Fabian hat geschrieben:Es geht hier nicht um Zahlungsrückstände, sondern um Falschbuchungen aus unterschiedlichsten Gründen, die nicht vom Kunden verursacht wurden.
Die Fritzbox 7270, die KDG immer noch als Homebox anbietet, ist sowohl für den Betrieb an der Telefonleitung als auch den Betrieb mit einem Kabelmodem geeignet. Ein "Systemwechsel" ist mit dieser Box ziemlich einfach.
Nur die Portierung der Rufnummern ist ziemlich umständlich. Die sind deshalb besser bei einem Provider aufgehoben, der nicht bei eigenen Versäumnissen das Telefon des Kunden sperrt.
Ist ja auch für den Privtakunden besonders wirtschaftlich, daß man sich eben mal so neben dem KDG-Internetanschluß noch einen DSL-Anschluß als "Ausfalllösung" vorhält, für den Fall, daß KDG mal einen Fehler macht oder daß die Zahlungsanforderung nicht bedient wird, weil das Konto nicht gedeckt ist.
Es geht da um eine Summe von monatlich mindestens 20,-€, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, also von insgesamt 480,- €
Außerdem wird
jeder Provider bei einem entsprechenden Zahlungsrückstand den Anschluß sperren, solange nicht geklärt ist, daß der Rückstand
nicht
aus Gründen entstanden ist, die dem Kunden anzulasten sind.
Und das muß im vorliegenden Fall nun geklärt werden.
Daß solche Probleme nicht von den augesourcten Callcentern gelöst werden können, sollte eigentlich jedem einsichtig sein.
Um für solche Probleme eine 24/7-Hotline zu haben, würde einen Personalaufwand erfordern, der mit den derzeitigen Gebühren/Tarifen
nicht zahlbar wäre.
Ich wäre nicht bereit, dafür mehr zu bezahlen.
Wenn mein Anschluß gesperrt wäre oder aus anderen Gründen nicht funktioniert, benütze ich halt zum telefonieren mein Handy und das
Internet müßte halt mal ohne mich auskommen
Wie eingangs schon ge-/beschrieben, ist ja der Anschluß nicht ganz gesperrt.
Ankommende Gespräche sind noch möglich und auch für den Notfall ist vorgesorgt, denn die Notrufnummern 110 und 112 können angerufen werden.
Insofern bin ich der Meinung, daß die "75-Euro-Sperrklausel" hier nicht angewendet werden kann.
Ich bin überzeugt, daß nach Klärung des Problems, wenn sich dann herausstellt, daß KDG den Fehler verursacht hat, auch eine "Entschuldigung" in
Form einer Gebührengutschrift erfolgen wird.