Das kann nicht funktionieren, wenn der Kunde wie hier überhaupt nicht merkt, dass er einen Auftrag für einen Vertrag ausgelöst hat.MB-Berlin hat geschrieben: Die KDG eröffnet den Technikfirmen die Möglichkeit, diese Verträge zu machen.
KDG könnte das kontrollieren, wenn ein derartiger Auftrag, wie in der AGB gefordert, formgerecht dokumentiert ist. Das sind allerdings m.E. Mindestforderungen.
Modernes Qualitätsmanagement verlagert die Kontrollen auf die Unterlieferanten. Das bedeutet aber nicht, dass der Hauptlieferant - hier KDG - ganz aus der Verantwortung entlassen wird.
Von dem Betrieb hier vor Ort, bei dem ich gerne elekrische Geräte einkaufe, obwohl der etwas teuerer ist als Mediamarkt und Saturn, weiss ich, dass er regelmässig an Schulungen von Lieferfirmen teilnimmt. Die Konditionen bei KDG waren dem zu ungünstig.