Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Echt hartnäckig
Klingeldraht vs HFC
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Ich hab dafür nur ein Lächeln übrig...
Was in letzter Zeit wieder für merkwürdige Typen hier im Forum aufschlagen.
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Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Du vermischst Straf- und Zivilrecht. Im Zivilrecht gibt es keine Schuld oder Unschuld - und damit auch keine Unschuldsvermutung. Das Zivilrecht regelt in deinem Fall lediglich den (grundsätzlich bestehenden) Unterlassungsanspruch und die Zahlung des Schadensersatzes.
Im Zivilprozess bringt das Gegenüber ihre Forderungen gegen dich mitsamt Indizien und/oder Beweisen vor - du kannst dann in deinem Vortrag mithilfe von eigenen Indizen und/oder Beweisen seinen Vortrag entkräften, damit du in deinem Fall nicht rechtskräftig zur Zahlung des Schadenersatzes (samt entsprechender Prozess- und Anwaltskosten sowie der angefallenen Zinsen) verurteilt wirst.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Nochmal: Es gibt keine Unschuldsvermutung im Zivilrecht.shmy73 hat geschrieben: ↑06.11.2019, 12:25Und Entscheidung vom Bundesgericht Az. I ZR 220/15? Lesen? Und eine Unschuldsvermutung?reneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 02:26 "Irgendwer WIRD deinen Anschluß für den Tauschbörseneinsatz genutzt haben - das muss nicht zwingend dein Rechner gewesen sein, es reicht auch, wenn ein Familienmitglied mit seinem Notebook, Tablet ..."
Davon abgesehen: Haben Sie selbst das Urteil gelesen? Dies dürfte auf Ihren Fall nicht zutreffen, da sie den WLAN-Namen -anders als im genannten Urteil- nicht geändert haben. Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.
Es wäre an Ihnen einen substantiierten Nachweis zu erbringen, dass Dritte Ihr (W)LAN unberechtigt genutzt haben - solange bis dies erfolgt, stehen erst einmal Sie in der alleinigen Schusslinie. Dies wäre damals durch entsprechende Router-Logs ggfs. nachweisbar gewesen, dass sich ein unbekanntes Gerät in das WLAN eingewählt hat...
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Nö, denn spätestens jetzt hast du alle Laien erdummbabbelt.reneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 20:12Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Aber sowas vonAbraxxas hat geschrieben: ↑06.11.2019, 21:27Nö, denn spätestens jetzt hast du alle Laien erdummbabbelt.reneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 20:12Es ist also auch für einen Laien davon auszugehen, dass die Verknüpfung von Standard-SSID (WLAN-Name) und Standard-WLAN-Passwort sowie Hardware-Adresse des Nutzers unter Vorliegen der Kenntnis der Schlüsselgenerierung des Geräteherstellers (ggfs. auch unter Ausspähung der entsprechenden Aufkleber auf dem Gerät) eine potentielle Sicherheitsgefahr darstellt.
Bye Jörg
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Ich schulde nichts, die gegnerische Seite muss beweisen (wie der Justizamt erklärt):reneromann hat geschrieben: ↑06.11.2019, 20:12
Es wäre an Ihnen einen substantiierten Nachweis zu erbringen, dass Dritte Ihr (W)LAN unberechtigt genutzt haben - solange bis dies erfolgt, stehen erst einmal Sie in der alleinigen Schusslinie. Dies wäre damals durch entsprechende Router-Logs ggfs. nachweisbar gewesen, dass sich ein unbekanntes Gerät in das WLAN eingewählt hat...
- dass nicht ein unbekannter Dritter mein Wlan benutzt hat, sondern ich;
- dass ich in der Filmtauschbörse registriert bin;
- dass ich die Sicherheit der Vodafonerouterbenutzung nicht gewährleistet habe;
- welches Recht hatte Vodafone, meine vertraulichen (konfidenziale) Daten (IP, Name, Adresse) an die gegnerische
Seite weiterzugeben.
Antworten Sie mir meine 4 Fragen.
Sagen bitte, wie ich das Thema schließen soll. Vielen Dank für das Gegenteil von mir und alles Gute für Sie!
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Oh man, ich geb's auf
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Re: Bestätigung, WLAN-Schlüssel keine Änderung
Zuerst einmal: Es gibt kein Justizamt - und selbst wenn würde ein solches Amt keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen...
Weiterhin hat die gegnerische Seite entsprechende Protokolle der Anbietung der entsprechenden Daten zusammen mit der Ihnen laut VF zugeteilten IP-Adresse als Beweise gegen Sie in der Hand. Es steht also nicht im Raum, OB ihr Anschluss für die Benutzung der Tauschbörse genutzt wurde, sondern lediglich WER es gemacht hat.
Das ist irrelevant. Du als Anschlußinhaber bist für die Sicherheit deines Netzwerkes verantwortlich. Wenn dein Anschluß -von wem auch immer- missbraucht wird, bist du erst einmal derjenige, der dafür einstehen muss, bis DU substanziiert nachweisen kannst, dass Dritte den Anschluß benutzt haben. Genau das steht übrigens in dem BGH-Urteil, auf welches du dich berufst. Solange du also keinen substanziierten Vortrag leisten kannst, wer den Anschluß im fraglichen Zeitraum außer dir genutzt hat (also z.B. sagen kannst, dass die Personen X, Y und Z noch Zugang zu deinem Anschluß haben), muss das Gericht erst einmal davon ausgehen, dass du selbst der einzige Nutzer warst und dementsprechend die Tat von dir begangen wurde.- dass nicht ein unbekannter Dritter mein Wlan benutzt hat, sondern ich;
Ein abstrakter Verweis auf Dritte, die dein WLAN gehackt haben könnten, reicht nicht aus - insbesondere dann nicht, wenn du dies nicht selbst z.B. durch Routerlogs o.ä. belegen kannst.
Und selbst in dem Fall wäre es an dir gewesen, dein Netzwerk entsprechend abzusichern, also entweder WLAN abschalten -oder- WLAN-Name und -Schlüssel wechseln.
Das ist ebenfalls irrelevant. Das einmalige Anbieten reicht aus - dafür musst du auch nicht registriert sein (zumal es bei P2P-Tauschbörsen gar keine Registrierung gibt - die leben ja gerade davon, dass jeder, der die Software hat, die Daten prinzipiell nicht nur herunter-, sondern auch anbieten/hochladen kann).- dass ich in der Filmtauschbörse registriert bin;
Ebenfalls irrelevant. Es wurde über deinen Anschluß eine entsprechende Rechtsverletzung begangen und es wäre jetzt -nach dem BGH-Urteil- an dir, deinen Kopf durch Vorlegen derer Namen aus der Schlinge zu ziehen.- dass ich die Sicherheit der Vodafonerouterbenutzung nicht gewährleistet habe;
Das nennt sich Auskunftsersuchen des Geschädigten an den Provider, welches über einen Gerichtsbeschluss herbeigeführt werden muss.- welches Recht hatte Vodafone, meine vertraulichen (konfidenziale) Daten (IP, Name, Adresse) an die gegnerische Seite weiterzugeben.
Dabei legt der Geschädigte (bei dir also der Rechteinhaber oder sein Vertreter) beim Gericht ein Auskunftsersuchen vor. Das Gericht prüft das Auskunftsersuchen und sofern es einen berechtigten Anspruch sieht, wird das Auskunftsersuchen per Gerichtsbeschluss "amtlich" gemacht. Mit diesem Gerichtsbeschluss MUSS VF die Daten auf Anfrage an den Geschädigten herausgeben, damit der Geschädigte zivilrechtliche Schritte einleiten kann. Für diesen Gerichtsbeschluss muss der Geschädigte dem Gericht schon vorweisen, warum ein solches Auskunftsinteresse besteht - bei Verletzung entsprechender Schutzrechte (z.B. Urheberrecht) ist dies in der Regel gegeben.
Es ist also kein Recht, sondern VF hatte nach dem erteilten Gerichtsbeschluss die Pflicht(!) deine Daten (Name / Adresse des Anschlußinhabers, die zum Zeitpunkt der Tat der vorgelegten IP-Adresse zugeordnet waren) herauszugeben.