[VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Die Versorgungsvereinbarung ist in der Regel kostenlos. Man gibt Vodafone bestimmte Rechte und bekommt dafür dann einen günstigeren Preis.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Und die Sicherheit, dass kein Konkurrent kommt - die Versorgungsvereinbarungen haben bei WEGs mit Verbrauchern bis zu 2 Jahre und gegenüber Unternehmern bis zu 5 oder bis zu 10 Jahre Laufzeit.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Welchen Preis hat "kostenlos"? Der Mieter hat einen Vertrag mit Vodafone, welcher den Mietern gestattet den Kabelanschluss zu nutzen. Diese müssen nun Einzelverträge abschließen. Somit müsste der Vermieter weniger zahlen und der verbleibende TV-Anschluss nutzende Mieter mehr.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Hä? Der "Preis" sind die Rechte die Vodafone durch die Vereinbarung bekommt.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Häh?Alan Smith hat geschrieben: ↑14.02.2024, 10:48 Der Mieter hat einen Vertrag mit Vodafone, welcher den Mietern gestattet den Kabelanschluss zu nutzen.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Also nochmal von vorn. Der Vermieter darf ab Juli die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr in den Nebenkosten auf alle Mieter unabhängig von der TV-Nutzung umlegen. (Entfall Nebenkostenprivileg).
Somit hatte der Vermieter einen Paketpreis für alle Mieter abgeschlossen, welcher diesen die TV - Nutzung (Connect Start) zu günstigeren Konditionen gestattete. Der Mieter hatte nur einen Vertrag mit Vodafone, wenn dieser z. B. Giga TV abgeschlossen hat.
Da nun dieser Paketpreisabschluss für alle Mieter stellvertretend durch den Vermieter nicht mehr gestattet ist, zahlt jeder Mieter den Connect Start selbst.
Die Kabelanlage für die Mieter besteht aber weiterhin. Wer bezahlt dafür Wartung und Betriebskosten?
Somit hatte der Vermieter einen Paketpreis für alle Mieter abgeschlossen, welcher diesen die TV - Nutzung (Connect Start) zu günstigeren Konditionen gestattete. Der Mieter hatte nur einen Vertrag mit Vodafone, wenn dieser z. B. Giga TV abgeschlossen hat.
Da nun dieser Paketpreisabschluss für alle Mieter stellvertretend durch den Vermieter nicht mehr gestattet ist, zahlt jeder Mieter den Connect Start selbst.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Ein Blick in die (mit nur 2 Paragraphen doch sehr übersichtliche) Betriebskostenverordnung beantwortet deine Frage.Alan Smith hat geschrieben: ↑14.02.2024, 20:00 Die Kabelanlage für die Mieter besteht aber weiterhin. Wer bezahlt dafür Wartung und Betriebskosten?
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Das hast Du aber ganz schön verdreht...
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Flole hat geschrieben: ↑14.02.2024, 20:07Ein Blick in die (mit nur 2 Paragraphen doch sehr übersichtliche) Betriebskostenverordnung beantwortet deine Frage.Alan Smith hat geschrieben: ↑14.02.2024, 20:00 Die Kabelanlage für die Mieter besteht aber weiterhin. Wer bezahlt dafür Wartung und Betriebskosten?
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... eltv-53330Was genau ist das Nebenkostenprivileg?
Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Gesetzlich ist diese Regelung in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen haben oft sogenannte Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenanntes Sammelinkasso. Das bedeutet, dass einzelne Mieter:innen oder einzelne Wohnungseigentümer:innen die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen. Diese leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter.
Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat bewegen. Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. 8-10 Euro pro Monat liegt.
Zuletzt geändert von Alan Smith am 14.02.2024, 21:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [VFKD] Frage zu Neuabschluss und TV-Option Basic
Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt. Ein Blick in die aktuelle Betriebskostenverordnung beantwortet deine Frage.