Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich ihrer Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, bis zum 30. Juni 2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse,
oder
c)des Betriebs einer gebäudeinternen Verteilanlage, die vollständig mittels Glasfaser mit einem öffentlichen Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nummer 33 des Telekommunikationsgesetzes verbunden ist, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über seinen Anschluss frei wählen kann, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms sowie ein Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes;
Flole hat geschrieben: ↑15.02.2024, 08:09
Es gibt auch noch weiterhin Mehrnutzerverträge, die sind ja nicht verboten sondern nur nicht mehr über die Nebenkosten umlegbar.
Wie dann? Gibt der Vermieter die Adressen der "verbleibenden" Mieter an Vodafone weiter, damit diese Vodafone direkt bezahlen?
Karl. hat geschrieben: ↑15.02.2024, 10:41
Nein, der Vermieter zahlt den MNV, kann aber die Kosten nicht mehr in einer Betriebskostenabrechnung umlegen.
Warum sollte der Vermieter dann an einer MNV festhalten? Die Mieter haben die Wahl zwischen DSL/Kabel/LTE und ggf. Glasfaser-Internet und somit IPTV. Wer weiterhin DVB-C braucht, zahlt halt 12,99 € für "Connect Standard".
Aber nur 12,99, wenn der Vermieter keinen Rahmenvertrag mit Vodafone eingeht, sonst höchstens 9,99...
Vielleicht weil der Vermieter keinen überwiegenden Einfluss auf den Vertrag einer WEG mit Vodafone hat oder aber, weil zwar Kabel TV verfügbar ist, aber kein schnelles Internet und man daher nicht wirklich ne Wahl hat als Mieter.
Oder vielleicht in Gegenden mit entspannten Wohnungsmarkt könnte man das vielleicht probieren als Argument für die Wohnung.
Oder der Vermieter hat einfach die Kündigungsfrist verpennt.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
Karl. hat geschrieben: ↑15.02.2024, 13:35
Aber nur 12,99, wenn der Vermieter keinen Rahmenvertrag mit Vodafone eingeht, sonst höchstens 9,99...
Oder vielleicht in Gegenden mit entspannten Wohnungsmarkt könnte man das vielleicht probieren als Argument für die Wohnung.
Weil der Mieter 3 € spart? Eher, weil es kostenlos Kabel-TV gibt und der Vermieter die Kosten "übernimmt".