Doc. Sis hat geschrieben:
Natürlich hat das eine (Meldeamt) auch mit dem anderen (KDG) was zu tun.
Ein ordentlicher Mieter meldet sich sowohl da, als auch dort ab/um!
OK, noch kurz zur klärung:
Der Vormieter sitzt in der JVA und hatte vorher kaum Zeit sich abzumelden. Die Wohnsitzmeldung erfolgt von der JVA aus aber die werden sich kaum auch noch an Energieversorger, Kabelbetreiber, usw. wenden.
Der Punkt ist das der derzeitige Mieter eine aktive Dose in der Wohnung hatte die zwar von ihm nicht genutzt wurde, die ihm aber der Herr Medienberater in Rechnung stellen möchte.
Das ist allerding nach dem Auftreten des Herrn hier nur die kleine Spitze des Eisbergs.
Un auch zu den anderen Kommentaren hier:
KD hat mit Sicherheit seit ca. 2 Jahren aus dem Anschluß keine Gebühren mehr bezogen. Deshalb kann es nicht sein das jetzt von einem Mieter der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat Gebühren für eine "eventuelle" Nutzung gefordert werden. Ich bin mir allerdings recht sicher das KD selbst nicht derartiges fordert, da sie wissen das das eine rechtliche Grauzone ist bei der u.U. die Beweislast bei KD liegt. Ausserdem hätte ja KD 2 Jahre lang die Möglichkeit gehabt den Anschluß abzuklemmen!!