Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Alan Smith hat geschrieben: ↑06.07.2024, 17:27
Vodafone weiß es im Fall von Infocity und erwähnt die 10 € vor Vertragsabschluss.
Du brauchst einen Kabel-TV-Vertrag bei Deinem Kabelnetz-Betreiber
Dafür gibt`s 10 € Rabatt auf unseren Tarif. Wenn Du noch keinen Kabel-TV-Vertrag hast, kannst Du ihn anschließend bei Deinem Kabelnetz-Betreiber separat buchen.
Ach, also braucht es ja doch einen TV Vertrag und keinen Kabelanschluss. Hier haben doch einige etwas Anderes behauptet.
Und wenn es einen TV Vertrag bräuchte, wäre das nicht statthaft, wenn dieser vorher über die NK bezahlt wurde, würde ich mal behaupten.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Einen TV Vertrag kann man bei Infocity aber nicht buchen, der steht gar nicht auf der Preisliste.... Da gibt's nur den Kabelanschluss. Also kann es offensichtlich nicht stimmen.
Wieso sollte es eine Pflicht für Infocity (oder generell irgendeinen Netzbetreiber) geben, die Dienste und den Netzbetrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Flole hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:19
Wieso sollte es eine Pflicht für Infocity (oder generell irgendeinen Netzbetreiber) geben, die Dienste und den Netzbetrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Tun sie ja nicht, wenn Vodafone das Netz von Infocity nutzt muss Vodafone hier halt Kapazität mieten. Läuft doch bei Telefonanschlüssen nicht anders, oder Glasfaser. Ich habe meinen zukünftigen Glasfaseranschluss bei den lokalen Stadtwerken abgeschlossen, den Ausbau an meiner Adressen machen jedoch andere, also müssen die Stadtwerke bei disem Netzbetreiber für mich entsprechende Kapazität mieten, ich muss jedoch nicht bei diesem Unternehmen noch einen weiteren Glasfaseranschluss-Vertrag abschließen.
Ich mein, wenn du bei o2 einen Kabelvetrag übers Vodafone-Netz abschließt, muss auch o2 entsprechene Kapazitäten bei Vodafone einkaufen.
Flole hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:19
Wieso sollte es eine Pflicht für Infocity (oder generell irgendeinen Netzbetreiber) geben, die Dienste und den Netzbetrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Tun sie ja nicht, wenn Vodafone das Netz von Infocity nutzt muss Vodafone hier halt Kapazität mieten.
Oder sie sagen eben, dass Vorraussetzung der Zugang zu ihrem Netz ist und vom Kunden dieser bereitzustellen ist. Das ist auch keine nachträgliche Änderung sondern war vor Vertragsschluss bekannt.
Flole hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:35
Oder sie sagen eben, dass Vorraussetzung der Zugang zu ihrem Netz ist und vom Kunden dieser bereitzustellen ist. Das ist auch keine nachträgliche Änderung sondern war vor Vertragsschluss bekannt.
Ich würde behaupten, dass dies für Verträge vor dem 1.7.2024 definitiv nicht bekannt gewesen ist. Und "Kabelanschluss" bedeutete für die meisten eben wirklich einfach nur Kabelfernsehen. Wenn sich dies rechtlich wirklich durchsetzt, müsste der Gesetzgeber eigentlich noch einmal handeln. Vor allem ist es ja absurd, wenn Vodafone & Co. auch noch immer der Meinung sind, dass der Router zu deren Netz gehört.
Flole hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:35
Oder sie sagen eben, dass Vorraussetzung der Zugang zu ihrem Netz ist und vom Kunden dieser bereitzustellen ist. Das ist auch keine nachträgliche Änderung sondern war vor Vertragsschluss bekannt.
Ich würde behaupten, dass dies für Verträge vor dem 1.7.2024 definitiv nicht bekannt gewesen ist.
Doch, es stand immer in den AGB drin. Muss also bekannt gewesen sein, schließlich hat man bestätigt, dass man diese gelesen hat.
tehabe hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:42
Und "Kabelanschluss" bedeutete für die meisten eben wirklich einfach nur Kabelfernsehen. Wenn sich dies rechtlich wirklich durchsetzt, müsste der Gesetzgeber eigentlich noch einmal handeln.
Wird er nicht, weil das einer Enteignung gleichkäme wenn ein Netzbetreiber seine Leistungen kostenlos zur Verfügung stellen muss.
tehabe hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:42
Vor allem ist es ja absurd, wenn Vodafone & Co. auch noch immer der Meinung sind, dass der Router zu deren Netz gehört.
Der Meinung können sie gar nicht sein, weil der Netzabschlusspunkt passiv sein muss. Ein Router ist nicht passiv. Da hast du so einiges verschlafen.
Flole hat geschrieben: ↑06.07.2024, 21:47
Doch, es stand immer in den AGB drin. Muss also bekannt gewesen sein, schließlich hat man bestätigt, dass man diese gelesen hat.
Citation needed. Ich habe bisher keine AGB gesehen wo dies so steht, weiter oben habe ich aus einer Vodafone-AGB zitiert, wo genau das Gegenteil drinsteht und die findet sich auch noch bei Infocity Rostock.
Wird er nicht, weil das einer Enteignung gleichkäme wenn ein Netzbetreiber seine Leistungen kostenlos zur Verfügung stellen muss.
Nein. Der Kunde ist nicht für den Einkauf seines Lieferanten zuständig.
Der Meinung können sie gar nicht sein, weil der Netzabschlusspunkt passiv sein muss. Ein Router ist nicht passiv. Da hast du so einiges verschlafen.
Du hast die Diskussion über die Routerfreiheit nicht mitbekommen, oder?