Warum nimmt der deutsche Kunde,oder vielleicht provokant "Der Deutsche" immer alles so hin.
Warum ändert sich denn nichts? Weil alle zwar meckern,aber keiner was tut vielleicht?
Es gibt Verbraucherschutz in Deutschland.Und in dem steht ganz klar,kein Kunde muss eine einseite Verschlechterung seines Vertrages in Kauf nehmen.
Einseitige Änderungen zu lasten des Kunden sind sogar explizit verboten.Wenn überhaupt,kann das Unternehmen den Kunden anschreiben und ihm ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
AGB's welche eine Partei,hier KD,übervorteilen sind sowieso nichtig !
11. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNG, DER PREISE ODER DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
11.1.
a) Kabel Deutschland ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese
Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den
gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages
betreffen.
b) Ferner ist Kabel Deutschland berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages mit dem Kunden auf Grund von nach Vertragsschluss
entstandener Regelungslücken erforderlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die
Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder eine Gesetzesänderung zur
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen führt.
c) Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Kabel Deutschland wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Mensch Leute,nehmt doch mal euer Recht wahr.Ruft da immer und immer wieder an oder bombardiert die mit Mails oder Briefen.Schaltet den Verbraucherschutz ein.
Aber seit nicht so passiv.Ich kann es nicht mehr hören,wenn immer wieder gesagt wird,was sollen wir denn machen...
Deswegen werden WIR auch die Zeche für das Eurodesaster zahlen.Aber das ist wieder ein anderes Thema....