Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
carsten65
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von carsten65 »

MB-Berlin hat geschrieben:Ich verstehe Deine Frage nicht?
Gut dann konkretisiere ich da noch mal weiter.
Auch du machst jetzt unterschiedliche Angaben. Erst schreibst du
MB-Berlin hat geschrieben:Nur der Planer erkennt bei der Erstellung des Angebotes natürlich auch, wie das Objekt zu diesem Zeitpunkt versorgt werden kann.
Dieser weiss es daher natürlich auch, ob Internet zum Planungszeitrpunkt gehen würde oder auch nicht.
dann aber
MB-Berlin hat geschrieben:Der Kunde hat vor Bau seines Übergabepunktes maximal über den Medienberater die Möglichkeit, die spätere Verfügbarkeit von Internet und Telefon festzustellen.
Welche dieser Aussagen trifft zu?
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von VBE-Berlin »

Beide!

Wenn Du dir die Aussagen genau durchlesen würdest, würdest Du auch entdecken, dass sie sich nicht widersprechen!

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carsten65
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von carsten65 »

MB-Berlin hat geschrieben:Beide!

Wenn Du dir die Aussagen genau durchlesen würdest, würdest Du auch entdecken, dass sie sich nicht widersprechen!
Ich habe mir die Aussagen mehrfach durchgelesen, erkenne trotzdem einen Widerspruch.

Wenn ich lese:
Das Problem ist ganz einfach, dass ohne ÜP keine Aussage zur verfügbarkeit getroffen werden kann
heißt das für mich mit anderen Worten:
Erst wenn ein ÜP [=Übergabepunkt, ich gehe mal davon aus, dass das der idR als HüP genannte Hausübergabepunkt gemeint ist] gelegt ist, kann man sagen ob hier Internet möglich ist, oder nicht.

Wenn ich lese:
Nur der Planer erkennt bei der Erstellung des Angebotes natürlich auch, wie das Objekt zu diesem Zeitpunkt versorgt werden kann. Dieser weiss es daher natürlich auch, ob Internet zum Planungszeitrpunkt gehen würde oder auch nicht.
heißt das für mich mit anderen Worten:
Wenn der Planer ein Angebot zur Herstellung eines HüP erstellt, weiß er ob Internet möglich sein wird oder nicht.

Bitte sage mir, ob ich eine der Aussagen vollkommen falsch verstanden habe,
oder ob du der Meinung bist, das folgende Aussagen beide zutreffen können.
1) Vor Erstellung eine HüP kann man nicht sagen, ob Internet möglich ist.
2) Bei Planung eines HüP kann man sagen, ob Internet möglich ist.
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von carsten65 »

Ich habe den Faden jetzt noch mal im ganzen durchgelesen und gemerkt, dass da doch einiges aneinander vorbeigeredet wurde.

Es ging bei meiner Frage NICHT um die allgemein zugängliche Datenbank zur generellen Abfrage,
sondern um die Kalkulation/Planung eines ganz konkreten HüP durch den Bauherrenservice.

Da gab es die Aussagen
Anudeath hat geschrieben:...Das Problem ist ganz einfach, dass ohne ÜP keine Aussage zur verfügbarkeit getroffen werden kann.
und
MB-Berlin hat geschrieben:Dieser [... der Planer...] weiss es daher natürlich auch, ob Internet zum Planungszeitrpunkt gehen würde oder auch nicht.
Und da bin ich nach wie vor der Meinung:
Es kann NICHT beides gleichermaßen zutreffen. Entweder gibt es jemanden der dazu eine verbindliche Aussage treffen kann, oder aber nicht.
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von VBE-Berlin »

MB-Berlin hat geschrieben:Der Kunde hat vor Bau seines Übergabepunktes maximal über den Medienberater die Möglichkeit, die spätere Verfügbarkeit von Internet und Telefon festzustellen.
widerspricht sich nicht mit:
MB-Berlin hat geschrieben:Nur der Planer erkennt bei der Erstellung des Angebotes natürlich auch, wie das Objekt zu diesem Zeitpunkt versorgt werden kann.
Dieser weiss es daher natürlich auch, ob Internet zum Planungszeitpunkt gehen würde oder auch nicht.
Der Kunde hat keinen Zugriff auf den Planer!

die Hotlines haben auch keinen Zugriff auf die Netzpläne des Planers.

Daher widerspricht es sich nicht!
carsten65 hat geschrieben:Wenn der Planer ein Angebot zur Herstellung eines HüP erstellt, weiß er ob Internet möglich sein wird oder nicht.
genau!
Der Planer erstellt aber nur das Kostenangebot für den Bau eines Übergabepunktes. Völlig unabhängig, welche Produkte später vermarktbar werden.

Wenn man sicher gehen will, dass man nur ein Angebot bekommt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, muss dieses explizit auf das Antragsformular (nicht in irgendwelche Anschreiben!) reinschreiben.

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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von Silverio »

Naja, ihr macht zuviel an irgendeinem "man" fest...

Grundsätzlich ist doch klar, dass Internet nicht möglich ist, wenn das im Ort überhaupt nicht ausgebaut ist.
Andere Stellen/Personen können das evtl. vorher auch bis zum Objekt herausfinden, füttern aber oft nicht die Verfügbarkeitscheck-Datenbank und evtl. auch nicht den Kunden mit dieser Information.

Und zuguter Letzt zeigt der Verfügbarkeitschekc, ungeachtet aller theoretischer Möglichkeiten, keine Verfügbarkeit an, solange im Objekt kein HüP liegt.
Ich denke zu 98% könnte man die Aussage auch ohne HüP treffen, vielleicht ist der interne Workflow bei KD aber eben so, dass nach Installation eines HüP (und damit erfolgt ja auch sicher eine Zustandsmessung durch die Techniker), die Meldung im KD-System eingegeben wird: HüP vorhanden, evtl. auch noch weitere Parameter, also ob Rückkanalfähig oder oder...
Erst damit wird dann der Check auch freigeschaltet.

Dummerweise ist die Verfügbarkeitsprüfung auch nicht soooo detailliert, dass da stehen würde:
Geht nicht weil:
1. Ort/Region nicht ausgebaut
2. Kabel liegt an der Straße, aber keine Verbindung ins Haus
Oder Kombinationen solcher Umstände
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
carsten65
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von carsten65 »

Hmmm,
klingt bei dir verdächtig nach der Verschleierungstaktik. Würde mich also nicht wundern, wenn KDG genau so handelt.

Ich skizziere mal folgenden Ablauf:

1) Interessent schaut sich die Verfügbarkeitsabfrage im Internet an und bekommt folgende Aussage
An Ihrer Adresse ist Kabel Deutschland nach Durchführung von Baumaßnahmen verfügbar.

Persönliche Beratung und Bestellung
Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihren Kabelanschluss.

Zu unseren attraktiven Produkten:
- z.B. mit bis zu 100.000 Kbit/s surfen und günstig telefonieren
- zeitversetztes Fernsehen in HD und bis zu 100 digitale TV-Sender

Mit folgenden Leistungen:
- wir verlegen für Sie den Kabelanschluss von der Straße bis ins Haus
- wir übernehmen die Verkabelung innerhalb Ihres Hauses
- wir schließen Ihr Telefon, PC und TV-Gerät an

2) Der Interessent wendet sich an den Bauherrendienst und fragt nach einem Kostenvoranschlag.
3) Der Planer kalkuliert die Kosten des HüP
Der Planer weiß zu diesem Zeitpunkt, dass nur Kabel-TV möglich wäre.

4) Wie genau das Schreiben von KDG an den Kunden jetzt genau ausgesehen hat, weiß aktuell wohl nur der TE
Wenn dort aber nicht ganz konkret drin gestanden hat, dass die Kosten komplett vom Kunden zu tragen seien ist das mindestens extrem kundenunfreundlich.
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von Silverio »

carsten65 hat geschrieben:Ich skizziere mal folgenden Ablauf:

1) Interessent schaut sich die Verfügbarkeitsabfrage im Internet an und bekommt folgende Aussage
An Ihrer Adresse ist Kabel Deutschland nach Durchführung von Baumaßnahmen verfügbar.

Persönliche Beratung und Bestellung
Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihren Kabelanschluss.

Zu unseren attraktiven Produkten:
- z.B. mit bis zu 100.000 Kbit/s surfen und günstig telefonieren
- zeitversetztes Fernsehen in HD und bis zu 100 digitale TV-Sender

Mit folgenden Leistungen:
- wir verlegen für Sie den Kabelanschluss von der Straße bis ins Haus
- wir übernehmen die Verkabelung innerhalb Ihres Hauses
- wir schließen Ihr Telefon, PC und TV-Gerät an

2) Der Interessent wendet sich an den Bauherrendienst und fragt nach einem Kostenvoranschlag.
3) Der Planer kalkuliert die Kosten des HüP
Der Planer weiß zu diesem Zeitpunkt, dass nur Kabel-TV möglich wäre.

4) Wie genau das Schreiben von KDG an den Kunden jetzt genau ausgesehen hat, weiß aktuell wohl nur der TE
Wenn dort aber nicht ganz konkret drin gestanden hat, dass die Kosten komplett vom Kunden zu tragen seien ist das mindestens extrem kundenunfreundlich.
Zu den Kosten kann ich nichts sagen.
Was aber sicher nicht sehr rund läuft bei KD sind eben genau solche Informationen.
Wenn jemand eine Anfrage nach einem Anschluss stellt, sollte eben genau diese "Maschinerie" automatisch in Gange kommen.
Nämlich dasss ich jemand das nicht MUR nach Aufwand anschaut, sondern dem Kunden auch genau aufgeführt wird:
Wenn Sie sich entscheiden den Kabelnschluss ins Haus legen zu lassen, entstehen Kosten in Höhe von aaaaa....
Folgende Dienste sind dann möglich: bbbbb
Folgende Dienst sind an Ihrem Anschluss nicht möglich: ccccc
bzw. noch nicht möglich (evtl. mit Zeitabschätzung wann dies vorraussichtlich realisiert wird): ddddd

Klar, für "ddddd" ist es manchmal schwer Aussagen zu treffen, besonders wenn es in weiter Zukunft liegt oder so.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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Anudeath
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von Anudeath »

carsten65 hat geschrieben:Hmmm,
klingt bei dir verdächtig nach der Verschleierungstaktik. Würde mich also nicht wundern, wenn KDG genau so handelt.
Klingt für mich einfach nur nach Verschwörungstheorie! :wand: KDG macht alles absichtlich und will unnötigerweise ÜP's bauen um unwissende Kunden in die Kostenfalle zu locken...wach auf...das ließt sich ja schlimmer als die Verschwörungstheorien zu 9/11 :brüll:

Aber Bitte: kannst meine Aussage ja auch auseinander nehmen und nach Formulierungsfehlern suchen...vielleicht widerspricht sich hier auch noch irgendetwas :suspekt:
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Re: Baumaßnahmen durch Fehlinformationen

Beitrag von koaschten »

Wir stellen fest, der Bauherrenservice müsste nach Planung durch den Planer (der weiss was nach setzen des HÜP möglich wäre) den Kunden verbindlich informieren was nach setzen des HÜP an Diensten verfügbar wäre, wenn der Kostenvoranschlag rausgeschickt wird.

Wer sagts KDG? :mussweg: