Sepultura hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Und selbst wenn jetzt die Telekom -mit Zustimmung des Eigentümers- FTTH verlegt, kommt da erst einmal kein anderer Anbieter ran (außer er mietet die Leitungen/Kapazitäten der Telekom).
Heißt also selbst mit FTTH erst einmal "Friss oder Stirb" - entweder das Angebot der Telekom nutzen -oder- verzichten. Eine freie Auswahl des Anbieters wird's da auf absehbare Zeit nicht geben - und ich glaube auch nicht, dass der FTTH-Ausbau unter das "Telekom muss Drittanbietern die Last-Mile stellen" fällt. Die können ja noch immer die alte Cu-Technik verwenden...
Verlegt wurde das Kabel schon, ich besitze die Dose für Glasfaser. Bei TC und KD wäre es, da die Verwaltung kein Mehrbenutzervertrag hat, auf eine 11% Mieterhöhung zugelaufen, diese müssten allen erklärt werden. Und das Telekom Angebot ist finanzierbar, ist nicht so wie bei Armbanduhren, wo Rolex sauteuer sind.
Warum sollte das Verlegen von Kabeln für KD/TC zu einer Mieterhöhung (=Erhöhung der Kaltmiete!) führen? Ich glaube du vermischst mal wieder den Mietzins (sprich die Kaltmiete) mit den Nebenkosten!
Anders als bei der Kaltmiete können die Nebenkosten, sofern begründet, sehr wohl erhöht werden. Und da hier durch den MNV für den Mieter sogar etwas bei rausspringt (=> Kabel-TV), sind die Kosten umlagefähig.
FTTH PON ist definitiv nicht möglich, mit Mitbewerbern zu teilen. Es gibt wie beim KBN keine letzte Meile. Dafür müsste die Telekom FTTH AON verlegen, da wäre es denkbar, dass auch fremdanbieter geschaltet werden könnten. Bis zum Hub wäre dann FTTH AON und dort wird in die unterschiedlichen Netze geroutet.
Wie kommst du darauf, dass ein PON (=> also Ethernet-Verkapselung) keine unterschiedlichen Anbieter könn(t)e?
Solange am Endpunkt der Faser in der Vermittelungsstelle ein entsprechender "Splitter" steht, der die Daten auseinandersortiert, klappt das (theoretisch) auch.
Nur wird das die Telekom kaum wollen - oder würdest du gerne die Ausbauarbeit machen, um dann am Ende mit läppischen 13 Euro pro Leitung abgespeist zu werden, damit jemand Anderes das Geld verdienen kann?
@berliner69
Wenn du ein MFH zum Vermieten baust und ein Mieter will Telefon haben (Neubau, keine Leitungen da) und die Telekom sagt, sie basteln in deinem Gebiet nur Glasfaser bis ins Haus, hast du eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht, da das dann für Telefonanschluss nötig ist (LG Berlin). Laut EU Rechtlinie werden Neubauten zum Ausbau verpflichtet (Info von der BNetzAgentur).
Nicht unbedingt - da reicht auch ein (vollversorgter) Kabelanschluss aus... Denn auch damit kann Festnetz-Telefonie realisiert werden.
Und Duldungs- bzw. Mitwirkungspflicht heißen nicht, dass der Eigentümer sich auch nur mit einem einzigen Cent am Um-/Ausbau beteiligen muss.
Er muss lediglich sein OK dafür geben und kann dies -anders als bei Zwangsverkabelten bei der Anbringung einer Sat-Schüssel- nicht verweigern.
Wichtig ist jedoch auch, dass der Eigentümer dabei auch darauf bestehen kann, dass gängige Regeln der Technik eingehalten werden müssen -und- der Wert der Immobilie nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird.
Heißt also, dass Schlitzen der Wände, wenn es der Eigentümer nicht will, auch nicht gemacht werden darf - anders herum kann der Eigentümer aber auch zum Schlitzen und ordnungsgemäßen Verputzen auffordern, was zusätzliche Kosten für den Mieter verursacht...