprechen.

Punkt , Aus, Feierabend.
Flole
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Flole »

Nein, am passiven Netzanschlusspunkt muss man nicht das Modem anschließen, man kann auch noch Verstärker, Verteiler oder ähnliches anschließen. Das ist doch gerade Sinn der Sache.

Ansonsten ist das hier der falsche Thread um über Pegelwerte am HÜP zu diskutieren, habe ich jetzt auch schon mehrfach gesagt. Du widersprichst dir da aber auch selbst, entweder sie müssen dem entsprechen oder nicht, beides gleichzeitig geht nicht.
Fabian
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Fabian »

NoNewbie hat geschrieben: 13.11.2020, 06:02 Flole, du liegst falsch.

Die Schnittstellenbeschreibung für den passiven Netzabschluss ist definitiv der Anschlusspunkt des Modems.

Und nochmals: Die Pegelwerte am Hüp müssen nicht der Schnittstellenbeschreibung entsprechen.

Punkt , Aus, Feierabend.
Völlig richtig.
Flole
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von Flole »

Nein, völlig falsch. Wenn der Anbieter vorschreiben könnte was dort angeschlossen werden muss dann hat man die Routerfreiheit umgangen. Der Anbieter kann weder vorschreiben das dort ein Modem angeschlossen werden muss noch was für eins. Ansonsten erklär doch mal warum er vorschreiben darf das dort ein Modem ran muss, nicht aber welches Modem. Bitte mit entsprechenden Paragraphen untermauern.

Da der HÜP der Netzabschlusspunkt ist müssen die Pegelwerte dort auch passen.

Aber das ist hier immer noch nicht Thema. Daher komm bitte zum Thema zurück. Hier geht es um die Eingangspegel vom Modem:
Flole hat geschrieben: 12.11.2020, 21:22 Der Hersteller sagt welchen Pegel sein Gerät braucht um korrekt zu funktionieren. Dieser liegt, wie ich schon geschrieben habe, bei -15dBmV und +15dBmV, also in diesem Bereich funktioniert das Gerät ordentlich. Siehst du hier nochmal: viewtopic.php?p=679630#p679630
Und deine Behauptung das würde nicht stimmen hier: viewtopic.php?p=679639#p679639
Und dann schau mal ins Datenblatt, was steht da, hm? Bevor du diese Frage nicht beantwortet hast brauchen wir auch gar nicht weiter zu reden, denn genau darum geht es hier und nicht um den ganzen anderen Unsinn mit dem du hier rumtrollst.
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von DerSarde »

Ich mach hier jetzt mal zu. Die Argumente scheinen ja (leider ohne Konsens) inzwischen hinreichend ausgetauscht zu sein, wenn ich mir die letzten Beiträge so ansehe.
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Re: Pegelwerte am Endgerät (VF Station)

Beitrag von DerSarde »

Ich mach den Thread mal nochmal auf. Bitte diskutiert anständig und sachlich! :streber:
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