Mein Hintergrundgedanke beim Schadensersatz, ist die grundsätzliche Idee von KDG eine "Ersatzgebühr bei nicht erfolgter oder verspäteter Rücksendung" zu erheben. Und genau da noch immer mein Gedanke, dass diese Berechnung nach erfolgter Rücksendung nicht mehr aufrecht erhalten bleiben darf. Denn eine nachträgliche Bearbeitung der Rücksendung kann wohl kaum die selben Kosten verursachen wie der Verlust de Ausstattung. Und eine andere Bezifferung eines "Schadens" hat meines Wissens noch keiner von KDG erhalten.Du meinst jetzt wohl § 241a Abs. 2. Danach hat KabelDeutschland u.U. gesetzliche Ansprüche. Aber wie kommst Du auf Schadensersatz?
Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
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