Also der TE ist nicht de einzige, der "vergessen" wurde.
Andere haben eine 70€ Gutschein bekommen, mit dem sie sich einen DVB-T Empfänger kaufen können (DVBT2 ist hier erst ab Q3/17)
Die Datenbank von VFKD ist, was die Kundenanschrift und den damit verbundenen Netzanschlüssen schon sehr genau.
Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)
Wohl aber nur diejenigen, bei denen ein Überbau des OPAL-Netzes durch VF erfolgt, um die Zeit bis zur Wiederanschaltung des Kabelnetzes zu überbrücken...NoNewbie hat geschrieben:Also der TE ist nicht de einzige, der "vergessen" wurde.
Andere haben eine 70€ Gutschein bekommen, mit dem sie sich einen DVB-T Empfänger kaufen können (DVBT2 ist hier erst ab Q3/17)
Glaubst du das wirklich? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dem nicht so ist...Die Datenbank von VFKD ist, was die Kundenanschrift und den damit verbundenen Netzanschlüssen schon sehr genau.
- Wenn dann auf einmal ein Haus, was jahrelang durch VF versorgt wurde, nicht existiertund daher zwar trotz bestehendem Kabelanschlussvertrag kein Digital-Paket dazugebucht werden kann (da ja das Haus angeblich nicht versorgt sei, auch wenn die Häuser daneben allesamt in der DB als versorgt stehen)...
- Oder wenn ein Haus als versorgt gilt, bei dem noch nicht mal ein HÜP existiert (und auch nie existiert hat)...
Und selbst bei den Kundendaten weiß manchmal die rechte Hand nicht, was die linke Hand macht...
Ich habe durch eine interne Umstellung von VF zwei Kundennummern gehabt - eine für TV und eine für I&P - was dazu führte, dass ich mit der TV-Kdnr. Werbung für die ach so tollen I&P-Produkte erhalten habe und für die I&P-Kdnr. Werbung für das ach so tolle TV-Programm kam... Lustig war's, als ich dann wegen einer TV-Umstellung angerufen habe und es hieß: Wollen sie nicht von DSL zu uns wechseln und ich die Dame am Telefon darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich bereits I&P-Kunde bin.
Wohlgemerkt obwohl die Kundenstammdaten identisch waren [da sie aus einem Ursprungsdatensatz abgeleitet wurden] - der Spuk hatte erst ein Ende, als auf meine Bitte die zwei Kundennummern zu einer Kundennummer zusammengeführt wurden...
Ob das jetzt Einzelfälle sind und ich hier gerade statistisch betrachtet riesiges "Glück" gehabt habe -oder- ob [was wahrscheinlicher sein dürfte] die DB viel "Müll" enthält, sei jetzt mal dahingestellt.
Fakt ist, dass da einige Böcke drin sind [dann wird auf einmal im nicht I&P-versorgten Gebiet I&P angeboten, was auf Nachfrage/Beauftragung dann auf einmal doch nicht geschaltet werden kann; da werden Vermarktungssperren eingetragen, die der Realität entbehren -oder- anders herum es werden Vermarktungssperren nicht gesetzt, so dass neue Mieter in einem Haus reihenweise beim Hausverwalter abblitzen, weil der den Umbau nicht will und VF einfach nur zu blöd ist, dass endlich auch in die DB einzutragen]...
Re: Kabelsignal abgeschaltet ohne Kündigung (verm. OPAL-Netz)
Findest du das nicht selbst ein wenig albern? Schläfst du mit irgendwelchen Gesetzestexten unterm Kopfkissen?reneromann hat geschrieben:Welche Gründe denn? Bei Umzug verändert man selbst die Vertragsrahmenbedingungen - immerhin lautet der Vertrag beim Festnetz nicht "Internet/Festnetz an einer durch den Kunden frei wählbaren Adresse" sondern "Internet/Festnetz an Adresse X". Wenn der Kunde von Adresse X zu Adresse Y umzieht, ändert dies eben nichts am "alten" Vertragsverhältnis - der Internet/Festnetzanschluss ist weiterhin an Adresse X geschuldet, auch wenn der Kunde den Anschluss dort nicht mehr nutzen kann/will, sondern stattdessen einen Vertrag an Adresse Y benötigt...Lutze hat geschrieben:Nun ja es wurde ja schon erwähnt das man selbst ja auch nicht einfach so ohne Schadenersatz kündigen kann. Gründe gäbe es da ja auch vielfältige.berlin69er hat geschrieben:Entschädigung für was denn? Es wurde doch geliefert, solange es offenbar ging.
Den Umzug könnte zum Beispiel der Arbeitgeber veranlasst haben, genügt dir das als Grund? Wäre dann ähnlich dem Fall wo Vodafone nichts dafür kann das die Telekom was abschaltet.
Oder das der Arbeitgeber die Arbeitszeit kürzt und 100 € weniger in der Kasse sind oder gar Kurzarbeit zu noch weniger Budget führt? Hat dann auch nicht unbedingt der Vertragspartner von Vodafone zu verantworten.
Hier hat Vodafone seinen Vertrag nicht eingehalten, Unterschied zum Vodafone Kunden ist wahrscheinlich nur das Vodafone sich mittels AGB besser abgesichert hat oder im Zweifel zumindest die besseren Anwälte zur Hand hat.
Auch hier solltest du mal von irgendwelchen Gesetzestexten Abstand nehmen. Es sollte dir mit deinen Paragraphen aber auch klar sein das es nicht nur materiellen Schaden gibt der Entschädigt wird, siehe Schmerzensgeld. Dann ist dem Kunden der unerwartet abgeschaltet wird auch ein materieller Schaden entstanden den man anders rechnen kann als du es gerade tust. Der Aufwand jetzt unerwartet für Ersatz sorgen zu müssen, lass es einfach nur 5 Stunden sein, könnte vergütet werden. Da Vodafone für solche Tätigkeiten sicher einen Stundenlohn um die 100€ ansetzen würde bin ich dann eben bei 500 €.reneromann hat geschrieben:Und nochmal: Für eine Entschädigung/Schadenersatz muss auch ein realer Schaden entstanden sein!Wenn VF das wusste, wissen musste dann fände ich schon eine Entschädigung angemessen wenn da von jetzt auf gleich abgeschalten wird.
Der Schaden, der dem TE maximal entsteht, dürfte also 1 DVB-T2-Receiver plus Freenet-TV plus Antenne sein (alternativ 1x DVB-S2-Receiver plus HD+ plus Schüssel) sein - jeweils anteilig auf die Nutzungsdauer bis zum regulären Vertragsende berechnet.
Heißt also:
* 8 Monate für Freenet-TV/HD+ für 5,75 Euro mtl. => 46 Euro
* anteilige Kosten DVB-T2/DVB-S2-Receiver (7 Jahre Nutzungszeit nach AfA-Tabelle Punkt 6.14.4) => 100 Euro / 84 Monate * 8 Monate => rund 10 Euro
* anteilige Kosten DVB-T2-Antenne / Sat-Schüssel (10 Jahre Nutzungszeit nach AfA-Tabelle Punkt 6.13.5) => 150 Euro / 120 Monate * 8 Monate => rund 10 Euro
Dem TE ist also im Zeitraum bis November maximal ein Schaden von rund 70 Euro entstanden.
Demgegenüber steht eine "Grundgebührengutschrift" von 8 * 17,99 Euro mtl. => ~150 Euro "gesparte" Grundgebühren.
Ergo ist dem TE durch die vorzeitige Kündigung bisher gar kein finanzieller Schaden entstanden (da er ja "anteilig" zur Wiederherstellung der Versorgung rund 70 Euro ausgeben müsste, während er beim Kabelnetz 150 Euro gespart hat).
Dementsprechend ist ein Schadenersatzanspruch vor Gericht wohl eher aussichtslos [womit auch eine "Entschädigung" im rechtlichen Sinne hinfällig ist]...
Aber um all das geht es nicht, es ist dem Kunden Ärger entstanden und Vodafone könnte sich da einfach auch mal großzügig zeigen. Das alles für den Fall das sie dort nicht rechtzeitig mit ausreichend Vorlauf informiert haben obwohl sie es wussten. Wie da welcher Richter entscheiden würde wissen wir nicht und auch du nicht und es wäre auch nicht sinnvoll wegen solch einem Mist ein Verfahren anzustreben. Der Kunde würde sich doch schon freuen wenn es eine Entschuldigung gibt und eben ein gewisser Bonus für das nicht erbringen der Leistung und den Aufwand für den Kunden ausgewiesen wird.