Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nein. Du bist umgezogen. Zack aus.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und wenn du umgezogen bist, hast du wegen sonderkündigung ja in der neuen wohnung kein anschluss und kannst auch nicht telefonieren... da beisst sich der Hund in den Schwanz Flatty.
Das ist ein Spiel mit dem Feuer, abbauen, einpacken zurückschicken, alles andere KANN nach hinten los gehen....
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Sehe ich genauso! Bei Geld hört die Freundschaft auf und zerbricht auch schnell... Deine Mitbewohner sollten dafür Verständnis haben.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
koaschten hat geschrieben:Und wenn du umgezogen bist, hast du wegen sonderkündigung ja in der neuen wohnung kein anschluss und kannst auch nicht telefonieren... da beisst sich der Hund in den Schwanz Flatty.
Es steht im Gesetz "Kündigungsfrist 3 MOnate" und nicht "3 Grundgebühren für nix". Der Vertrag läuft also noch die gesamten 3 Monate, KD hat Leistungen zu erbringen. Eine Nutzung der Leistungen ist unproblematisch möglich.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Sicherlich, so ist deine und auch meine Lesart.flatty hat geschrieben: Es steht im Gesetz "Kündigungsfrist 3 MOnate" und nicht "3 Grundgebühren für nix". Der Vertrag läuft also noch die gesamten 3 Monate, KD hat Leistungen zu erbringen. Eine Nutzung der Leistungen ist unproblematisch möglich.
Alternativ könnte aber auch der Provider den Umzug anzweifeln, wenn der Vertrag weit nach dem Umzugsdatum genutzt wird und die Sonderkündigung nicht akzeptieren. Und dann hat man wieder Ärger an der Backe.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Umzug != keine Nutzungsmöglichkeit.
Umzug, insbesondere der o.g. melderechtliche Wohnsitzbegriff, hat etwas mit dem Lebensmittelpunkt zu tun.
Dieses "Problem" spricht übrigens auch dafür, dass die 3 Monate ab Kündigung, nicht ab Auszug beginnen
Umzug, insbesondere der o.g. melderechtliche Wohnsitzbegriff, hat etwas mit dem Lebensmittelpunkt zu tun.
Dieses "Problem" spricht übrigens auch dafür, dass die 3 Monate ab Kündigung, nicht ab Auszug beginnen
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Die Frage ist ja worauf sich die Kündigungsfrist bezieht: wirklich als Frist einer vorzeitigen Kündigung für den Kunden oder als ein Ausgleich für den Anbieter, in Form dreier Monatsraten...
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Richtig. Und Umzug ist so definiert, dass ich meinen Lebensmittelpunkt wechsle. Die Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes und die Verlegung des Hauptwohnsitzes dahin ist kein Umzug im eigentlichen Sinne. Daher wird auch in der Ummeldebescheinigung der Zweitwohnsitz angegeben.flatty hat geschrieben: Umzug, insbesondere der o.g. melderechtliche Wohnsitzbegriff, hat etwas mit dem Lebensmittelpunkt zu tun.
Muss das wieder sein? Der Entwurf hierzu war und ist eindeutig.Dieses "Problem" spricht übrigens auch dafür, dass die 3 Monate ab Kündigung, nicht ab Auszug beginnen
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Muss das sein?
Ist er nicht.
Ist er nicht.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann ist das so, soll mich nicht weiter stören.flatty hat geschrieben: Ist er nicht.