Naja, hier kann man keine eindeutige Prognose machen. Problem ist: Konnte der zurückgeschickte Router dem Vertragspartner zugeordnet werden. Gehen wir mal davon aus, dass die Abbuchung der 60,- € rechtswidrig erfolgte, so hat der Kunde - spätere Beklagte - seine Vertragspflicht erfüllt. Eine Klage würde dann abzuweisen sein und die Kosten würde der Kläger tragen müssen.MB-Berlin hat geschrieben:Hier geht es auch nicht um verhandeln.Starfleet hat geschrieben:Es gibt eigendlich Nicht zuverhandeln- Die Forderung ist unrechtmässig.
Das das Geld zurück zum Kunden muss, das scheint unbestritten.
Es ist nur die Frage, was der einfachste Weg ist.
Einmal zur Klärung eine Kostenfreie Nummer anzurufen oder zu warten, bis das Inkassobüro sich meldet, um dann eine 0180er-Nummer anzurufen oder den Papierkrieg mit dem Mahnbescheid zu haben. Spätestens da muss man aktiv werden, worauf ein Gerichtsverfahren automatisch folgt.
Wenn man da erst aktiv wird, ist noch die Frage, ob das Gericht es lustig findet, dass man nichts getan hat, um dieses Gerichtsverfahren zu verhindern.
Eine Schadensminderungspflicht haben beide Seiten.
Aber ich bin kein Anwalt.
Machen muss er auf jeden Fall etwas.
Das Konto ist jetzt auf jeden Fall mit 7,50 Euro im Minus.
Manuell bucht das keiner aus, ohne dass man das mit de rhotline geklärt hat.
MB-Berlin
Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Herr im Himmel... ihr tut allesamt so als wär gerade der Gerichtsvollzieher in den Startlöchern oder der Henker von London aktiv.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Ums mal ganz kurz und knapp zu machen. Du hattest bei der Kabel Deutschland einen systembedingten Termin, an dem deine Rechnungen erstellt und abgebucht wurde. Dieser Termin ist auch der Zeitpunkt, zu dem Buchungen (in deinem Fall eine Gutschrift über 60 Euro) dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Auch nach Wirksamwerden der Kündigung. Bis kein Guthaben da ist, kann man entsprechend nichts überweisen.Kabelwurm hat geschrieben: Den Betrag wollte er mir sofort (das Gespräch war am Sonntag) wieder Gutschreiben, bis heute (Donnerstag) ist nichts passiert. (tragen die das Geld zu meiner Bank?) Wenn der Betrag morgen nicht wieder auf meinem Konto ist, lasse ich ihn zurückbuchen.
Hättest du den Mitarbeiter daher gefragt, wie lang es dauert, hätte er dir auch eine entsprechende Auskunft geben können. Du hast jedoch einfach vorausgesetzt, dass eine sofortige Gutschrift auch sofort da ist.
Wende dich noch einmal an die Kabel Deutschland uns lass die Pauschale der Rücklastschrift ausbuchen und dann hat sich der Fall erledigt.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Dem sehe ich gelassen entgegen, ich werde nicht mal selbst etwas schreiben...geht direkt zum Anwalt!Bubblegum hat geschrieben: @ Kabelwurm
Du wirst etwas von KD hören: Nämlich durch das automatisierte Mahnschreiben, dass nach Rückgabe einer Lastschrift ausgelöst wird.
Ja..da hast du recht, KD bekommt ein größeres Problem.Bubblegum hat geschrieben: Dickköpfigkeit führt zu weiteren Automatismen und einer Steigerung des Problems.
Wenn ich deine Beiträge lese kommt es mir so vor, als ob ich mich jetzt entschuldigen muss, weil ich nicht 5,6..10 mal angerufen habe und um Klärung gebeten habe.
Servicemitarbeiter bestätigte mir, dass der Empfang des Gerätes seit 26.06 im System steht und trotzdem wird Geld abgebucht.
FRECHHEIT!!
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Hier möchte ich gerne Reinald Grebe zitieren: "Seit ich einen Anwalt habe, brauch ich ihn auch" *plonk*Kabelwurm hat geschrieben:ich werde nicht mal selbst etwas schreiben...geht direkt zum Anwalt!
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
@Kabelwurm:
Wir reden hier über einem Streitwert in Höhe von 7,50 Euro. Das lohnt nicht einmal den Weg zum Anwalt. In der Zeit, die du hier investiert hast, um uns über die Rückbuchung und deine Sturheit - eine klärende E-Mail zu schreiben - informiert hast, hätte ich den Sachverhalt schon längst erledigt.
Die Kosten die dir ggf. für die Beauftragung des Anwalts entstehen, werden sie auch nicht übernehmen.
Aber da du privat anscheinend viel Zeit übrig und nichts besseres zu tun hast, wünsche ich dir viel Spaß beim Anwalt
Wir reden hier über einem Streitwert in Höhe von 7,50 Euro. Das lohnt nicht einmal den Weg zum Anwalt. In der Zeit, die du hier investiert hast, um uns über die Rückbuchung und deine Sturheit - eine klärende E-Mail zu schreiben - informiert hast, hätte ich den Sachverhalt schon längst erledigt.
Was soll denn deiner Meinung nach das Problem sein, dass die Kabel Deutschland bekommt? Die buchen die 7,50 Euro lachend aus und schütteln über die Beauftragung eines Anwaltes den Kopf.Kabelwurm hat geschrieben:Ja..da hast du recht, KD bekommt ein größeres Problem.
Die Kosten die dir ggf. für die Beauftragung des Anwalts entstehen, werden sie auch nicht übernehmen.
Aber da du privat anscheinend viel Zeit übrig und nichts besseres zu tun hast, wünsche ich dir viel Spaß beim Anwalt
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Nun hoffe ich sogar darauf, dass am Montag die Erstattungsbuchung über die Bühne geht - und dann stehn auf dem eine Forderung und der Anwalt lacht sich dann kaputt wenn er bei Vorlage der Buchungsunterlagen feststellt, dass die Mahnung dann gar noch berechtigt ist...
Was solls - auf meinem Tisch wird der Fall nicht landen.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
[quote="Kabelwurm] Dem sehe ich gelassen entgegen, ich werde nicht mal selbst etwas schreiben...geht direkt zum Anwalt![/quote]
Standardsatz. Und absolut dämlich. Der Anwalt freut sich, er bekommt seine Zeit bezahlt und innerlich lacht er sich über diesen Fall tot. Zu diesem Beitrag fällt mir gerade Dieter Nuhr ein, "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." Vielleicht sollte der TE mal darüber nachdenken.
Standardsatz. Und absolut dämlich. Der Anwalt freut sich, er bekommt seine Zeit bezahlt und innerlich lacht er sich über diesen Fall tot. Zu diesem Beitrag fällt mir gerade Dieter Nuhr ein, "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." Vielleicht sollte der TE mal darüber nachdenken.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Das ist nunmal der vom Gesetzgeber gedachte und in der Praxis auch oft genommene Weg. Sich darüber Gedanken zu machen ist nur verständlich.Bubblegum hat geschrieben:Herr im Himmel... ihr tut allesamt so als wär gerade der Gerichtsvollzieher in den Startlöchern oder der Henker von London aktiv.
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Re: Fragen zur Rücksendung der Geräte nach Kündigung
Und führt in dieser Allgemenheit und bei den beschriebenen Umständen wie so oft ins Lächerliche und den Thread schlicht und einfach zu "Treffer und versenkt". Allerdings nicht die Firma, sondern den prinzipienreitenden "Ichwillichwillichwill - Muttiiii ..."-KundenBastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Das ist nunmal der vom Gesetzgeber gedachte und in der Praxis auch oft genommene Weg. Sich darüber Gedanken zu machen ist nur verständlich.Bubblegum hat geschrieben:Herr im Himmel... ihr tut allesamt so als wär gerade der Gerichtsvollzieher in den Startlöchern oder der Henker von London aktiv.
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