maniacintosh hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Hui... der Ausgang dieser Übrprüfung könnte auch so manchem anderen Anbieter in Nöte bringen.
Ich denke da an 1&1 und ganz besonders an Vodafone.
Und KDG dürfte man nicht vergessen, wenn es denn wirklich Probleme für irgendjemanden ausser der Telekom bieten dürfte. Die Telekom steht als Ex-Monopolist nämlich unter besonderer Beobachtung mit der Konsequenz, dass die Telekom vieles eben nicht darf, was jeder andere im Telekommunikationsmarkt ungestraft tun und lassen kann. Das gilt für 1&1 oder Vodafone (und auch KDG) nicht, da werden ja auch keine Tarife durch die BNetzA geprüft.
KDG nimmt da wohl eine "Zwitterstellung" ein.
Mit einem falschem Modem bzw. Modem, daß der Kunde selbst evtl. falsch konfigurieren kann, ist es möglich, daß ganze Segment, an dem diese fremde Modem
angeschlossen ist, lahm zu legen.
Da sind also durchaus schutzwürdige Interessen berührt.
Bei DSL ist das nicht der Fall.
Konfiguriert der Kunde seine Hardware falsch, schaltet sich im schlimmsten Falle der Anschlußport am DSLAM ab und die Anschlußleitung ist tot.
Andere Nutzer am gleichen DSLAM merken davon aber nichts.
Beispielsweise bei Vodafone ist es aber so, daß der Kunde keine andere Hardware als die von Vodafone gelieferte EasyBox nutzen kann, es sei denn, er
verzichtet auf den Telefonanschluß.
Das Sprachpasswort wird dem Kunden aus "gesetzlichen Gründen" nicht bekannt gegeben und daher funktioniert das Telefon nur mit der EasyBox.
Nimmt der Kunde jedoch für
4,00€/Monat zusätzlich den Komfort-Anschluß, dann bekommt der Kunde das Sprachpasswort und kann jede beliebige und geignete Hardware verwenden.
Offenbar gibt es dann keine "gesetzlichen Gründe" mehr, die Herausgabe des Sprachpasswortes zu verweigern.