In dem von dir zitiertem Text steht nicht wozu man sich anmelden soll. Wenn ich mich nur für einen Termin in 3 Wochen anmelden kann muss wohl das gemeint sein.(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Du bekommst einen Termin zur Anmeldung.
Angemeldet hast du dich, wenn du den Termin wahrgenommen hast und die entsprechenden Unterlagen eingereicht hast.
Nur sich zu Melden und ein Termin bekommen ,löst noch gar nichts aus.
Angemeldet hast du dich, wenn du den Termin wahrgenommen hast und die entsprechenden Unterlagen eingereicht hast.
Nur sich zu Melden und ein Termin bekommen ,löst noch gar nichts aus.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Die dümmste Frage im Bundesmeldegesetz, ja wozu eigentlich?
Oh, damit ich ich anmelde, dass ich mich anmelden will. Dass soll reichen?
Die Frist zum Ummelden ist 2 Wochen.
Oh, damit ich ich anmelde, dass ich mich anmelden will. Dass soll reichen?
Die Frist zum Ummelden ist 2 Wochen.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Ich verweise mal auf die offizielle Seite der Stadt Hamburg in Bezug auf die Anmeldung.NoNewbie hat geschrieben:Die dümmste Frage im Bundesmeldegesetz, ja wozu eigentlich?
Oh, damit ich ich anmelde, dass ich mich anmelden will. Dass soll reichen?
Die Frist zum Ummelden ist 2 Wochen.
Dort heißt es:
Wenn die Stadt selbst auf ihrer Offiziellen Seite schreibt, dass die Buchung eines Termins zur Wahrung der Frist ausreicht (übrigens: frühestmögliche Termine in den zuständigen Bürgerämtern derzeit Anfang/Mitte Juli(!), also in 6 Wochen), glaube ich dieser Aussage der Verwaltung eher als derjenige eines juristischen Laien, der keinerlei tieferes Verständnis für die Materie hat.Fristen
Gesetzliche Meldefrist: Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Die Buchung eines Termins reicht zur Fristwahrung aus.
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Re: TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug....
Die Sache ist eigentlich recht einfach zu lösen. Es stimmt, dass die Frist zwei Wochen beträgt. Wer diese nicht einhält, könnte eine Ordnungswidrigkeit begehen. Allerdings stellt Paragraf 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG klar, dass eine Ordnungswidrigkeit nur dann vorliegt, wer es in Folge Vorsatz oder Fahrlässigkeit unterlässt, sich fristgemäß anzumelden. Besorgt sich jemand einen Termin zur Anmeldung liegt keines von Beiden vor, ergo auch keine Ordnungswidrigkeit. Der Zusatz auf der Seite der Stadt Hamburg stellt das in einfachen Worten einfach klar.