Lutze hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Und deshalb gilt: Wenn man davon keine Ahnung hat...
das gilt dann aber sicher auch für dich
Das ganze Haus ist offensichtlich nicht mit FI-Schalter ausgerüstet. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht.
Bei der Nachrüstung einer Steckdose ist es dann Auslegungssache ob ein FI da sein muß im Grunde ja wenn man es als neu Errichtung sieht.
Nein, das ist KEINE Auslegungssache. Nach DIN VDE gilt: Sobald die bestehende Anlage erweitert wird, gelten für den neuen Anlagenteil die derzeitigen Regeln. Und die sehen eine Pflicht zum Einsatz von FI [und tlw. mittlerweile sogar eine Pflicht zum Einsatz einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung] vor. Bestandsschutz gilt NUR für die "alte" Anlage (->daher auch dort keine Nachrüstpflicht für den Bestand - es ist daher auch erlaubt, eine Steckdose, die bisher klassisch genullt war, bei Defekt 1:1 zu tauschen. Dies gilt aber NUR für den Bestand und NICHT (wie hier) für Erweiterungen oder Umbauten [Austausch Einzeldose durch Doppeldose, Versetzen bestehender Dosen/Schalter/Lampen, zusätzliche Dosen/Schalter/Lampen o.ä.]!).
Denn: Seit 2007 gibt es die Pflicht, Neuanlagen komplett mit FI zu versehen; seit 1984 gab es diese Pflicht nur für Räume mit Dusche/Badewanne. Bei Erweiterungen bestehender Anlagen gab es bis 2009 noch eine Übergangsfrist, die es erlaubte, Erweiterungen ausserhalb der Räume mit Dusche/Badewanne auch ohne FI vorzunehmen -- egal wie, diese Übergangsfrist ist schon abgelaufen und damit gilt: Bei Neuerrichtung -und- bei Erweiterung [und dazu gehört auch das Hinzufügen einer Steckdose, wie beim TE erforderlich] muss dies nach den derzeitigen Regeln der Technik erfolgen, d.h. es MUSS zwingend für diesen Steckdosenkreis ein FI eingesetzt werden!
De facto MUSS also mittlerweile bei Neuanlagen und bei Änderungen ein FI eingebaut werden - wenn dies NICHT erfolgt, steht der Elektriker aufgrund der nicht fachgemäß ausgeführten Arbeiten für alle dadurch entstehenden Schäden ein.
reneromann hat geschrieben:kabelhunter hat geschrieben:Nach meiner Meinung kann man auf den Fi-Schalter verzichten . Das interessiert einen KD-Techniker in der Regel nicht .
Nein - das wäre wie der Verzicht auf die Erdung.
Es ist zwar möglich, jedoch nicht fachgerecht. Wenn es zu einem Problem kommt, springen alle Versicherungen zur Seite (da nicht fachgerecht installiert wurde) und der Errichter steht mit einem Bein im Knast und mit dem anderen auf der Straße.
Wenn man keine Ahnung hat....
1. Wird dem KD-Techniker die Steckdose zur Verfügung gestellt welche er ja wohl kaum prüfen muss.
Ist auch überhaupt nicht nötig da der Verstärker selbst meist Schutzisoliert ist und eben nur in die Steckdose gesteckt wird. Beim Router das gleiche.
Das ist völlig egal, ob das Gerät schutzisoliert ist oder nicht. Anforderung für solche Stromkreise nach DIN VDE ist eben der Einsatz eines FI. PUNKT!
Wenn der Elektriker ohne FI errichtet, handelt er nicht fachgerecht und muss damit für die Risiken selbst aufkommen.
Unabhängig davon: Dem Techniker von VF kann und wird es hingegen völlig egal sein, ob die E-Installation fachgerecht erfolgte oder nicht - er muss ja im Schadenfall nicht dafür haften, geschweige denn ist er dafür ausgebildet, die jeweiligen Vorschriften in Gänze zu kennen. Der Techniker haftet nämlich nur für seine Arbeit - und daher bestehen die Jungs von VF auch mittlerweile auf dem Anschluss an der PAS, weil sie sonst nämlich selbst haftbar gemacht werden können. Ob die PAS hingegen ordnungsgemäß errichtet wurde und der Erdwiderstand der Anlage in Ordnung ist, ist auch nicht das Problem vom VF-Techniker - er muss sich nur überzeugen, dass er mit mind. 4 mm² grün/gelb an der PAS angeschlossen ist [dafür haftet er].
Aber es geht ja auch gar nicht darum den FI weg zulassen. sondern um 350 € oder 100 bis 150 € für das montieren einer Steckdose. Mitunter ist das sogar möglich indem man direkt am Zähler FI und Sicherungsautomat montiert und dann an der Abzweigdose im Keller nur noch ein kurzes Kabel zieht. Dann gehen die Materialkosten nochmal nach unten.
Sicherlich - je nach örtlicher Gegebenheit KANN das funktionieren, MUSS aber nicht. Und einfach mal so an eine Abzweigdose anklemmen und einen FI davor schalten, KANN funktionieren, MUSS aber nicht - das hängt nämlich auch davon ab, was da sonst noch dran hängt und wie der Zustand der Anlage ist. Solange man sich da nicht sicher ist, wird der Elektriker da im eigenen Interesse die Pfoten von lassen und eher ein neues Kabel ziehen, statt irgendwelche Probleme zu verursachen (bspw. weil die Installation nicht durchgängig dreipolig ist oder es andere "krumme" Dinge gibt, bspw. dass der 3. Leiter im Kabel teilweise als geschaltete Phase genutzt wird).
Ich selbst würde in eine Wohnung ohne FI gar nicht einziehen wollen weil das in meinen Augen schon ein gravierender Mangel ist. Die Dinger sind ja schließlich seit 25 Jahren Standard.
Was du würdest, ist völlig egal. Und ein gravierender Mangel ist es nur deshalb nicht, weil du meinst, dass die Dinger schon seit 25 Jahren Standard sind.
Denn solange es keine AusrüstPFLICHT gab, musste eine Anlage NICHT mit einem FI versehen werden - und nur wenn TROTZ Pflicht kein FI vorhanden ist, handelt es sich um einen Mangel.
Seit 1984 hingegen besteht die Pflicht zur Ausrüstung von Stromkreisen mit FI, die in Räume mit Badewannen und/oder Duschen führen - jedoch auch NUR für Neuanlagen und/oder Umbauten ab diesem Zeitraum.
Ziehst du also in eine Wohnung, deren Elektrik vor 1984 errichtet wurde, muss gar kein FI vorhanden sein. Das Fehlen stellt dann auch keinen Mangel dar.
Ziehst du in eine Wohnung, deren Elektrik zwischen 1984 und 2007 errichtet -oder- zwischen 1984 und 2009 erneuert wurde, und der FI für die Stromkreise im Bad ist vorhanden (sonst aber kein FI-Schutz), stellt dies ebenfalls KEINEN Mangel dar.
Erst bei Wohnungen, deren Elektrik NACH 2007 errichtet -oder- nach 2009 erweitert wurde, MUSS ein FI für ALLE Stromkreise vorhanden sein - und NUR DANN stellt das Fehlen einen Mangel dar!