KDNewbieFritzbox 6490 Cable ab August frei erhältlich
Einen Vorgeschmack auf die Zeit ab August gewährt AVM auf seinem Messestand Q10 in Halle 10.1. Dort sind unter anderem Router für Kabelanschlüsse zu sehen, namentlich das aktuelle Flaggschiff Fritzbox 6490 Cable und das künftige, 6590 Cable, mit schnellem WLAN und Multi-User-MIMO-Technik. Die Fritzbox 6490 Cable soll ab dem 1. August frei im Handel erhältlich sein. Zusätzlich hat das Unternehmen eine eigene Informationsseite zum freien Routermarkt eingerichtet. Dort sind die wesentlichen Anschlussmerkmale der wichtigsten Netzbetreiber aufgeführt, die für den freien Routermarkt erforderlich sind.
Zu den Vorteilen der freien Routerwahl zählt AVM, dass Kunden "das beste Endgerät bei DSL, Cable, Glasfaser oder LTE" selbst aussuchen könnten. Auch lassen sich alle Funktionen des Routers uneingeschränkt nutzen, es fallen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN an, Updates für mehr Funktionen und Sicherheit seien umgehend und gratis erhältlich, bei Umzügen könne man den Router im neuen Zuhause einfach anschließen, sodass doppelte Anschaffungskosten von Modem, WLAN-Router und Telefonanlage entfallen. Zudem könne die Stromaufnahme sinken, wenn anstatt der Kaskadierung von mehreren Geräten alle Bausteine in einem Gehäuse enthalten sind.
Routerzwang soll nun doch fallen
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Ende des Routerzwangs: AVM sichert erste Geräte zu
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 28741.html
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
http://www.teltarif.de/vodafone-kabel-r ... 64261.html
Da steht u.a. Folgendes drin:
Vodafone weist gegenüber teltarif.de daraufhin, dass man sich darüber im Klaren sein sollte, "dass die Router-Freiheit ein Stück weit mit Einschränkungen verbunden sein kann". So könne das Unternehmen bei einer Störung nur bei der Nutzung von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gewährleisten, dass es "im Störfall den bisher gewohnten Umfang an Entstör-Maßnahmen" gebe. Doch was bedeutet das nun genau für den Kunden? Hier sagt Vodafone: "Für den Kunden bedeutet es, dass er sich bei defekter Hardware an den Hersteller seines gewählten Endgerätes wenden muss. Der Hersteller ist für die Beseitigung verantwortlich.
Des Weiteren muss der Nutzer im Falle einer Störung sehr genau prüfen, ob die Einschränkung in der Leitung oder bei der Hardware liegt und dann den verantwortlichen Anbieter/Hersteller kontaktieren. Nur bei Verwendung der Vodafone-eigenen Hardware ist ein vollständiger Unterstützungs-Umfang gewährleistet, welche auch die Vodafone Hardware einschließt. Und nur hier kann Vodafone eine schnelle Fehler-Analyse und -Beseitigung garantieren."
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Im Prinzip heißt das: Lieber Kunde hast du eine Störung, dann beweise, dass sie durch uns entstanden ist...
Da steht u.a. Folgendes drin:
Vodafone weist gegenüber teltarif.de daraufhin, dass man sich darüber im Klaren sein sollte, "dass die Router-Freiheit ein Stück weit mit Einschränkungen verbunden sein kann". So könne das Unternehmen bei einer Störung nur bei der Nutzung von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gewährleisten, dass es "im Störfall den bisher gewohnten Umfang an Entstör-Maßnahmen" gebe. Doch was bedeutet das nun genau für den Kunden? Hier sagt Vodafone: "Für den Kunden bedeutet es, dass er sich bei defekter Hardware an den Hersteller seines gewählten Endgerätes wenden muss. Der Hersteller ist für die Beseitigung verantwortlich.
Des Weiteren muss der Nutzer im Falle einer Störung sehr genau prüfen, ob die Einschränkung in der Leitung oder bei der Hardware liegt und dann den verantwortlichen Anbieter/Hersteller kontaktieren. Nur bei Verwendung der Vodafone-eigenen Hardware ist ein vollständiger Unterstützungs-Umfang gewährleistet, welche auch die Vodafone Hardware einschließt. Und nur hier kann Vodafone eine schnelle Fehler-Analyse und -Beseitigung garantieren."
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Im Prinzip heißt das: Lieber Kunde hast du eine Störung, dann beweise, dass sie durch uns entstanden ist...
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Genau so ist es. Und ruft man dann bei einem Problem bei der Vodafone Hotline an, wird man dann zu hören bekommen liegt nicht an uns, geht uns daher nichts an, der Router ist nicht von uns. Und dann beweise mal das es nicht am Router gelegen hat. Vor allem dann, wenn plötzlich der Techniker Einsatz berechnet wird, weil der Fehler am Router gelegen haben soll.
Gruß Kurt
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Und was ist daran neu?Kurt W hat geschrieben:Genau so ist es. Und ruft man dann bei einem Problem bei der Vodafone Hotline an, wird man dann zu hören bekommen liegt nicht an uns, geht uns daher nichts an, der Router ist nicht von uns. Und dann beweise mal das es nicht am Router gelegen hat. Vor allem dann, wenn plötzlich der Techniker Einsatz berechnet wird, weil der Fehler am Router gelegen haben soll.
Gruß Kurt
Bei "normalen" DSL-Anschlüssen läuft's schon seit Jahren so.
Der Telefonanbieter ist bis zur Dose verantwortlich - wenn das Problem an der Leitung bis zur Dose entstanden ist, dann ist der Anbieter verpflichtet, kostenlos zu entstören(*).
Bei einem Problem dahinter, insbesondere bei einem Hardwaredefekt ist beim DSL -außer bei vom Anbieter gemieteten Geräten- noch immer der Kunde derjenige, der die Kosten trägt.
Letzten Endes ist's doch beim Kabel-TV auch nicht anders. Signal an der Dose/am HÜP (je nachdem, wie weit der Zuständigkeitsbereich des KNB geht) nicht normgemäß -> kostenlose Entstörung(*).
Liegt der Fehler hinter der Dose/hinter dem HÜP, muss der Kunde zahlen (da er ab dort die volle Gewalt hat und es i.d.R. seine Geräte sind).
(*) Kostenlos, wenn nicht durch den Kunden der Fehler zu verantworten ist (z.B. selbst das Kabel durchgehackt o.ä.).
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Und das meinte ich ja damit. Wenn ich einen Router gemietet habe, ist es mir eigentlich egal ober der Fehler bis zur Dose oder an der Hardware liegt. Da brauche ich nichts zu bezahlen, natürlich außer, wie du schon erwähnt hast, ich habe den Stecker gezogen, Kabel durchtrennt, Fehlbedienung, usw. Das schaut bei einem gekauften Router schon anders aus. Liegt der Fehler am Router muss ich den Techniker Einsatz löhnen. Und es wird auch schwierig, wenn dann seitens Vodafone behauptet wird, das der Fehler am gekauften Router gelegen haben soll. Dann beweise das mal, das es nicht so war. Das kann dir mit einem gemieteten Gerät nicht passieren.reneromann hat geschrieben: Bei "normalen" DSL-Anschlüssen läuft's schon seit Jahren so.
Der Telefonanbieter ist bis zur Dose verantwortlich - wenn das Problem an der Leitung bis zur Dose entstanden ist, dann ist der Anbieter verpflichtet, kostenlos zu entstören(*).
Bei einem Problem dahinter, insbesondere bei einem Hardwaredefekt ist beim DSL -außer bei vom Anbieter gemieteten Geräten- noch immer der Kunde derjenige, der die Kosten trägt.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Das ist Unsinn, denn auch jetzt könnte der Techniker einfach behaupten, der Fehler läge nicht am Netz.
Und wie oft bekommen Kunden, trotz Mietgerät zu hören, dass sie sich an der Hersteller des Routers wenden sollen? Ich denke, dass sind jetzt nur noch die letzten Zuckungen, von VF...
Und wie oft bekommen Kunden, trotz Mietgerät zu hören, dass sie sich an der Hersteller des Routers wenden sollen? Ich denke, dass sind jetzt nur noch die letzten Zuckungen, von VF...
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Wobei ich mir nicht sicher bin, inwieweit bei freien Routern noch die Fernwartung durch VFKD möglich ist, also dass die Techniker auch auf den Anschluss schauen können. Also müsste der Kunde komplett selbst ausschließen, dass die Störungsursache hinter der MMD liegt.
Eine Info gab es kürzlich noch, aber dass es so kommt, war ja eigentlich mehr als klar:
Die zweite Telefonleitung gibt es auch zukünftig nur mit der Option Homebox für 5€ im Monat.
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-P ... ue#M132049
Eine Info gab es kürzlich noch, aber dass es so kommt, war ja eigentlich mehr als klar:
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Ja und? Es steht doch jedem Kunden, der sich mit der Technik nicht beschäftigen will oder kann,Kurt W hat geschrieben:Wenn ich einen Router gemietet habe, ist es mir eigentlich egal ober der Fehler bis zur Dose oder an der Hardware liegt. Da brauche ich nichts zu bezahlen, natürlich außer, wie du schon erwähnt hast, ich habe den Stecker gezogen, Kabel durchtrennt, Fehlbedienung, usw. Das schaut bei einem gekauften Router schon anders aus. Liegt der Fehler am Router muss ich den Techniker Einsatz löhnen. Und es wird auch schwierig, wenn dann seitens Vodafone behauptet wird, das der Fehler am gekauften Router gelegen haben soll. Dann beweise das mal, das es nicht so war. Das kann dir mit einem gemieteten Gerät nicht passieren.
völlig frei, auch nach dem 01.08. einen Router/Homebox zu mieten. Das hat doch mit dem Wegfall
des Routerzwangs nichts zu tun.
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Stimmt.
Was ich aber hier und wo anders immer so lese können die meisten den 01.08. ja gar nicht mehr erwarten sich endlich ihren heiß geliebten eigenen Router zuzulegen. Und da sollte man sich doch vielleicht auch vorher überlegen, was für "Nachteile" ein gekaufter Router evtl. mit sich bringen könnte. Aber ich denke das wird ja völlig außer acht gelassen, Hauptsache kein Zwangsrouter mehr.
Gruß Kurt
Was ich aber hier und wo anders immer so lese können die meisten den 01.08. ja gar nicht mehr erwarten sich endlich ihren heiß geliebten eigenen Router zuzulegen. Und da sollte man sich doch vielleicht auch vorher überlegen, was für "Nachteile" ein gekaufter Router evtl. mit sich bringen könnte. Aber ich denke das wird ja völlig außer acht gelassen, Hauptsache kein Zwangsrouter mehr.
Gruß Kurt
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Re: Routerzwang soll nun doch fallen
Man merkt, du liest hier noch nicht lange mit. Vor allem ist dir scheinbar nicht klar, welche
Funktionseinschränkungen die Zwangsrouter gegenüber den Geräten des freien Markts haben,
Stichwort "Branding". Für alle, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigen steht fest,
das es soviel Nachteile gar nicht geben kann, dass sie die Vorteile überwiegen.
Funktionseinschränkungen die Zwangsrouter gegenüber den Geräten des freien Markts haben,
Stichwort "Branding". Für alle, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigen steht fest,
das es soviel Nachteile gar nicht geben kann, dass sie die Vorteile überwiegen.
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