Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
ähm.. wie willst Du denn einen Anschluß reklamieren, für einen Standort an dem Du nicht mehr wohnst!?
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Da das TKG auch vorschreibt, dass der alte Anschluss freizugeben ist, damit ein Nachmieter den Anschluss nutzen könnte, hat man meiner Meinung nach kein Recht, den Vertrag in der alten Wohnung zu nutzen.carsten65 hat geschrieben:Wenn ich meinen Teil der Vertrages erfülle, hat der Anbieter kein Recht die Leistung zu verweigern.
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Ähmcarsten65 hat geschrieben:Bislang war es so, dass die amtliche Ummeldebescheinigung ausreicht; warum sollte sich das geändert haben?informant hat geschrieben:Man sollte aber nicht vergessen, dass KD trotzdem einen Nachweis für den Umzug anfordert. ..
Zum Rest wurde ja schon genug gesagt. Nur soviel, Du würdest also eine nichterbrachte Leistung für einen offiziell gemeldeten Auszug vom Standort reklamieren??informant hat geschrieben:... Gültig wäre der Mietvertrag mit Unterschriften beider Vertragsparteien oder die An-/Ummeldebestätigung. ...
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Telefonisch oder per Onlineformular.Doc. Sis hat geschrieben:ähm.. wie willst Du denn einen Anschluß reklamieren, für einen Standort an dem Du nicht mehr wohnst!?
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Wäre KDG dann jemandem Mitteilungspflichtig, wenn sie so herausbekommt, dass jemand gegen das Meldegesetz verstößt?carsten65 hat geschrieben:Telefonisch oder per Onlineformular.Doc. Sis hat geschrieben:ähm.. wie willst Du denn einen Anschluß reklamieren, für einen Standort an dem Du nicht mehr wohnst!?
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Na,MB-Berlin hat geschrieben:Da das TKG auch vorschreibt, dass der alte Anschluss freizugeben ist, damit ein Nachmieter den Anschluss nutzen könnte, hat man meiner Meinung nach kein Recht, den Vertrag in der alten Wohnung zu nutzen.
deine Meinung ist ja immer KDG-gefärbt.
Du meinst also wirkllich, das KDG berechtigt ist Geld für einne Leistung einzufordern, die sie nicht erbringt?Das ist eine sehr interessante Meinung, bei dir aber nicht wirklich verwunderlich.
Da (noch) kein Nachmieter vorhanden ist, braucht der Anschluß auch nicht freigegen zu werden.
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Wieso Mitteilungspflichtig, sie sollen nur bezahlte Leistung erbringen.MB-Berlin hat geschrieben:Wäre KDG dann jemandem Mitteilungspflichtig, wenn sie so herausbekommt, dass jemand gegen das Meldegesetz verstößt?
Inwiefern verstößt das gegen das Meldegesetz?
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Wieso nicht?informant hat geschrieben:Zum Rest wurde ja schon genug gesagt. Nur soviel, Du würdest also eine nichterbrachte Leistung für einen offiziell gemeldeten Auszug vom Standort reklamieren??
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Weil man sich dort anmelden muss, wo man wohnt?carsten65 hat geschrieben:Inwiefern verstößt das gegen das Meldegesetz?
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Re: Kündigung bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet
Hierbei geht es aber nicht mehr um die Erbringung einer Leistung. Du bist umgezogen, wohnst dort nicht mehr. Nach Umzug wurden den Providern als Entschädigung eine Art "Trostpflaster" zugestanden. Mehr nicht.carsten65 hat geschrieben:Du meinst also wirkllich, das KDG berechtigt ist Geld für einne Leistung einzufordern, die sie nicht erbringt?
Sollen sie den Anschluss angeschaltet lassen und hinterher beschwerst gerade du dich, dass jemand auf deine Kosten gesurft und telefoniert hat?
Anschluss gekündigt, Wohnung leer, Anschluss tot.