Medienberater als Halbgötter?

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Chaot
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Chaot »

Burkhard10 hat geschrieben:Was ist eine staatliche Grundversorgung? So etwas gibt es nicht. Achso du meinst er erhielt Sozialhilfe oder Hartz 4. Dann hab ich es falsch verstanden.
Ich meinte "staatliche Grundversorgung".
Er muß sich um nichts mehr kümmern.
Er bekommt gesagt wann er was essen kann, wann er schlafen geht, wann er in den Hof darf.
Blöd sind dabei nur die fest geschlossenen Türen und die Gitter an den Fenstern :twisted:
Newty
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Newty »

Chaot hat geschrieben: Blöd sind dabei nur die fest geschlossenen Türen und die Gitter an den Fenstern :twisted:
In JVAen ist der "Kabelanschluss" allerdings in der Miete enthalten. Allerdings auf eine oder zwei handvoll Sender beschränkt, größtenteils ÖR und so analog wies nur geht.
Mit Glasfaser in den Keller
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Burkhard10
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Burkhard10 »

Alles klar .
Doc. Sis

Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Doc. Sis »

Chaot hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben:Beim derzeitigen Mieter wird es wohl schwierig sein, etwas zu fordern.
Dafür könnte aber der Vormieter ein Problem bekommen, denn der hat ja offenbar seinen Anschluß (Vertrag) nicht
um- oder abgemeldet.
Sollte dies jedoch der Fall sein, liegt vermutlich ein Fehler bei KDG vor, da dann versäumt wurde, den Anschluß
abzuschalten.
Da der Vormieter einer staatlichen Grundversorgung unterliegt bezweifle ich das der sich abgemeldet hat :flöt:
Was immer Du mit "staatlicher Grundversorgung" meinst, dennoch ist der Vormieter dafür verantwortlich, solange er sich nicht darum kümmert.
Bei einem Auszug ist meines Wissens auch der Vermieter in der Pflicht, den Auszug dem Meldeamt mitzuteilen.
In der Regel geschieht dies durch Unterschrift auf der Aus-/Umzugsmeldung der ausziehenden Mieters.
Ein ordentlicher Vermieter macht sich eine Kopie davon für seine Unterlagen!
Chaot
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Chaot »

Doc. Sis hat geschrieben: Bei einem Auszug ist meines Wissens auch der Vermieter in der Pflicht, den Auszug dem Meldeamt mitzuteilen.
In der Regel geschieht dies durch Unterschrift auf der Aus-/Umzugsmeldung der ausziehenden Mieters.
Ein ordentlicher Vermieter macht sich eine Kopie davon für seine Unterlagen!
Es geht hier um die Abmeldung bei KabelD. Die Abmeldung aus der Wohnung hat damit nichts zu tun und die ist ja auch erfolgt soweit mir bekannt ist.

Allerdings sind wir mittlerweile schon sehr weit vom Thema abgekommen. Ich werde in den nächsten Tagen noch ein kurzes Update geben wenn KD sich gemeldet hat.
Doc. Sis

Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Doc. Sis »

Chaot hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben: Bei einem Auszug ist meines Wissens auch der Vermieter in der Pflicht, den Auszug dem Meldeamt mitzuteilen.
In der Regel geschieht dies durch Unterschrift auf der Aus-/Umzugsmeldung der ausziehenden Mieters.
Ein ordentlicher Vermieter macht sich eine Kopie davon für seine Unterlagen!
Es geht hier um die Abmeldung bei KabelD. Die Abmeldung aus der Wohnung hat damit nichts zu tun und die ist ja auch erfolgt soweit mir bekannt ist.
Natürlich hat das eine (Meldeamt) auch mit dem anderen (KDG) was zu tun.
Ein ordentlicher Mieter meldet sich sowohl da, als auch dort ab/um!
Chaot
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Chaot »

Doc. Sis hat geschrieben: Natürlich hat das eine (Meldeamt) auch mit dem anderen (KDG) was zu tun.
Ein ordentlicher Mieter meldet sich sowohl da, als auch dort ab/um!
OK, noch kurz zur klärung:
Der Vormieter sitzt in der JVA und hatte vorher kaum Zeit sich abzumelden. Die Wohnsitzmeldung erfolgt von der JVA aus aber die werden sich kaum auch noch an Energieversorger, Kabelbetreiber, usw. wenden.

Der Punkt ist das der derzeitige Mieter eine aktive Dose in der Wohnung hatte die zwar von ihm nicht genutzt wurde, die ihm aber der Herr Medienberater in Rechnung stellen möchte.
Das ist allerding nach dem Auftreten des Herrn hier nur die kleine Spitze des Eisbergs.
Un auch zu den anderen Kommentaren hier:
KD hat mit Sicherheit seit ca. 2 Jahren aus dem Anschluß keine Gebühren mehr bezogen. Deshalb kann es nicht sein das jetzt von einem Mieter der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat Gebühren für eine "eventuelle" Nutzung gefordert werden. Ich bin mir allerdings recht sicher das KD selbst nicht derartiges fordert, da sie wissen das das eine rechtliche Grauzone ist bei der u.U. die Beweislast bei KD liegt. Ausserdem hätte ja KD 2 Jahre lang die Möglichkeit gehabt den Anschluß abzuklemmen!!
Newty
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Newty »

Chaot hat geschrieben: KD hat mit Sicherheit seit ca. 2 Jahren aus dem Anschluß keine Gebühren mehr bezogen. Deshalb kann es nicht sein das jetzt von einem Mieter der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat Gebühren für eine "eventuelle" Nutzung gefordert werden. Ich bin mir allerdings recht sicher das KD selbst nicht derartiges fordert, da sie wissen das das eine rechtliche Grauzone ist bei der u.U. die Beweislast bei KD liegt. Ausserdem hätte ja KD 2 Jahre lang die Möglichkeit gehabt den Anschluß abzuklemmen!!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Nach dem gesunden Menschenverstand wie auch nach der üblichen Handhabe besteht kein Zwang, Gebühren zu bezahen. Weder rückwirkend, noch für die Zukunft.
Mit Glasfaser in den Keller
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noprofi
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von noprofi »

Newty hat geschrieben:
Chaot hat geschrieben: KD hat mit Sicherheit seit ca. 2 Jahren aus dem Anschluß keine Gebühren mehr bezogen. Deshalb kann es nicht sein das jetzt von einem Mieter der mit der ganzen Sache nichts zu tun hat Gebühren für eine "eventuelle" Nutzung gefordert werden. Ich bin mir allerdings recht sicher das KD selbst nicht derartiges fordert, da sie wissen das das eine rechtliche Grauzone ist bei der u.U. die Beweislast bei KD liegt. Ausserdem hätte ja KD 2 Jahre lang die Möglichkeit gehabt den Anschluß abzuklemmen!!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Nach dem gesunden Menschenverstand wie auch nach der üblichen Handhabe besteht kein Zwang, Gebühren zu bezahen. Weder rückwirkend, noch für die Zukunft.
Das ist richtig, falls keine Verbindung zu der aktiven Dose besteht.
Chaot
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Re: Medienberater als Halbgötter?

Beitrag von Chaot »

noprofi hat geschrieben: Das ist richtig, falls keine Verbindung zu der aktiven Dose besteht.
Seite 1 liest keiner oder???