Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung . Die Betonung liegt auf "einseitig". Die Tatsache, dass es einen Button gibt heißt nicht, dass Vodafone dir gekündigt hat. Durch den Button haben sie gerade keine Willenserklärung abgegeben. Klickst du den Button gibst du eine Willenserklärung ab, die ist einseitig und wurde offenbar empfangen, also hast du wirksam gekündigt.
Aber wie gesagt, das ganze ist schon lange durch den BGH geklärt, da gibt's keine zwei Meinungen mehr. Ein Button ist regelmäßig keine Willenserklärung.
Vodafone hat es nicht angeboten, sie haben dich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, so wie es jeder Onlineshop mit der Präsentation seiner Artikel tut, und so wie es Vodafone mit der Präsentation der Tarife tut. Das wurde dir mittlerweile von 2 Leuten erzählt, dass es kein Angebot ist sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, aber du willst es einfach nicht wahr haben....