Der Punkt in den AGB entspricht fast 1:1 dem §57 TKG, darauf wird sich Vodafone wohl berufen…Flole hat geschrieben: ↑07.03.2023, 13:17 @SenfKabelHer: Nur mal so als Theorie: In den (aktuellen) AGB steht folgender Punkt:
Könnte Vodafone damit versuchen eine Preiserhöhung als einseitige Änderung auch während der Laufzeit durchzubekommen? Oder ist eine solche Klausel möglicherweise unwirksam weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt? Ich sehe da gewisse Parallelen zu den Banken-AGB und deren Anpassungsklausel die vom BGH für unwirksam erklärt wurde.Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind...
Man muss aber sagen, dass die AGB, die bis mindestens Juni 2021 galten (als es das neue TKG auch noch nicht gab), mir persönlich deutlich kundenfreundlicher vorkommen als die jetzigen. Schaut mal hier den Punkt 11.2 auf der zweiten Seite an:
https://www.vodafone.de/media/downloads ... 6_Juni.pdf
Nach den damaligen AGB war eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn der Grund für Kostensteigerungen bei Vodafone nach Vertragsschluss eingetreten ist, außerdem konnte eine Erhöhung „nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages“ erfolgen. Damit war damals eine Preiserhöhung in der Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen.