Kabel Deutschland: Herzlich willkommen oder...
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Da schiesst Xenia übers Ziel hinaus! Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage! Jeder kann sich einen DVB-T Empfänger kaufen! Für den schlechten Empfang kann der Gesetzgeber nicht. Wenn ich das schon höre: MÜSSEN, WOLLEN etc.Xenia hat geschrieben:Da würd ich aber mal krätig der Hausverwaltung auf die Füsse treten. So geht das nämlich nicht. Eine Möglichkeit zum Fernsehen müssen die euch geben. Wenn sie das Haus schon nicht verkabeln wollen, dann müssen sie euch gestatten, eine Schüssel aufzustellen.
Evtl. sollte sich die Hausverwaltung mal an KDG wenden. Es gibt da nämlich auch Verträge für Verwaltungen, wo KDG die gesamte Hausverkabelung macht ohne Kosten für die Eigentümer.
Hat doch niemand was dagegen, das er einen KTV Anschluss bekommt. Aber keine Firma (auch BKE nicht) reisst sich dafür den [zensiert] auf - um dann mit einer Kostenpauschale der KDG abgespeist zu werden...
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Recht hat sie trotzdem.betatester hat geschrieben: Da schiesst Xenia übers Ziel hinaus! Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage! Jeder kann sich einen DVB-T Empfänger kaufen! Für den schlechten Empfang kann der Gesetzgeber nicht. Wenn ich das schon höre: MÜSSEN, WOLLEN etc.
Hat doch niemand was dagegen, das er einen KTV Anschluss bekommt. Aber keine Firma (auch BKE nicht) reisst sich dafür den [zensiert] auf - um dann mit einer Kostenpauschale der KDG abgespeist zu werden...
Der Vermieter MUSS die Grundversorgung des Fernsehempfangs gewährleisten. Tut er es nicht kann jeder ohne bedenken z.B. eine satschüssel aufstellen.
Der Vermieter kann das nicht einschränken.
Gruß ⓢⓔⓑⓐⓢⓣⓘⓐⓝ
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Hobby-Anwälte
Die Grundversorgung ist doch da!!! DVB-T Receiver und Zimmerantenne!!!
Es gibt keine Gesetzesgrundlage für das was ihr da schreibt!
Es gibt zu diesem Thema schon etliche Gerichtsurteile seit der Einführung von DVB-T
--- "Eine Grundversorgung mit TV muss gewährleistet sein."---
Das würde ja bedeuten, das der Vermieter dir einen Receiver mit Antenne spendieren muss! Rate mal, warum das Sozialamt bei der Einführung von DVB-T den Sozialhilfeempfängern den Digipal1 auf Antrag spendiert hat...
Na weil die Signale nach wie vor in der Luft als Grundversorgung vorhanden sind - jetzt aber digital...
Es gibt keine Gesetzesgrundlage für das was ihr da schreibt!
Es gibt zu diesem Thema schon etliche Gerichtsurteile seit der Einführung von DVB-T
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Das würde ja bedeuten, das der Vermieter dir einen Receiver mit Antenne spendieren muss! Rate mal, warum das Sozialamt bei der Einführung von DVB-T den Sozialhilfeempfängern den Digipal1 auf Antrag spendiert hat...
Na weil die Signale nach wie vor in der Luft als Grundversorgung vorhanden sind - jetzt aber digital...
Mir ist mein Status sowas von egal...
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Re: Hobby-Anwälte
Nicht überall kannst du mit Zimmerantenne was werden. Die Grundversorgung kann durch DVB-T erfolgen, muss es aber nicht. Es gibt gar Gebiete, wo es weder Antenne analog noch DVB-T gibt.betatester hat geschrieben:Die Grundversorgung ist doch da!!! DVB-T Receiver und Zimmerantenne!!!
Aber das ganze hat mit dem Ursprungsthema nix zu tun... und damit die Sache erledigt ist, mach ich hier jetzt auch zu... meinetwegen könnt ihr nen neuen Thread starten wo ihr darüber diskutiert was Grundversorgung ist und was nicht.
{closed by Heiner}